Seit gut 8 Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und hat nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der jüngeren Vergangenheit an vielen Stellen für hitzige Diskussionen gesorgt. Erstmals wurde nun ein größeres Unternehmen mit einer empfindlichen Strafe wegen eines Rechtsverstoßes belangt: Es handelt sich natürlich um Google und die Strafe wurde von der französischen Datenschutzbehörde ausgesprochen.
Die Woche 4 neigt sich dem Ende zu und ist mittlerweile beim Sonntag angekommen. Zeit also, auf die vergangenen sieben Tage zurückblicken und wieder unseren kleinen Wochenrückblick zu beginnen. Wie in jeder Woche Woche blicken wir sowohl auf die beliebtesten Artikel der Kalenderwoche 4 vom 21. Januar bis zum 27. Januar 2024 als auch auf die gleiche Woche vor fünf Jahren und vor zehn Jahren zurück.
Vor ziemlich genau einem Jahr ist die DSGVO in der EU eingeführt worden und hat trotz großer Folgen bisher keine ernsthaften Konsequenzen für ein Unternehmen oder die Nutzer gehabt. Pünktlich zur Jahresfeier muss sich nun aber Google vor der irischen Datenschutzbehörde verantworten und sieht schon wieder der nächsten hohen Strafe ins Auge. Laut dem Bericht soll die Einbindung von Google-Werbebannern gegen die DSGVO verstoßen.
Die EU-Urheberrechtsreform rund um das Leistungsschutzrecht und Uploadfilter geistert schon seit Monaten wie ein Schreckgespenst durch das Web und war eigentlich erst vor wenigen Wochen so gut wie vom Tisch. Doch das war ein Irrglaube, denn am späten Mittwochabend wurde dann der Entwurf verabschiedet, der "nur noch" von allen Beteiligten bestätigt werden muss. Sollte es dazu kommen, wird das vermutlich sehr große Folgen für YouTube haben - wie die Google-Tochter selbst schon vor einigen Wochen zu Bedenken gegeben hat.
In der EU wird seit Monaten über ein mögliches Leistungsschutzrecht sowie Uploadfilter diskutiert, die häufig auch mit "Artikel 11" und "Artikel 13" abgekürzt werden. Zwar gab es in den vergangenen Tagen positive Signale GEGEN die umstrittenen EU-Vorgaben, doch damit sind sie noch lange nicht vom Tisch. Google hat nun noch einmal bekräftigt, dass man Google News in Europa einstellen wird, wenn die Gesetze in der aktuellen Form von den Ländern beschlossen werden.
Zu Werbeblockern im Browser kann man stehen wie man möchte, aber sie gehören längst zum Alltag vieler Nutzer. Doch die AdBlocker filtern schon längst nicht mehr alle Werbeinhalte, sondern sind reihenweise mit Whitelists versehen, die akzeptable Werbung dennoch durchlassen. Vor allem Adblock Plus ist in dem Zusammenhang bekannt geworden und jetzt wurde das Geschäftsmodell sowie ein Vertrag mit Google vom Kartellamt abgesegnet.
Die letzten Monate vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren vor allem von der Panik geprägt, sich nicht mehr rechtzeitig auf die neuen Datenschutz-Gesetze einstellen zu können. Laut französischen Datenschutzaktivisten haben aber auch die großen Unternehmen nicht sauber gearbeitet und verstoßen gegen die Regeln der Verordnung. Jetzt haben sie gleich drei Beschwerden gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Seit heute ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und markiert damit nicht nur das Ende der panischen Vorbereitungen, sondern mit großer Sicherheit auch den Anfang von unzähligen Gerichtsprozessen. Der populäre Datenschutzaktivist Max Schrems hat nun Beschwerde gegen die DSGVO-Umsetzung von Google und Facebook in vier europäischen Ländern eingereicht.
Vor drei Jahren wurde in der EU das Recht auf Vergessen beschlossen, das Internetnutzern eine einfache Möglichkeit gibt, persönliche Inhalte aus der Suchmaschine zu entfernen. Das Gesetz war damals sehr umstritten, und eine Neuauflage des Verfahrens sorgt nun erneut für Kopfschütteln: Französische Datenschützer fordern, dass Google Links nicht nur lokal sondern tatsächlich global aus den Suchergebnissen entfernen muss - doch das geht dem Unternehmen viel zu weit.
Im vergangenen Jahr wurde auf drängen des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Vergessen eingeführt, das es jedem Nutzer in den EU-Ländern erlaubt, Links zu Angeboten und Webseiten zu entfernen die die eigene Privatsphäre angreifen oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Google hält sich zwar an dieses Gesetz, doch das eben auch nur innerhalb der Landesgrenzen: Außerhalb der EU-Länder sind die Links nämlich weiterhin in den Ergebnislisten, wodurch diese weiterhin problemlos zu finden sind. Google hat es nun offiziell abgelehnt, an dieser Tatsache etwas zu ändern und legt sich mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL an.