Street View

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung den von Hamburg und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste abgelehnt.

"Es geht um mehr als Google Street View. Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art Lex Google, nach meiner Auffassung unzureichend," sagt de Maizière. Viel mehr dürfe man die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen.

Die Verbraucherministerin Aigner sieht das ähnlich. Mit einer Einzelfallregelung würde man zu kurz springen und sei deswegen auch nicht das Ziel. Auch die FDP lehnt ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ab. Man dürfe nicht jeder neuen technologischen Entwicklung ein Gesetz hinterherwerfen.

Einige Datenschützer hingegen fordern einen Gipfel mit Google und eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an das Internet und den Umgang mit Geo-Daten. 

Ein sogenanntes Einzelfallgesetz wäre verfassungswidrig. Gesetze müssen allgemein formuliert sein und für mehrere Sachverhalte Anwendung finden. Ein Beispiel - wenn auch umstritten ist das Olympiaschutzgesetz.
Oracle hatte Sun Microsystem und damit auch Java im Januar 2010 übernommen. Nun klagt dieses Unternehmen gegen Google - und sein mobiles Betriebssystem Android. Sowohl der Java-Erfinder als auch Google hätten dies kommen sehen, da es schon bei Gesprächen zwischen Sun und Oracle vorhersehbar war. 

Oracle möchte Google nun vor das Gericht ziehen: Streitpunkt ist die Integration von Java in das Android-Betriebssystem. Oracle argumentiert damit, dass Google keine Lizenz besitzt und deshalb wissentlich Java in sein Betriebssystem eingebaut habe: "Durch die Entwicklung von Android hat Google wissentlich, direkt und wiederholt Oracles geistiges Eigentum im Zusammenhang mit Java-Technik verletzt. Diese Klage soll für angemessenen Schadensersatz für diese Verstöße sorgen", so eine Oracle-Sprecherin.

Auch der Java-Erfinder, James Gosling, hat diesen Schritt kommen sehen. Bei den Übernahmeverhandlungen hat Oracle ganz klar den Standpunkt vertreten, früher oder später gegen Google vorzugehen. Für ihn war es nur eine Frage Zeit gewesen, bis die Kacke am Dampfen ist - und als die Gespräche liefen, konnten er das funkeln in den Augen der Oracle-Anwälte sehen. Seiner Meinung nach ging es Oracle auch nicht um die Java-Technologie an sich: "Bei Oracle geht es immer nur ums Geld. Das ist die einzige Metrik, die sie verstehen", so Gosling in einem Blogeintrag. "Sie haben sich aber nur eines meiner Patente für die Klage herausgepickt".

Google selbst hingegen hat auch schon mit dem Schlimmsten gerechnet. So schreibt Bernd Kling von 'chromoid': "In den zuletzt veröffentlichten Quartalsergebnissen fand sich bereits ein dezenter Hinweis auf mögliche rechtliche Forderungen, von denen jedoch keine ungünstigen geschäftlichen Auswirkungen zu erwarten seien. Dafür spricht auch die schnelle und eindeutige Reaktion auf die von Oracle veröffentlichte Klage."

Diese Antwort lautete: "Wir sind enttäuscht, dass Oracle sich dafür entschieden hat, sowohl Google als auch die Open-Source-Community um Java anzugreifen mit dieser grundlosen Klage. Die Open-Source-Community um Java geht weit über jedes einzelne Unternehmen hinaus und arbeitet täglich daran, das Web zu verbessern. Wir werden die Open-Source-Standards vehement verteidigen und fortfahren, zusammen mit der Branche die Android-Plattform zu entwickeln.

Es bleibt abzuwarten, wohin die Reise geht. Ganz abschalten will Oracle Android sicher nicht - da würde auch nicht viel für Oracle herumkommen. Vielmehr wird es jetzt auf einen Patentstreit hinauslaufen, der sich - egal ob außergerichtlich oder nicht - für Oracle rechnen dürfte. Damit hat aber Oracle mit seinem kalten Kaffee wohl keinen auf seiner Seite - weder aus der Community, noch aus der Branche. GoogleWatchBlog » Themenübersicht: JAVA-Patente - Oracles Klage gegen Android » via
Google Mail

Paul Truong ist Creative Technologist bei Google und ein Browserspiel in HMTL5 entwickelt. Der Googler ist kein Mitglied des Google Mail-Teams, wollte sich aber mit dem Spiel Galactic Inbox bei den Entwicklern für Google Mail bedanken, vor allem was sie mit Google Mail am Markt bewirkten. Das Ergebnis ist ein schickes Browsergame das im Gegensatz zu vielen anderen komplett auf Flash verzichtet.

