DSGVO: Französische Datenschutzbehörde CNIL verhängt 50 Millionen Euro Strafe gegen Google

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Seit gut 8 Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und hat nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der jüngeren Vergangenheit an vielen Stellen für hitzige Diskussionen gesorgt. Erstmals wurde nun ein größeres Unternehmen mit einer empfindlichen Strafe wegen eines Rechtsverstoßes belangt: Es handelt sich natürlich um Google und die Strafe wurde von der französischen Datenschutzbehörde ausgesprochen.


Die DSGVO hat in den Monaten vor dem Inkrafttreten für viel Panik bei Unternehmen aller Größe gesorgt, schlussendlich ist der große Knall bisher aber ausgeblieben. Datengiganten wie Google haben es durch ihre massiven Ressourcen zwar etwas leichter, mussten sich aber natürlich sehr intensiv vorbereiten. Doch auch dabei hat man wohl etwas übersehen, denn zumindest hat die französische Datenschutzbehörde nun gegen das Unternehmen geurteilt.

DSGVO

Die französische Datenschutzbehörde CNIL, mit der Google schon häufiger im Clinch war, hat am Montag eine Strafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt – aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO. In der kurzen Begründung heißt es, dass das Unternehmen die eigenen Nutzer nicht ausreichend über die Verwendung der Daten informiert hat. Es geht um „mangelnder Transparenz, unbefriedigender Informationen und fehlender gültiger Zustimmung für die Personalisierung von Werbung“. Konkret geht es um die Zwangszustimmung zur DSGVO, die jeder Nutzer bis zum 25. Mai 2018 abgeben oder alternativ sein Konto löschen musste.

Noch am Tag des Inkrafttretens hatte Max Schrems Beschwerde gegen Google eingereicht, die nun zu dieser Strafe geführt hat. Schrems zeigt sich mit dem Urteil und der für eine Datenschutzbehörde sehr hohen Strafe mehr als zufrieden:

Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nutzt um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden. Große Konzerne würden die neue Verordnung gerne anders interpretieren. Wir freuen uns, dass unsere Arbeit für Grundrechtsschutz Früchte trägt. Ich möchte auch unseren Unterstützern danken, die unsere Arbeit ermöglichen.

Ein Statement von Google steht noch aus.

Schon in wenigen Tagen könnte Google übrigens ein weiteres mal die Geldbörse öffnen muss, denn die EU-Kommission wird in Kürze ein Urteil gegen Googles Werbegeschäft AdSense verkünden.

[futurezone]




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