
Am gestrigen Montag hat Google seine Richtlinien und Nutzungsbedigungen für die Benutzung von AdSense und zur Aufnahme der eigenen Webseite in den Such-Index modifiziert. So ist es ab sofort erlaubt bei Adsense bis zu 3 Banner auf einer Seite anzuzeigen (ich wusste garnicht dass das verboten war), außerdem empfiehlt Google die Webseiten auch weiterhin für die User, und nicht für Suchmaschinen, zu basteln. AdSense-Nutzungsbedingungen » Webseiten im AdSense-Programm müssen ab sofort den Qualitätsrichtlinien von Google entsprechen » Ab sofort können bis zu 3 Banner pro Webseite platziert werden Webmaster-Richtlinien » Webseiten sollten für Menschen nutzbar gemacht werden und nicht nur für Suchmaschinen (ein sehr guter Punkt!) » Querverlinkungen nur anwenden wenn sie für den Nutzer nützlich sind, nicht nur um den PageRank zu erhöhen (fragt sich nur woran Google das erkennen will) » Cloaking und URL-Weiterleitungen sind nicht erlaubt » Webseiten dürfen keine Viren, Trojaner, Badware und ähnliches enthalten (das ist ja wohl hoffentlich selbstverständlich...) » Ankündigung im AdSense-Blog [Googlified]

Google bezahlt zukünftig an AFP (Agence France Presse) eine Gebühr für die auf Google News angezeigten Nachrichten, um auf den Dienst Google News weiterhin ohne Konflikte mit den Anbietern betreiben zu können. Finanzielle Details über die Einigung wurden nicht bekannt gegeben.
Damit endet der seit zwei Jahren währende Rechtsstreit um Agenturinhalte auf Google News.
Auch andere Agenturen und Zeitungen haben Vereinbarungen mit Google getroffen, die Inhalte rechtlich absichern. So legte Associated Press (AP) bereits in 2006 einen ähnlichen streit bei, nachdem Google einwilligte für angezeigte Nachrichten zu bezahlen. Ob dadurch auch das Ranking der Beteiligten Agenturen beeinfußt wird, bleibt für den Nutzer eine offene Frage.
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