Google

Aus einem neuen Patent geht hervor, dass Google vor zwei Wochen eine Methode hat patentieren lassen, die eine Cursor-Überwachung ermöglicht und daraus benutzerdefinierte Daten ermitteln kann. So soll die Anzeige von Werbung und personalisierten Suchergebnissen noch weiter verbessert werden. 

Unter dem Decknamen "System und Methode zur Modulation der Suchrelevanz indem Zeiger-Aktivität überwacht wird" hat Google am 16. Februar 2005 ein Patent beim zuständigen Amt eingereicht. Vor genau zwei Wochen, am 13. Juli 2010, wurde es dann bewilligt.

Tooltip mit Folgen: Persönliche Einstellungen anhand von Mausbewegungen

Das Patent beschreibt eine Methode, mit der sich die persönlichen Nutzer-Einstellungen optimieren lassen, indem der Mauszeiger überwacht und ausgewertet wird. So stellt sich Google vor, in Zukunft nur "bei Mausbewegungen" oder "beim Link-Überfahren" persönliche Präferenzen zu erfahren und einzustellen. Ein Server soll dann die Bewegungen und Link-Überfahrungen zusammenrechnen und daraus erfahren, was dem Benutzer gefällt. Danach wird Google dann die Suche und die Werbeanzeigen abstimmen.

Der quasi letzte Schritt zur vollständigen Automatisierung? Benutzerprofile wurden bisher bei Google anhand von Klicks ausgemacht, nun reicht schon das bloße mit-dem-Mauszeiger-schwenken, um eine Aktion hervorzurufen? Das klingt auf jeden Fall nach einer interessanten Sache, die aber wieder einmal die Datenschützer auf den Plan rufen wird.

thx to slashdot
WebM

Wieder einmal sieht sich die Konkurrenz benachteiligt. Deshalb schickt das MPEG LA-Konsortium um Apple, Microsoft und co. seine Mitarbeiter jetzt wirklich los, um VP8 bzw. das WebM-Projekt genauer zu untersuchen. Angeblich würde der Patentpool dann Klage erheben, wonach Google für VP8 Lizenzgebühren bezahlen müsste.

Anfangs hatte Steve Jobs in einer Mail gewarnt, dass Google und vor allem dem Ogg-Theora-Codec harte Zeiten bevorstehen würden und die Inhaber der Codecs saftige Lizenzgebühren bezahlen müssten.

Der MPEG LA "Patentpool" hat nun bestätigt, dass man "VP8 und andere Codecs" überprüfen werde. Sollten dann Codecs gegen Patente verstoßen, würden Lizenzgebühren an den Patentpool fällig, so Larry Horn, CEO der MPEG LA.

Die MPEG LA vertritt namhafte Hersteller, wie etwa Sony, Microsoft, Apple und Philips und deren Innovationen. Zum Pool der MPEG LA gehört u. A. das von YouTube verwendete H.264, VC-1, MPEG-2 und MPEG-4 sowie der Firewire-Standard IEEE 1394.

» Golem
Apple

Im Patentstreit um Apple-Patente schlägt HTC zurück: Sie weisen alle Vorwürfe von sich und verwies auf eigene Innovationen. Damit fordert HTC auch den Verkaufs-Stop von iPod, iPad und iPhone-Geräten in den USA.

Apple soll gegen gleich drei Patente von HTC verstoßen haben, so sieht es die Klageschrift vor: Zwei Patente beschreiben die Energienutzung der HTC-Geräte und eins die Telefonbuchnutzung. Die Klage wurde bei der internationalen Handelskommision (ITC) eingereicht. Ein Analyst sagt gegenüber Heise.de: "Man muss es sehen, wie es ist: Klage erzeugt Gegenklage".

HTC baut für Google schon einige Geräte, so zum Beispiel das Google Nexus. Apple hatte im letzten Monat HTC verklagt, da sie gegen Patente in der Optik, Konstruktion, sowie von Software verstoße. Der Konkurrenzkampf in der USA ist so stark, dass man davon ausgehen kann, dass die ITC ein interessantes Urteil verkünden wird. Ob aber einer der beiden Hersteller ein Verkaufsverbot bekommt, ist noch nicht abzusehen.
Apple

Apple hat Klage gegen den Handy-Hersteller HTC erhoben, der unter anderem auch das Google Handy entwickelt. Apple zeigt an, dass HTC sich an verschiedenen Patenten bedient haben soll, darunter an der Bedienung, der grundlegenden Architektur und der Hardware.