Jedem Googler steht ein ganzer Arbeitstag für eigene Projekte zur Verfügung. Diese müssen nicht unbedingt mit einem Service von Google zu tun haben. Beispiel für 20%-Projekte sind neben Google Mail und einigen Google Mail Labs auch orkut, Google News und viele kleinere Updates an verschiedenen Produkten. Auch Gears hat seinen Ursprung in einem solchen 20%-Projekt. 

Galactic Inbox Endgegner 

Im Browserspiel geht es um Google Mail, das am 1.4.2004 als 20%-Projekt gestartet wurde und seitdem immer wieder gegen SPAM und Viren kämpfen muss.  Ein Screenshot in der Ankündigung zeigt vermutlich den Endgegner. Dies ist eine weitere Anspielung auf den Beginn von Google Mail. Als Google Mail in einer closed-beta startete hatten die meisten Freemailer lediglich 2MB Speicher. Google bot damals mit einem GB das 512-fache kostenlos an.

Da das Spiel auf HTML5-Features zugreift, braucht man einen modernen Browser

» Das Spiel
Google Mail Labs

Google hat diese Tage still und heimlich ein neues Experiment in den Google Mail Labs veröffentlicht. Mit App Search bzw. Anwendungssuche werden in den Suchergebnissen von Google Mail auch Resultate aus Google Sites und Google Text & Tabellen angezeigt.

Wie bei der Google Docs Suche werden auch in Google Mail die Dokumente dann komplett nach dem Begriff durchsucht und nicht nur Dateinamen. So findet man in den meisten Fällen dann direkt in Google Mail die gewünschte Datei.

App Search

Theoretisch sollte man die Dateien dann auch direkt öffnen können, doch unseren Tests wurde immer wieder der Fehler 403 angezeigt. Vermutlich liegt es daran, dass Google die Funktion noch nicht freigeschaltet hat.

Google App Search muss im Labs Tab in den Einstellungen aktiviert werden und funktioniert auch auf Deutsch.
Street View

Erwartungsgemäß weist Google Forderungen der Politik nach einem Gesetz gegen Street View und ähnliche Dienste zurück. Die Sprecherin Lena Wagner sagte: "Wir wären besorgt über die weitreichenden Implikationen eines derartigen Gesetzes, das nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste massiv einschränken würde."

Weiter heißt es: "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." 

Unterdessen fordert die EU-Kommissarin Viviane Reding eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf sechs Wochen. Was aber scheinbar in entweder von der Politik oder der Presse übersehen wird, ist die Tatsache, dass das Tool auch nach dem 15. September zur Verfügung stehen wird. Allerdings werden nur Anträge auf Widerspruch, die bis zu diesem Tag eingereicht werden noch sicher vor der Veröffentlichung bearbeitet. 

Die Verbraucherschutzministerin Aigner will ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets erarbeiten. Die Bundesregierung will demnächst beraten wie man mit Geodaten umgehen soll.
Street View

In der Diskussion rund um den Start von Street View in Deutschland fielen auch immer wieder Aussagen, dass sich die Datenschützer auch einmal Googles Konkurrent Sightwalk anschauen sollen. Im Gespräch mit Herrn Prof. Caspar, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg, griff ich diese Aussagen auch auf. Er verwies mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Eine Anfrage hierzu wurde mir gestern beantwortet.

Die Fragen beantwortete mir Bettina Gayk vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Grundsatzfragen und internationaler Datenverkehr.

