Viele Webseiten, Plattformen und Apps finanzieren sich durch Werbebanner, die es ermöglichen, dass Angebote kostenlos zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den Freemail-Anbietern nicht anders, zu denen auch GMail zählt. Nach einer Klage musste ein deutsches Gericht nun darüber entscheiden, ob solche Anzeigen im Posteingang zulässig sind. In dieser Instanz wurde nun entschieden, dass die Werbeanzeigen an dieser Stelle in Ordnung sind.
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an - allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen - das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.
Seit gut 8 Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und hat nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der jüngeren Vergangenheit an vielen Stellen für hitzige Diskussionen gesorgt. Erstmals wurde nun ein größeres Unternehmen mit einer empfindlichen Strafe wegen eines Rechtsverstoßes belangt: Es handelt sich natürlich um Google und die Strafe wurde von der französischen Datenschutzbehörde ausgesprochen.
Schon seit langer Zeit hatte die EU-Kommission gegen Googles Android ermittelt und es hatte sich schon seit längerer Zeit abgezeichnet, dass die App-Bündelung nicht mehr länger in der EU geduldet wird. Heute hat die Kommission nun geurteilt, dass die Bündelung der Apps mit dem Play Store nicht mehr länger zulässig ist und hat gleichzeitig eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt.
Jeder Nutzer kann in Google Maps jeden Ort bewerten, eine Rezension Schreiben oder in Form von Fotos oder auch dem Beantworten von Fragen dazu beitragen, mehr Informationen in die Datenbank zu bringen. Da alle Bewertungen öffentlich sind, kann natürlich auch jede einzelne Reaktion Folgen für den Inhaber haben - vor allem bei negativen Bewertungen. Ein deutsches Gericht hat nun entschieden, dass Google vermeintlich unberechtigte schlechte Bewertungen löschen muss.
Als offene Plattform hat YouTube immer wieder damit zu kämpfen, dass die Nutzer Videomaterial hochladen, dass auf der Videoplattform eigentlich gar nicht zu finden sein dürfte. YouTube hat zwar starke Filter entwickelt, damit solche Videos schnell wieder verschwinden - aber das reicht aus Sicht der Content-Industrie nicht aus. In Österreich hat es heute ein Urteil gegeben, dessen Folgen die Videoplattform noch für lange Zeit beschäftigen könnten.
Man sollte meinen, dass es ein leichtes ist, einen Internetgiganten wie Google mit weit über 80.000 Mitarbeiter zu kontaktieren - aber dem ist nicht so. Wer schon einmal eine E-Mail an die offizielle Support-Adresse von Google geschrieben hat, wird zwar innerhalb von Sekunden eine Antwort bekommen, die aber nicht wirklich weiter hilft. Jetzt hat das Berliner Kammergericht geurteilt, dass auch Google per E-Mail erreichbar sein muss.
Schon seit gut acht Jahren streiten Google und Oracle um das Betriebssystem Android und sehen sich wegen einer möglichen nicht lizenzierten Nutzung von APIs immer wieder vor Gericht. Nachdem Google vor knapp zwei Jahren den Prozess gewonnen hat und freigesprochen wurde, hatte Oracle Berufung angekündigt. Heute ist nun ein weiteres Urteil gefallen, bei dem nun plötzlich Oracle gewonnen hat und nun auf Milliardenzahlungen von Google hoffen kann.
Als weltweit größte Suchmaschine, und damit für die meisten dem Tor zu den Informationen im Internet, hat es Google nicht immer leicht. Tag für Tag muss das Unternehmen mehrere Millionen Webseiten aus den Suchergebnissen löschen, weil sie diverse Rechte verletzen. Vor einiger Zeit hatte auch ein Ehepaar aus Deutschland geklagt und von Google gefordert, dass alle Suchergebnisse vor der Aufnahme geprüft werden müssten. Glücklicherweise war das Gericht auf seiten von Google.
Googles Vertreter stehen wieder einmal vor Gericht und müssen sich schon bald auf den Weg zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg machen: Diesmal geht es aber nicht um ein Kartellrechtliches oder Wettbewerbs-Verfahren, sondern um die Auslegung aktueller Gesetze. Im Raum steht die Frage, ob GMail ein Telekommunikationsdienst ist oder nicht. Der Streit schwelt schon seit dem Jahr 2012 und könnte große Auswirkungen haben.
Die hohe Verbreitung der Websuche und insbesondere die Integration weiterer Dienste in diese Oberfläche wird für Google in immer mehr Ländern zu einem Problem. In vielen Ländern wurden bereits Verfahren eingeleitet oder Urteile mit hohen Strafzahlungen gegen das Unternehmen ausgesprochen. Jetzt wurde Google auch in Indien zu einer Wettbewerbsstrafe verdonnert, die zwar nicht dramatisch hoch ist, aber dennoch eine erneute Signalwirkung haben kann.
Auf Googles Videoplattform YouTube finden sich zu praktisch allen populären Songs die Musikvideos und werden dort Milliardenfach angeklickt. Die Musikindustrie hat sich damit mittlerweile nicht nur abgefunden, sondern verdient auch sehr viel Geld auf diesem Wege. Diesen endlosen Fundus nutzen aber auch viele Portale und bieten den Download der reinen Songs als MP3 an. Jetzt gehen bei dem populärsten Portal schon bald die Lichter aus.
Nach einem jahrelangen Verfahren hat die EU-Kommission heute ein Milliarden-Urteil gegen Google gefällt und hat die höchste jemals in der Europäischen Union verhängte Strafe ausgesprochen. Google muss eine Rekordsumme von exakt 2.424.495.000 Euro zahlen und hat desweiteren als Auflage bekommen, das nun verurteilte Verhalten innerhalb von nur 90 Tagen zu ändern. Hier das ausführliche Urteil im Wortlaut.
Das ging dann jetzt doch schneller als gedacht: Im EU-Verfahren gegen Googles Websuche hat die EU-Kommission vor wenigen Minuten eine Entscheidung getroffen und eine Strafe gegen das Unternehmen verhängt. Eine Milliardenstrafe war bereits erwartet worden, doch die jetzt geforderte Summe sprengt alle Rahmen und war in der Form noch nie dagewesen: Die Kommission hat Google zur Zahlung von 2,42 Milliarden Euro Strafe verurteilt.
Seit einiger Zeit tobt ein Rechtsstreit zwischen Uber und der Google-Schwester Waymo, der vor allem den Taxi-Dienstleister vor große Probleme stellen kann: Die Klage der Alphabet-Tochter könnte Ubers Ambitionen zur Entwicklung eines autonomen Fahrzeugs weit zurückwerfen und so in naher Zukunft chancenlos machen. Jetzt konnte Waymo einen ersten Teilerfolg erringen.