Apple hat bei der US-Handelsbehörde Klage gegen den taiwanischen Handy-Hersteller HTC eingereicht. Dieser produziert ebenfalls das Google Nexus. HTC soll gegen insgesamt 20 Patente verstoßen haben, die die Bedienung, die Optik und Architektur sowie die Hardware an sich betreffen. Steve Jobs, CEO bei Apple, sagte im Interview gegenüber der Presseagentur: "Wir können rumsitzen und der Konkurrenz dabei zusehen, wie sie unsere patentierten Erfindungen stiehlt, oder wir können etwas dagegen unternehmen. Wir haben uns für letzteres entschieden - Wir halten Konkurrenz für förderlich, aber Wettbewerber sollten eigene Techniken entwickeln, statt unsere zu stehlen". 

Sollte Apple mit der Klage vor Gericht Bestand haben, droht das kurzzeitige aus für die Google-Handys in den USA. Apple hat bereits im Dezember gegen den Handy-Hersteller Nokia geklagt, da dieser gegen ähnliche Patente verstoßen haben soll. Nokia hatte Einspruch erhoben und klagte gegen Apple, da diese mit ihrer Technologie aus nahezu allen Handys, mp3-Playern und Computern gegen Nokia-Patente verstoße.
Der Bürogeräte-Hersteller Xerox hat jetzt eine Klage gegen Google, Yahoo und Googles Tochter YouTube wegen der Verletzung zweier Patente erhoben. Zuvor soll das Unternehmen bereits Verhandlungen mit Google und Yahoo gehabt haben, diese führten jedoch nicht zu einer Einigung.

Google soll zwei Patente von Xerox verletzt haben - darunter auch ein Patent auf kontextbezogene Werbung. Dieses Patent beschreibt die Methode, dass aus dem Inhalt von Dokumenten automatische Suchanfragen und relevante Werbeanzeigen generiert werden. Würde diese Klage vor Gericht bestand haben, würde die Haupteinnahmequelle von Google wegfallen - die Werbung.

Bisher zeigt man sich aber bei Google und Yahoo zuversichtlich, dass man gegen keine Patente verstoßen würde. Immerhin wird gerade spekuliert, dass es Xerox - wie so oft bei Patentklagen gegen Google - um Einnahmen-Beteiligungen ginge. 

Aber auch die zweite Klage, wegen eines Verstoßes gegen ein Xerox-Patent, wirft Schatten auf Google. Dabei handelt es sich um eine Methode, die heterogene Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenführt. Diese Klage zielt auf die Google Video, YouTube, Google Shopping und Google Maps-Funktion ab.

Google hat bereits angekündigt, gegen die Klage vorzugehen und sind vorerst zu keiner Einigung bereit. 
Street View

Google hat ein Patent auf "panoramischen oder dreidimensionalen Kartenumgebungen" erhalten. Vermutlich geht es hierbei um Google Street View. 

In der Patentschrift wird beschrieben wie das System für Gebote um die Platzierung von Werbung auf den Fotos funktionieren soll. Man will Poster, Plakatwände und andere Werbeflächen erkennen und diese mit anderen Anzeigen überblenden. 

Eine Software erkennt Plakatwände auf den Fotos. Einer der Gründe wieso Google nicht bekannt geben wollte, wo man Fotos machen wird, soll gewesen sein, dass man so verhindern möchte, dass Unternehmen extra Werbung aufstellen um via Street View zu werben. 

Ob es sich wirklich um Street View dreht lässt Google offen. Google reicht regelmäßig Patente für Erfindungen von Googlern ein.
Google

Google hat sich ein Patent beantragen lassen, welches den Namen "Web-Based System for Generation of interactive Games based on Digital Videos" trägt. Dabei geht es darum, aus Videos Spiele mit einer einfachen Handlung zu machen.

Das Patent beschreibt eine Technologie, die es ermöglicht, eine Benutzeroberfläche in digitale Videos (zum Beispiel von YouTube) einzufügen. So könnte eine anklickbare Stelle auf ein anderes Video oder eine andere Web-Ressource verlinken und damit die Handlung vorantreiben.