GWB: „Während Google immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, ist die Webseite sightwalk unter anderen mit Fotos aus Köln, Hamburg, München und Bonn online. In welcher Hinsicht unterscheiden sich Google Street View von sightwalk aus datenschutzrechtlicher Sicht?“

Bettina Gayk: „Sie vermuten darin, dass es eine ungleiche Behandlung des Angebots dieser Seite im Vergleich zu Streetview gäbe. Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten mit dem Anbieter von Sightwalk Kontakt und er war bereit, alle Anforderungen zu erfüllen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Beschluss vom 13./14.11.2008 formuliert haben. Die datenschutzrechtlichen Kriterien sind für alle - deutsche wie ausländische - Anbieter von Straßenansichten im Internet im Wesentlichen gleich. Eine Besonderheit besteht allenfalls insoweit, als Google Daten auch in die USA transferiert und damit die Vorschriften für den internationalen Datentransfer beachten muss.“

GWB: „Warum darf eine deutsche Firma ihren Service - scheinbar ohne öffentliche Kritik von Datenschützern - online stellen, aber auf der anderen Seite eine ausländische Firma mit einer ähnlichen Idee sehr heftige Kritik hervorruft und quasi öffentlich an den Pranger gestellt wird?“

Bettina Gayk: „Dass das Angebot Sightwalk von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen und daher bisher weniger diskutiert wurde, liegt m.E. nicht an den Datenschutzbehörden. Wir jedenfalls betreiben keine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Anbietern von Straßenansichten, sondern reagieren nur auf Nachfrage der Presse. Diese Nachfragen entstehen nicht zuletzt, weil es in der Bevölkerung in Deutschland durchaus eine große Besorgnis über das systematische Erfassen aller Straßenzüge gibt. Das zeigen auch die Anfragen bei uns, die die Bürgerinnen und Bürger zu Google Streetview haben. Sightwalk hat im Übrigen nicht einen Google vergleichbaren Bekanntheits- und Verbreitungsgrad und ist deswegen möglicherweise weniger interessant für die Presse.“
Meine Behauptung, im öffentlichen Raum gibt es kaum Privatsphäre und andere das Verhalten kommentieren und aufzeichnen können, wurde so beantwortet:
Ein verliebtes Pärchen nehme es zwar in Kauf, dass andere sie sehen, dies sei aber nur ein flüchtiger Eindruck bei den Passanten. „Das Paar möchte aber wahrscheinlich nicht, dass es schmusend für Jahrzehnte im Internet abgebildet bleibt. Auch im öffentlichen Raum gibt es Privatheit, die schützenswert ist. Wenn alle unsere Tätigkeiten in der Öffentlichkeit dauerhaft registriert und kommentierbar würden, würde daraus auf lange Sicht ein nicht erträglicher Überwachungsdruck für jede einzelne Person entstehen.“

Auch ein Umdenken in der Gesellschaft zur Privatsphäre in der Öffentlichkeit müsse es nicht geben, so Bettina Gayk.
Android Google hat heute auf einer Konfernz neue Apps für Android veröffentlicht. Mit Voice Actions soll man sein Android-Phone kinderleicht mit Sprache bedienen können, vor erst steht das allerdings nur auf Englisch zur Verfügung, auch die App lässt sich im deutschen Market mit einem HTC Desire auf Froyo nicht finden. Lediglich eine aktualisiert Version von Google Search steht auch für Nutzer aus Deutschland zur Verfügung und lässt sich nutzen. Die Apps, die hier beschrieben werden setzen übrigens alle FroYo voraus. Google Voice Actions funktioniert über verschiedene Sprachkommandos wie "send text to", "call xy", "map of [address/city]" oder "go to [website]". Das funktioniert übrigens auch mit Mails, Musik, Routenberechnung und Notizen. Google greift hier dann teilweise auf andere Apps (für Musik zum Beispiel) zurück. Logischerweise steht weiterhin auch die normale Suche über Sprache zur Verfügung. Über die Google Chrome to Phone Extensions habe ich erst vor einigen Tagen in meinem Blog berichtet, daher verlinke ich jetzt einfach mal den Artikel. Ich habe ich an die neuen Infos angepasst. Update 23:43 Google hat die Apps nun auch für Nutzer außerhalb der USA veröffentlicht. Die QR Codes: Voice Search Search widget  
Google

Google stellt sich ganz klar gegen das Leistungsschutzrecht für Verlage. So hat Google-Chefjurist Arnd Haller bei Carta 10 Gründe gegen eine "Presse-GEZ" aufgestellt. Er beschreibt das Vorgehen als "dreist" und fordert stattdessen besseren "Qualitätsjournalismus" und mehr Rechtssicherheit. 

"Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt", so Haller. Warum, erklärt er in 10 Thesen auf Carta. So sieht er eine Ausbeutung - Verlage laufen ja schon gut mit ihren Zahlen, so hat etwa "BILD", "Focus", "Stern" oder der "Spiegel" gute Zahlen vorgelegt. Und dass es Konkurrenz in solchen Märkten gibt, ist ganz klar. Auch sachlich findet er Argumente gegen ein solches Leistungsschutzrecht - schließlich ist Google dafür da, dass tausende am Tag sich auf diese Seiten verlaufen. Google hilft quasi dagegen, dass Zeitungen im Netz ausbluten, wie es immer heißt.

Weiter nennt er rechtliche, marktwirtschaftliche, netzpolitische und andere Gründe, warum eine solche Gebühr für Google nicht gerechtfertigt ist. Zum Abschluss zieht er das Fazit: "Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes ist aber als Mittel einer sektoralen Strukturpolitik verfehlt, denn es ersetzt keine langfristigen Refinanzierungs-Konzepte. Es verhindert diese", schließlich müssen nun Verlage selbst zusehen, wie sie sich im Netz refinanzieren. Dass Google daran Schuld sein soll, sieht er nicht.

Darauf hat der Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) natürlich auch eine Antwort: "Es ist nicht verwunderlich, dass ausgerechnet Google einen Leistungsschutz für Verlage im Netz ablehnt, damit das Unternehmen weiter kostenlos Inhalte abgreifen kann", so Hans-Joachim Fuhrmann gegenüber der dpa. "Jeder der Google abschaltet, findet im Netz nicht mehr statt" - und damit spricht er das Thema an, welches Haller oben groß und breit erläutert hat: Google sorgt dafür, dass Verlage mehr Klicks bekommen und dass Verlage erst so erfolgreich werden. Das sieht Furhmann aber genau anders und dreht Haller die Wörter im Mund herum: "Aber wem nutzt das, wenn die Anbieter dafür nichts bekommen".

So viel es noch Unverständnis auf der Seite der Verlage und der Presse gibt, so lange wird das Katz- und Mausspiel in den Medien weitergehen. Die Verlage sehen Google als Schuldigen an ihrer Misere, dabei vermittelt Google nur zwischen Konsument und Verlage. Somit verschlafen die Verlage grundlegend ihr Chance, über andere Wege erfolgreich zu werden. Google sollte einfach mal einen Tag zeigen, was die Verlage an der Technologie haben. Vielleicht überlegen sie dann noch einmal. 
Street View

Nun startet Street View Ende 2010 - oder doch nicht? Bei der CDU und FDP sieht man sich jedenfalls von der nahenden Bilderflut überrumpelt. Daher fordert die Koalition nun, dass es eindeutige Gesetze gibt, an die sich ein Google halten soll. Derweil gibt Google zu, dass sie Fehler gemacht haben und die Möglichkeit zum Widerspruch zu spät angekündigt wurde. Gerade einmal einen Monat haben die Bürger Zeit - zu wenig wie die Politiker finden.

Der Streit um Googles Street View geht weiter. Nachdem aus Hamburg kritische Stimmen einigermaßen von Google besänftigt wurden, rührt sich auch an der Spitze etwas. So fordert beispielsweise Peter Bleser von der CDU: "Erst wenn alle Widersprüche abgearbeitet worden sind, darf Google starten". So müsse auch nach den vier Wochen Widerspruchsfrist garantiert sein, dass ein Widerspruch möglich ist. Google hat den 15. September als Termin angepeilt, um zumindestens den Widerspruch aus den ersten 20 Städten zu bewältigen, damit Street View noch dieses Jahr online gehen kann. 

Auch Google-Sprecher Stefan Keuchel räumt gegenüber "FAZ" ein, dass der Zeitpunkt kein gut gewählter ist, dass aber so viel Kritik kommt, sei "historisch bedingt".  Dennoch sollte jeder, der aus einen der 20 Städte (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal) schnellstmöglich Einspruch einlegen. Sollte man dann aber wieder in Street View veröffentlicht werden, so geht das nicht.

Auch bei den Koalitionskollegen der FDP macht sich langsam Frust bemerkbar: Erik Schweickert von der FDP: "Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage", die soll dann nach der Sommerpause besprochen werden. Die CDU hält sich dem Thema generell offen, so Bleser: "Ich sehe kein Problem, dass wir uns mit der FDP verständigen".

