Musiktauschbörsen haben sich Anfang der 2000er Jahre und weit darüber hinaus sehr großer Popularität erfreut - aus ganz unterschiedlichen Gründen. Einige Jahre später kamen die ersten Ripping-Plattformen dazu, mit denen sich MP3s direkt kostenlos von YouTube und anderen Videoplattformen herunterladen lassen bzw. ließen. Jetzt ist die wohl populärste Plattform, Convert2MP3, geschlossen worden und dürfte das vorübergehende Ende solcher Plattformen einläuten.
Vor wenigen Tagen hatte es sich bereits abgezeichnet und nun wurde es umgesetzt: Die EU-Kommission hatte gut drei Jahre gegen Google ermittelt und kam nun zum Schluss, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung sowohl im Suchmaschinen- als auch im Werbegeschäft ausgenutzt hat. Das kostet Google nun 1,5 Milliarden Euro Strafe und ist mit einigen weiteren Auflagen verbunden.
Viele Webseiten, Plattformen und Apps finanzieren sich durch Werbebanner, die es ermöglichen, dass Angebote kostenlos zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den Freemail-Anbietern nicht anders, zu denen auch GMail zählt. Nach einer Klage musste ein deutsches Gericht nun darüber entscheiden, ob solche Anzeigen im Posteingang zulässig sind. In dieser Instanz wurde nun entschieden, dass die Werbeanzeigen an dieser Stelle in Ordnung sind.
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an - allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen - das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.
Seit gut 8 Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und hat nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der jüngeren Vergangenheit an vielen Stellen für hitzige Diskussionen gesorgt. Erstmals wurde nun ein größeres Unternehmen mit einer empfindlichen Strafe wegen eines Rechtsverstoßes belangt: Es handelt sich natürlich um Google und die Strafe wurde von der französischen Datenschutzbehörde ausgesprochen.
Schon seit langer Zeit hatte die EU-Kommission gegen Googles Android ermittelt und es hatte sich schon seit längerer Zeit abgezeichnet, dass die App-Bündelung nicht mehr länger in der EU geduldet wird. Heute hat die Kommission nun geurteilt, dass die Bündelung der Apps mit dem Play Store nicht mehr länger zulässig ist und hat gleichzeitig eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt.
Jeder Nutzer kann in Google Maps jeden Ort bewerten, eine Rezension Schreiben oder in Form von Fotos oder auch dem Beantworten von Fragen dazu beitragen, mehr Informationen in die Datenbank zu bringen. Da alle Bewertungen öffentlich sind, kann natürlich auch jede einzelne Reaktion Folgen für den Inhaber haben - vor allem bei negativen Bewertungen. Ein deutsches Gericht hat nun entschieden, dass Google vermeintlich unberechtigte schlechte Bewertungen löschen muss.
Als offene Plattform hat YouTube immer wieder damit zu kämpfen, dass die Nutzer Videomaterial hochladen, dass auf der Videoplattform eigentlich gar nicht zu finden sein dürfte. YouTube hat zwar starke Filter entwickelt, damit solche Videos schnell wieder verschwinden - aber das reicht aus Sicht der Content-Industrie nicht aus. In Österreich hat es heute ein Urteil gegeben, dessen Folgen die Videoplattform noch für lange Zeit beschäftigen könnten.
Man sollte meinen, dass es ein leichtes ist, einen Internetgiganten wie Google mit weit über 80.000 Mitarbeiter zu kontaktieren - aber dem ist nicht so. Wer schon einmal eine E-Mail an die offizielle Support-Adresse von Google geschrieben hat, wird zwar innerhalb von Sekunden eine Antwort bekommen, die aber nicht wirklich weiter hilft. Jetzt hat das Berliner Kammergericht geurteilt, dass auch Google per E-Mail erreichbar sein muss.
Schon seit gut acht Jahren streiten Google und Oracle um das Betriebssystem Android und sehen sich wegen einer möglichen nicht lizenzierten Nutzung von APIs immer wieder vor Gericht. Nachdem Google vor knapp zwei Jahren den Prozess gewonnen hat und freigesprochen wurde, hatte Oracle Berufung angekündigt. Heute ist nun ein weiteres Urteil gefallen, bei dem nun plötzlich Oracle gewonnen hat und nun auf Milliardenzahlungen von Google hoffen kann.