Urteil: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen und soll Videos vor dem Upload prüfen

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Als offene Plattform hat YouTube immer wieder damit zu kämpfen, dass die Nutzer Videomaterial hochladen, dass auf der Videoplattform eigentlich gar nicht zu finden sein dürfte. YouTube hat zwar starke Filter entwickelt, damit solche Videos schnell wieder verschwinden – aber das reicht aus Sicht der Content-Industrie nicht aus. In Österreich hat es heute ein Urteil gegeben, dessen Folgen die Videoplattform noch für lange Zeit beschäftigen könnten.


Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Video nichts auf Googles Videoplattform zu suchen hat: Es können Gewalttaten zu sehen sein, es kann jugendgefährdendes Material zu sehen sein, es könnte Terror-Propaganda und vieles mehr enthalten sein. Aber auch urheberrechtlich geschützte Videos, für die der Nutzer nicht die Berechtigung bzw. Erlaubnis zum Upload hat, führen immer wieder zu Problemen. Ein Urteil verschärft diese Situation nun.

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YouTube betreibt mit Content ID und weiteren Systemen sehr starke Filter, die dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschütztes Material innerhalb kürzester Zeit entfernt wird. Doch diese Reihenfolge gefällt den Rechteinhabern nicht und könnte YouTube noch zum Verhängnis werden: Der österreichische TV-Sender Puls 4 hatte gegen YouTube geklagt und verlangt, dass Videos erst geprüft werden müssen und dann freigeschaltet werden können.

Das Wiener Handelsgericht hat nun in erster Instanz geurteilt, dass YouTube für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden kann. Das bedeutet, dass die Plattform tatsächlich erst die Videos prüfen müsste, bevor sie für andere Nutzer zugänglich sind. Ist das nicht der Fall, kann YouTube für jeden einzelnen Verstoß haftbar gemacht werden – und das würde dann endlose Klagen und wohl auch Strafzahlungen nach sich ziehen.

Diese Entscheidung könnte das Internet revolutionieren. Mit dieser Entscheidung haben wir einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit.




YouTube hat sich, so wie alle anderen Betreiber von öffentlichen Plattformen auch, auf das Host-Provider Privileg nach den Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes berufen und sieht sich als neutrale Plattform. Doch genau das ist nicht der Fall, da YouTube längst keine neutrale Plattform mehr ist, sondern über Dinge wie Videoverknüpfungen, die Sortierung, die Playlisten, die Auswertung des Suchverhaltens und Empfehlens von Videos etc. die Rolle der neutralen Plattform verlässt und gezielt die Videoaufrufe steuert.

YouTube hat sich bisher nur mit Textbausteinen zu diesem Urteil geäußert:

Wir halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung. YouTube nimmt den Schutz des Urheberrechts sehr ernst und stellt Rechte-Inhabern Werkzeuge und Ressourcen zur Verfügung, mit denen sie ihre Inhalte schützen und verwerten können.

Natürlich wird YouTube das Urteil anfechten und in Berufung gehen, denn anders ist es gar nicht möglich, ohne Gefahr von Konsequenzen zu laufen. Das ganze muss nun aber erst einmal ausführlich geprüft werden, da daraus sehr schnell ein Präzedenzfall entstehen kann, auf den dann weitere Urteile folgen könnten.

Das heutige Urteil ist nicht rechtskräftig und wurde in erster Instanz am Wiener Handelsgericht gefällt. Es hat also erst einmal keine großen Auswirkungen, schafft aber die Grundlage für weitere Klagen. Das dürfte noch spannend werden.

[Die Presse]




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