Erst zuletzt hatte Till Steffen vom Hamburger Justizsenat angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen (wir berichteten mehrmals). Davor hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auch schon versucht, auf Google einzureden. Google hat mehrfach angekündigt, Widerspruch-Möglichkeiten auf den Weg zu bringen. Diese können via E-Mail, Post oder Formular erledigt werden. Steffen hatte aber kritisiert, dass es keine Möglichkeit zum Widerspruch via Telefon gibt. Mehr Informationen zu Googles Street View in Deutschland findet man in unsere Kolumne: Street View - Eine Zusammenfassung.

Wer sich übrigens auf Street View freut, für den hat Sascha Lobo einen netten Vordruck vorbereitet: Google Street View - Widerspruch gegen den Widerspruch. Dies sollte man allerdings nicht zu ernst und zu kritisch sehen.



» via
Android

Eine ziemlich populäre Twitter-App ist jetzt für Android erschienen. Die Rede ist von TweetDeck - eine der erfolgreichsten Twitter-Clients überhaupt. Auf dem Desktop hat TweetDeck sowieso schon zahlreiche Fans gefunden, das iPhone wurde schnell erobert und auch das iPad feierte eine weitere Twitter-App. Endlich kann aber auch Android davon profitieren.

Damit wir einen Vergleich haben, nehmen wir uns einen Artikel von Mashable und schauen nebenbei auf die offizielle Twitter-App für Android. Die Screenshots stammen ebenfalls von Mashable.

Zunächst muss man sagen: Es ist nicht nur Twitter, sondern auch Facebook, Buzz und Foursquare in einem. Das bedeutet aber auch, dass man sich auf kleine Einschränkungen vorbereiten soll. Caschy hat den TweetDeck auch getestet und fand ihn ganz okay, Mashable hingegen findet die App ziemlich Beta, zieht aber doch ein recht positives Fazit. Hier einige Screenshots:

TweetDeck: Multi-Accounts sind möglich ... dann kann man aber schnell die Übersicht verlieren Ein Profil von Twitter Schnellzugriff Und die Eingabemaske

Im Grunde ist es eine aufgepimpte Version von Twitter für Android. Wer mehrere Accounts besitzt, viele Social Networks benutzt und gerne unter vielen Updates leidet, dem sollte TweetDeck ganz gut gefallen. Die Performance soll ja auch Okay sein. Allerdings benötigt man einen TweetDeck-Account, man wird nur zum Beta-Test eingeladen und alles andere ist auch noch offen. Am besten am verfolgt den Blog und den Twitter-Account.
Google Mail

Im Oktober 2007 - vor fast drei Jahren also - hat Google ein komplett überarbeitetes Google Mail vorgestellt. Bisher bot Google auch noch die erste Version von Google Mail für Nutzer an. Doch damit ist nun im September Schluss. In der "old version" fehlen zahlreichen Funktionen von Google Mail wie Google Mail Labs, Themes, farbige Labels und auch der Chat.

Ruft man nun das alte UI auf, erscheint oben ein Hinweis, dass man eine alte Version von Google Mail verwenden und dass diese ab September nicht mehr unterstützt wird. Danach werde man auf die einfache HTML-Ansicht weitergeleitet. Google fordert Nutzer zudem auf sich einen moderneren Browser herunterzuladen, um Google Mail schneller nutzen und auf die neuesten Funktionen zugreifen zu können. 

Warnung - altes Google Mail

Eigentlich konnte jeder Browser das aktuelle Interface anzeigen, außer der IE6. Nutzer dieses Browsers bekommen in Zukunft dann die einfache HTML-Ansicht. Diese bietet die grundlegenden Features wie Mails empfangen und schreiben, Labels zuweisen.

Google bietet eigentlich nur selten eine alte Version von seinen Produkten an. Ausnahmen sind hier: die Bildersuche, der alte Google Mail Contact Manager und Bloggers alter Editor (wird demnächst eingestellt).
Android

Im März stellten wir ein Tool für Android vor, welches Kontakte, Apps, Lesezeichen und Musik mit einer Geste aufruft. Dazu genügt es, wenn man den Anfangsbuchstaben auf das Smartphone schreibt. Um das Programm jetzt noch leichter starten zu können, gibt es in der neuen Google Gesture Search 1.2 ein Flip-Mechanismus. 