Google beschreibt im Patent (Google-Übersetzung): "... Jede dieser Vermerk-Typen können auch beliebig anspruchsvolle Präsentation, wie Form und Textfarbton und Styling, oder damit zusammenhängenden Maßnahmen, wie die Anzeige von zusätzlichen Anmerkungen oder das Umleiten der Benutzer auf ein Ziel (web-basierten Standort) wie ein Uniform Resource Locator (URL) aktiviert werden, z. B. durch einen Mausklick drücken Sie eine Taste mit dem Vermerk, oder dergleichen. Der Zielort könnte eine Anzeige, oder Inhalte, einschließlich der Werbung enthalten." 

Die Idee der interaktiven Filme ist an sich schon etwas älter und entstand in den 90er-Jahren. Da war die Erfindung aber wenig erfolgreich. Ob das Google mit seiner YouTube-Plattform ändern kann, ist jedoch unklar. Golem schreibt dazu: "Auf einem Portal wie dem zu Google gehörenden Youtube könnten Hobbyentwickler nach diesem Prinzip aber möglicherweise spannende Werke basteln".

via golem - Danke!
Google Homepage
Mit dem schlanken, fast leeren Design der Startseite hat Google vor über 10 Jahren nicht nur die Suchmaschinenwelt revolutioniert, sondern auch all den überladenen Webseiten im Netz einen heftigen Dämpfer verpasst. Viele haben in den folgenden Jahren auf schlanke Webseiten umgestellt, allen voran die großen Suchmaschinen die sich der Reihe nach eine eigene Such-Startseite - was vorher undenkbar war - geleistet haben. Jetzt hat Google ein Patent darauf bekommen. Das Patent zum Schutz der Google-Startseite wurde im Jahr 2004 eingereicht, also schon lange Zeit nachdem alle anderen auf den Zug der schlanken Startseite aufgesprungen sind. Nach 5 Jahren wurde es jetzt dem "Erfinder" zugesprochen. Es darf aber angenommen werden dass Google dieses Patent nicht dazu nutzen wird anderen die ähnlich aufgebaute Startseite zu verbieten. Die Herkunft der schlanken Startseite soll übrigens daher kommen, dass die beiden Google-Gründer Sergey Brin und Larry Page wenig bis keine HTML-Kenntnisse hatten und so einfach garnicht in der Lage waren ein großes Portal drumrum zu bauen. Wahrscheinlich kam das in den ersten Tests so gut an, dass man sich dazu entschlossen hat es bei dem minimalen Design zu belassen. » Das Patent [Google OS]
Google Nachdem das erste android-Handy nun erfolgreich präsentiert wurde, wagt sich Google wiede an ein neues Projekt dass den Mobilfunkmarkt von hinten aufrollt: Das Unternehmen hat vor 2 Tagen einen Patentantrag für eine Technik gestellt, die es erlaubt den jeweils günstigsten Anbieter automatisch auszuwählen, und zwar ohne auf eine bestimmte Verbindungstechnik angewiesen zu sein und ohne Datenverlust. Die Technik hinter dem Patent ist eigentlich ganz simpel: Das Handy sucht sich automatisch den Provider aus der die günstigsten Tarife für die aktuelle Aktion (telefonieren ins Ausland, SMS schreiben, surfen,...) bietet und bucht sich in dessen Netz ein. Das Handy macht dabei auch keinen Unterschied ob die Daten per Handy-Netz, WiMax, Voice-over-IP oder sonstigen Verbindungsmöglichkeiten kommen. Beim Wechsel zwischen 2 Netzen bzw. Verbindungstypen soll es zu keiner Unterbrechung des aktuellen Gesprächs/Downloads kommen. Natürlich dürften die Provider, die ihre Kunden meist für 2 Jahre binden, über diese Entwicklung nicht wirklich erfreut sein - verlieren sie doch dadurch einen Haufen Geld und den direkten Draht zum Kunden. Google selbst hat zwar keine Funklizenz bekommen, aber sich dennoch Zugangsberechtigungen sichern können und ist derzeit dabei sich die Nutzung der White Spaces zu sichern. Die Handy-Nutzer sind damit quasi nur noch Kunden von Google und Google nutzt die Netze der anderen für die eigene Datenübertragung. Geräte die automatisch den günstigsten Tarif wählen sind zwar nichts neues mehr, aber meist beschränken sich diese auf die automatische Weiterleitung auf eine andere Vorwahlnummer. Dass das Netz komplett gewechselt wird, und das eventuell auch noch mit einem anderen Verbindungstyp und dennoch die Verbindung aufrecht bleibt ist, wurde soweit ich weiß bisher noch nicht umgesetzt. Zwar gab es schon öfter Pläne und Versuche in der Richtung, nur wurde bis heute nichts realisiert oder durchgesetzt. Ich bin mal gespannt wie die Mobilfunker reagieren wenn die ersten android-Handys mit dieser Technik ausgeliefert werden. Das dürfte zwar noch einige Jahre dauern, aber der nächste Preiskampf kommt bestimmt ;-) » Das eingereichte Patent [Spiegel Online, heise]
