Gerichtsurteil zu GMail & Co: Werbung im Posteingang ist keine Belästigung und weiterhin zulässig

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Viele Webseiten, Plattformen und Apps finanzieren sich durch Werbebanner, die es ermöglichen, dass Angebote kostenlos zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den Freemail-Anbietern nicht anders, zu denen auch GMail zählt. Nach einer Klage musste ein deutsches Gericht nun darüber entscheiden, ob solche Anzeigen im Posteingang zulässig sind. In dieser Instanz wurde nun entschieden, dass die Werbeanzeigen an dieser Stelle in Ordnung sind.


Google steht wie kein zweites Unternehmen dafür, den Nutzern praktisch alle Dienste kostenlos zu anzubieten und dafür an vielen Stellen personalisierte Werbeanzeigen zu schalten, mit denen die Dienste finanziert werden. Das ist in Zeiten der Adblocker zwar mittlerweile nicht mehr ganz so einfach, aber dennoch funktioniert das Konzept dahinter weiterhin glänzend. Auch im Posteingang wird es wohl weiterhin bei Werbung bleiben.

gmail logo modern

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun geurteilt, dass Werbeanzeigen im Posteingang zulässig sind, solange sie hinreichend als Werbung gekennzeichnet sind. Sie müssen sich optisch nicht vollständig von normalen E-Mails abheben, da die Kennzeichnung an dieser Stelle ausreichend ist. Geklagt hatte ein Stromanbieter gegen die Werbeanzeigen eines Konkurrenten, der hielt die Anzeigen für irreführende Werbung und eine Belästigung der Nutzer. Wohl ein kreativer Weg, um einem Konkurrenten eins reinzuwürgen.

Das OLG hat die Werbebanner für rechtens erklärt, hat aber gleichzeitig Revision für eine höhere Instanz zugelassen, sodass dieser Fall möglicherweise eine Stufe weiter nach oben getragen wird. Sollte es dann irgendwann zu einem anderen Urteil kommen, könnte das große Folgen für die Freemailer haben, die dann auf eine lukrative Werbeform verzichten müssten – und das trifft dann natürlich auch Google.

Dass der Betrieb eines Freemailers nicht ganz billig ist, sieht man schon an der Kennzahl, dass allein bei Gmail 10 Milliarden Spam-Mails pro Tag auflaufen, die natürlich verarbeitet und (übergangsweise) gespeichert werden wollen.

» Das Urteil

[Basic Thinking]




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comment 2 Kommentare zum Thema "Gerichtsurteil zu GMail & Co: Werbung im Posteingang ist keine Belästigung und weiterhin zulässig"

  • Ich habe mich soooo aufgeregt damals als ich von Inbox wieder zurück zu Gmail musste. DIese Werbung getarnt als quasi EMail die jedoch AdSense war hat mich sooooooooooo genervt! Ich habe dann gefühlte 1000x auf INTERESSIERT MICH NICHT geklickt und angegeben dass mich solche Email Werbung nervt im aufpoppenden Requester. Seither habe ich seit ca Anfang Jahr Ruhe mit dem Müll und keine Werbung mehr die getarnt als EMail von Google in GMail erscheint. Sie scheinen es begriffen zu haben.

  • Der Artikel überrascht mich. Ich hatte noch nie Werbemails bzw. Adsense von Google zwischen meinen Mails. Zu den Anfangszeiten von Gmail gab es ziemlich oben außerhalb der Mails eine Werbezeile, die man aber selbst ein- und ausblenden konnte.

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