Und so funktioniert es: Man muss jetzt das Smartphone nur noch kurz in eine Seitenlage bringen und dann wieder zurück in die normale Position. Damit aber nicht jedes Mal das Programm aufgerufen wird, wenn man gerade mit etwas Anderem beschäftigt ist, hat man einige Optionen und Regler, bei denen man die Empfindlichkeit einstellen kann.



Neu in Version 1.2 außerdem: Bessere Benutzbarkeit und eine bessere Performance, damit alle Inhalte noch schneller gefunden werden. Leider fehlt weiterhin die Möglichkeit, dass man die Gesture Search im Alltag (bspw. im Web) benutzen kann.

Google Gesture Search 1.2 kann für jedes Android-Telefon ab Android 1.6 heruntergeladen und installiert werden. QR-Code.

» Android-App: Google Gesture Search
Street View

Vor knapp zwei Tagen hat uns bereits ein kleines Bild erreicht, dass flux durch Twitter ging. Es zeigt ein Google Street View-Trike im Heidepark. Weiterhin wurde heute verkündet, dass ein deutsches Street View-Auto in der Slowakei unterwegs ist.

An der Lüneburger Heide hat man von Google diese Bilder geschossen: Sie zeigen einen hoch-motivierten Google-Mitarbeiter auf einem Street View-Rad durch den Freizeitpark radeln. Der Park muss natürlich vorher bei Google anfragen. Die Bilder wurden auch fluchs vom Googles PR-Mensch Stefan Keuchel auf Twitter gepostet.
 
Street View im Freizeitpark: Geht auch in Deutschland 

Street View - auch bei mäßigem Wetter unterwegs 

Zur Info: Das Street View Trike ist ein umgebautes Fahrrad mit 3 Rädern im Durchmesser von ca. 30-40 cm. Das ganze Konstrukt samt Kamera wiegt 114 kg - da muss man genügend Kondition und Kraft mitbringen, um dieses Gefährt zu steuern. Deshalb setzt Google nur spezielle, fitte Googler ein. Das Street View Trike kann sich jeder Unternehmer seit Ende Oktober 2009 wünschen

In der Slowakei hat man derweil ein Street View-Auto mit Hamburger Kennzeichen entdeckt. Hier hat Google auch schon einen Blogpost veröffentlicht, der die ganze Aktion ankündigt. 

Das Street View-Auto aus Deutschland in Bratislava

Das haben wir beispielsweise heute Mittag auf Twitter gepostet. Es lohnt sich also immer, den Twitter-Account recht aktiv zu verfolgen, um Informationen aus zweiter Hand zu bekommen. Und wenn ihr keine News mehr verpassen wollt, dann folgt auch unseren News-Account auf Twitter, Facebook oder Google Buzz (siehe Sidebar).
YouTube

Bereits vor einiger Zeit gab es bei YouTube die Möglichkeit im HTML5-Player Videos schneller oder langsamer abzuspielen. Mit dem neuen Design, welches Ende April kam, verschwand die Funktion wieder. Nun hat Google diese Möglichkeit aber wieder integriert und bietet sie auch für WebM an. 

YouTube GeschwindigkeitIn der Toolbar erscheint der Button "Normal". Klickt man in an kann man aus einem Menü aus fünf verschiedenen Geschwindigkeiten wählen: ¼x, ½x, normale, 1,5-fache und doppelte Geschwindigkeit. 
Um diese Funktion nutzen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Man muss einen Browser haben, der entweder WebM (Chrome 6+, Firefox 4 Beta, Opera 10.6) oder den Codec h.264 (Safari 4+, Chrome, IE mit Chrome Frame sowie IE9 Platform Preview 3+) unterstützt
2. Man muss Teil der YouTube HTML5-Beta werden.

Die Auswahl steht auch im iframe-Player auf anderen Webseiten zur Verfügung.
So schaut das dann aus:
Street View

Google hat heute mit einer Anzeigenkampagne in Deutschland für Street View gestartet. In dieser beantwortet Google fünf Fragen rund um Street View sowie um das Unternehmen selbst und will so einige Antworten geben und verschiedene Aussagen - etwa Street View würde Live-Bilder zeigen - aus der Welt schaffen.