Google Google plant neue Wege für seine zukünftigen Datenzentren: Die neuesten Rechner-Kraftwerke sollen scheinbar nicht mehr auf dem Land stehen, sondern auf dem Meer unterwegs sein - sozusagen mobile schwimmende Datenzentren. Ein entsprechendes Patent hat Google bereits eingereicht und scheint die technischen Details bereits geklärt zu haben. Bereits im Oktober 2007 hat Google ein Patent für mobile Rechenzentren zugesprochen bekommen und scheint dieses Konzept jetzt ein wenig erweitert zu haben: Die Datenzentren sollen nicht nur mobil versetzt werden können, sondern dauerhaft auf dem Meer schwimmen bzw. auf Schiffen stationiert werden. Dies bietet so einige Vorteile, die dieses gewagte Experiment lohnenswert erscheinen lassen: Durch die Position auf dem offenen Meer spart man sich bspw. die Kühlung, diese übernimmt das Meer bzw. Klimaanlagen saugen die Kälte direkt aus dem Meer auf - das spart gewaltige Energiekosten. Der Strom soll mit hydraulischen Anlagen mithilfe der Wellenbewegung des Meers erzeugt werden. Bis zu 40 Megawatt sollen sich auf diese Weise gewinnen lassen - genug für den Betrieb einer Serverfarm. Außerdem bietet diese mobile Station den Vorteil der Unabhängigkeit: Einfach das Zentrum in ein Niemandsland verlegen und schon hat kein Staat dieser Welt eine Handhabe gegen Google bzw. kann seine Datenschutzgesetze durchsetzen. Das einzige Problem dürfte wohl die Datenverbindung sein - kann man per Funk tatsächlich eine solche Bandbreite erreichen wie mit einem Kabel? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht... Ich glaube nicht dass wir in den nächsten Jahren mobile Rechenzentren erwarten können, könnte mir aber vorstellen dass Google so etwas eines Tages als Dienstleistung anbieten wird. Rechenpower wann und wo man sie braucht, auch im abwegigsten Gelände. Auf jeden Fall ein interessantes Konzept. » Der Patentantrag [WinFuture]
Google Im November wurde bekannt, dass Google von der Northeastern University und dem Unternehmen Jarg wegen einer Patentverletzung durch die Google Suche verklagt wird. Nun hat Google eine Gegenklage eingereicht und will am Gericht in Eastern District of Texas das Patent aus dem Jahre 1997 für nichtig erklären lassen. In der Gegenklage heißt es unter anderem, dass die Technik Datenbankabfragen in mehrere Portionen aufgeteilt und von verschiedenen Computern bearbeitet werden können, um schnellere Ergebnisse zu haben, schon vor der Patentierung existiert hat; oder kurz: Es ist keine Erfindung der Northeastern University. [heise]
Toolbar HyperPhrase hat 2006 eine Patentverletzung durch die Google Toolbar eingereicht. Bei der ersten Instanz wurde die Klage zurückgewiesen. Nun hat das Berufungsgericht in Washington die Entscheidung aufgehoben und ordnete eine neue Verhandlung wegen der Klage an. Die Funktion Autolink stellt kontextbezogen Links zu Kartendiensten oder zu Büchern bei Amazon. Auf solche Links hält HyperPhrase mehrere Patente. Allerdings gibt es auch einen kleinen Erfolg: Google AdSense verletzt keine Patente von HyperPhrase. [silicon]
