Der Chrome-Browser verfügt seit jeher über den Inkognito Modus, der den Nutzern eine gewisse Form der Privatsphäre beim Surfen ermöglicht. Vor mittlerweile drei Jahren wurde Google in den USA wegen Irreführung rund um diesen Modus auf nicht weniger als fünf Milliarden Dollar verklagt. Jetzt dürfte man laut einem Bericht eine Einigung erzielt haben, bevor es tatsächlich zu einem für Google problematischen Urteil kommt.
In der vergangenen Woche hat ein US-Gericht entschieden, dass der Google Play Store ein illegales Monopol bildet und sich somit etwas rund um den populären App Store für Android ändern muss. Nachdem zunächst das Urteil selbst ohne Begründung bekannt geworden ist, gibt es jetzt weitere Details zum möglichen Ende des Verfahrens. Google hat sich zur Zahlung einer hohen Summe sowie einer ganzen Reihe von Auflagen bereit erklärt.
Eine der häufigsten Anfragen an die Google Websuche dürfte wohl die Frage nach dem Wetter sein, die von der Suchmaschine seit vielen Jahren mit einer eigenen Infobox beantwortet wird. Diese Infobox ist der Konkurrenz wenig überraschend ein Dorn im Auge und das lässt nun das von ProSiebenSat1 betriebene Portal wetter.com zur Tat schreiten: Nach mehreren erfolglosen Beschwerden in höheren Instanzen hat man nun Klage gegen Google eingereicht.
Die Übernahme von Fitbit durch Google stand von Anfang an unter keinem guten Stern: Es zögerte sich lange hinaus, verlangte Google einige Zugeständnisse ab, sorgte für sinkende Marktanteile und jetzt für vielleicht recht weitreichende Klagen: Die Datenschutzorgansation noyb hat in drei Ländern Beschwerden gegen Fitbits Umgang mit Nutzerdaten eingereicht. Die Vergehen könnten zu einer Milliardenstrafe führen.
Zwischen den einstigen Partnern Google und Sonos herrscht schon seit Jahren dicke Luft, denn beide Unternehmen überziehen sich seit einiger Zeit mit Klagen und werfen sich gegenseitig Patentverletzungen vor. Jetzt sieht ein US-Bundesgericht den Lautsprecherproduzenten Sonos im Recht und spricht diesen wegen angeblicher Patentverletzungen eine Schadenssumme von 32,5 Millionen Dollar zu.
Rund um die Google Websuche und die damit verbundenen Dienste und Daten gibt es immer wieder Streitigkeiten, hauptsächlich um indexierte und nicht gelöschte Inhalte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, der schon durch viele Instanzen gegangen ist: Google muss als Suchmaschinen-Betreiber Inhalte nur dann aus den Suchergebnissen löschen, wenn die Betroffenen falsche Angaben ausreichend belegen können.
Eigentlich ist Google Fonts eine sehr starke und vor allem praktische Plattform, die Webmaster zahlreiche kostenlose Schriftarten zur freien Verwendung anbietet. Doch die nach wie vor von Google präferierte externe Einbindung hat in den letzten zwei Jahren zu großen Abmahnwellen geführt. Jetzt wurde bekannt, dass ein österreichischer Anwalt und dessen Mandantin den gesamten Prozess in hohem Maße automatisiert haben.
Die Plattform Google Fonts erfreut sich großer Popularität und hat unter anderem durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite - die in jüngster Zeit allerdings problematisch ist. Seit einigen Monaten läuft eine große Google Fonts-Abmahnwelle, die nun erst einmal gestoppt sein dürfte: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nun mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie zwei Arrestbeschlüsse gegen die Hintermänner vollstreckt.
Die Plattform Google Fonts erfreut sich großer Popularität und hat durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite - die in jüngster Zeit allerdings problematisch ist. Weil seit einigen Monaten eine große Google Fonts-Abmahnwelle läuft, hat sich das Unternehmen nun dazu geäußert und vielen Abmahnschreiben direkt den Wind aus den Segeln genommen. Aber ein Freibrief ist das dennoch nicht.