Die fünf Fragen und Antworten sind folgende:

Was genau macht Google eigentlich?
Kurz gesagt: Google hilft Ihnen, Informationen im Internet zu finden. Und zwar so einfach wie möglich. Das genau war die Geschäftsidee von Larry Page und Sergey Brin, als sie 1998 in Kalifornien Google gründeten. Inzwischen hat Google weltweit rund 20.000 Mitarbeiter. Davon arbeiten rund 400 in fünf deutschen Büros in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München. Deswegen können wir Ihnen heute neben unserer Suchmaschine noch viele weitere Produkte, wie z. B. Übersetzungs-, oder Kartendienste, anbieten – und zwar kostenlos. Und das bringt uns auch gleich zur nächsten Frage:

Womit verdient Google sein Geld?
Manche glauben, dass wir persönliche Daten oder Adressen sammeln, um diese zu verkaufen. Das tun wir nicht. Wir verdienen unser Geld mit Werbung. Genauer gesagt, mit dem Verkauf von Werbeflächen auf unseren eigenen Internetseiten und auf denen unserer Partner. Auf google.de funktioniert das beispielsweise so: Sie suchen ein Hotel auf Mallorca. Sofort erscheinen zusätzlich zu den Suchergebnissen auch passende Anzeigen von Hotels, Flug- oder Städtereisenanbietern – das sind die gesponserten Links, die Sie rechts neben und über den Suchergebnissen sehen können. Diese einfache Geschäftsidee ist es, womit wir Geld verdienen. Die Einnahmen investieren wir dann vor allem wieder in die Entwicklung unserer Produkte und Dienste, um sie für unsere Nutzer und Anzeigenkunden noch attraktiver zu gestalten. Wie zum Beispiel, ganz aktuell, mit unserer neuesten Erweiterung von Google Maps, Street View.

Was genau ist Street View?
Street View ist eine neue Funktion unseres Kartendienstes Google Maps. Mit Street View können Sie Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten wie das Kolosseum in Rom oder den Zürichsee in einer 360-Grad-Ansicht erleben, so als wären Sie selbst dort. Jeden dieser Orte haben wir mit einem Street View-Auto Bild für Bild aufgenommen und anschließend die einzelnen Bilder zu einem Panoramafoto zusammengesetzt.

Wozu brauche ich Street View überhaupt?
Hier ein paar Beispiele: Sie planen einen Urlaub oder eine Geschäftsreise. Mit Street View können Sie nicht nur das Hotel, sondern auch dessen Nachbarschaft in einer 360-Grad-Ansicht kennenlernen. Oder Sie wollten schon immer mal den Eiffelturm in Paris aus der Nähe sehen. Auch wenn Sie umziehen möchten und eine Wohnung suchen, können Sie mit Street View die neue Gegend erkunden, so, als würden Sie sich in einem dreidimensionalen Stadtplan bewegen. Für Frankreich, die Schweiz und neun weitere Länder in Europa ist das bereits möglich – weltweit sind es sogar schon über 20 Länder. Und weil wir Street View auch nach Deutschland bringen möchten, stellen sich viele die Frage:

Inwieweit berührt Street View meine Privatsphäre?
Einige Menschen denken, Street View bestehe aus Live-Bildern. Das ist nicht der Fall. Wir verwenden weder Film- noch Videomaterial, sondern ausschließlich Fotos. Street View ist vielmehr die Darstellung von Straßenbildern, die der Orientierung dienen sollen. Bei der Entwicklung von Street View war Ihre Privatsphäre unsere höchste Priorität. Deshalb werden Gesichter und Autokennzeichen auf den Street View-Bildern, wo sie erkennbar sind, automatisch von unserer Technologie unkenntlich gemacht. Sollten Sie jedoch Gesichter oder Autokennzeichen finden, die wir übersehen haben, oder falls Sie aus persönlichen Gründen Einwände gegen einzelne Bilder haben, können Sie uns das einfach mitteilen. Dafür werden wir Ihnen bei der Einführung von Street View in Deutschland ein Tool zur Verfügung stellen, mit dem Sie solche Bilder direkt in Street View markieren und melden können.

Die Anzeige von Google findet man heute unter anderem im Stern. Aber auch in anderen Zeitungen wird Google so für Street View werben. Die Werbung schaut in etwa so aus:
Ausriss aus Google Street View Werbung
(Anklicken zum Vergrößern)