AdSense Kein schönes Weihnachtsgeschenk für Google: Ein Gericht in den USA hat der Firma Hyperphrase Technologies, die Google eine Patentverletzung vorwirft, recht gegeben. Zuvor wurde die Klage in einem Eilverfahren abgelehnt und Google bekam Recht. Der Rechtsstreit dreht sich um vier sogenannte "Autolink- und AdSense-Patente" - was immer das auch sein mag. Sicherlich ein schwerer Schlag für Google. Über den genauen Inhalt des Patents ist nicht bekannt, vom Namen her kann ich nur ableiten dass es sich wohl um eine Technik handelt die passend zum Content Links (Werbeanzeigen) zurückliefert. Google darf jetzt wohl Lizenzgebühren an die Firma zahlen - eventuell auch rückwirkend - und das gleich in ganz großem Stil. Immerhin ist AdSense Googles Umsatzbringer Nummer 2 und ist für über 30% des Umsatzes verantwortlich. » Artikel bei reuters [thx to: seekXL]
AdSense Seit über einem Jahr haben wir nichts mehr von Google Print gehört, aber das wird sich in Zukunft wohl sehr schnell ändern: Vor knapp 10 Tagen hat Google das entsprechende Patent zugesprochen bekommen um das AdSense-System auch auf Print-Magazine auszuweiten. Der Vorteil von Googles Vermittlung soll die sehr hohe Relevanz der Anzeige sein. Hier der Inhalt des Patents:
Consumers may purchase a variety of publications in various forms, e.g., print form (e.g., newspapers, magazines, books, etc.), electronic form (e.g., electronic newspapers, electronic books (?e-Books?), electronic magazines, etc.), etc. The publishers define the content of such publications, and advertisers define which advertisements (ads) may be seen in the publications. Since consumers have no control over publication content or advertisements, they may purchase a publication that contains at least some content and advertisements that may be of no interest to them. Publishers often lack insight into the profiles of consumers who purchase their publications, and, accordingly, miss out on subscription and advertisement revenue due to a lack of personalized content and advertisements. Likewise, consumer targeting for advertisers is limited, and there is virtually no standardization for ad sizes (e.g., an ad that is supposed to be a full page may need to be reduced in size to fit within a publication). Accordingly, advertisers sometimes purchase sub-optimal or worthless ad space in an attempt to reach their target markets. Advertisers also have difficulty identifying new prospective market segments to target because they have limited insight into the desires and reactions of consumers.
Bisher hatte man das Problem dass die eigenen Anzeigen, bei Beauftragung einer Werbeagentur, nicht unbedingt nur in Zielgruppengerechten Zeitungen landen sondern oft in Zeitschriften mit denen die Werbeagentur gute Beziehungen pflegt. Google möchte mit seinem Erfolgsrezept "hohe Relevanz" punkten und verspricht dass die Anzeigen nur dort geschaltet werden wo die Leser am beworbenen Produkt interessiert sind. Schon vor über einem Jahr lief eine erste Testphase von Google Print, diese war aber nicht gerade von Erfolg gekrönt und soll mehr Kosten verursacht haben als die normale Schaltung einer Anzeige. Durch das neue Patent wird Google sein System aber sicherlich noch einmal komplett neu starten und neue Tests durchführen. Und dann ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die ersten Zeitungen testweise ihren kompletten Anzeigenbestand an Google verkaufen... » Das Patent [TechCrunch]
Google Die Northeastern University und das Unternehmen Jarg haben Google wegen einer Patentverletzung verklagt. Das Patent 5,694,593 wurde 1997 eingereicht und beschreibt eine Methode, bei der Datenbankabfragen in mehrere Portionen aufgeteilt und von verschiedenen Computern bearbeitet werden. Die Klage wurde beim District Court for the Eastern District of Texas in Marshall am 06.11.07 eingereicht, weil dem Gericht nachgesagt wird, häufig für den Kläger zu entscheiden. Die Firma Jarg, die die Nutzungsrechte für das Patent hat, hat die Klage erst jetzt eingereicht, weil man bisher die Finanzkraft Googles fürchtete. Bei einem Sieg der Uni müsste Google angemessene Nutzungsgebühren zahlen. Allerdings bei dieser Klage davon ausgegangen, dass es kein "Patent-Trolle" sind. Ein Google Sprecher nannte die Klage gegenstandslos. [reuters; winfuture; heise] Nachtrag:Gegenklage bei einem Patentstreit