Google hat gestern eine weitere Änderung am Layout der Suchergebnisse vorgenommen. Ab sofort gibt es bei Bildschirmen, die größer als 1024 Pixel sind auf der rechten Seite eine komplett weißen Bereich. Lediglich die Linkbar nutzt diese noch aus.
Als Google vor einigen Wochen die Werbung näher an die Suchergebnisse gerückt wurde, fragte ich mich schon was Google mit dem neuen Platz machen will, doch die neuste Änderung ist eigentlich ein Rückschritt. Immer mehr Nutzer verwenden eine Auflösung die breiter als 1024 Pixel ist.
Eine mögliche Begründung könnten die Eye-Tracking-Studien sein, die Google öfters mal macht. Die meisten Nutzer konzentrieren sich vor allem auf die obersten beiden Ergebnisse. Recht häufig wird auch der gelb unterlegte Banner angeschaut, soweit er vorhanden ist.
Google hat in den vergangenen Tagen auf zahlreichen Google Startseiten (derzeit noch nicht auf google.de) eine kleine Änderung vorgenommen. So hat Google nun die Sucheinstellunge und den Link Google Account in einem Menü zusammengefasst.
Diesen Link findet man oben in der Linkbar, wo bisher der Verweis auf Google Account zu finden war.
Google die Chrome Dev-Versionen von Linux und Windows aktualisiert. Mit 4.0.203.2 werden sehr viele Bugs ausgebessert und für Linux-Nutzer gibt es jetzt eine offizielle 64-bit-Version.
Die vollständige Liste an Bugs kann man hier nachlesen.
Nutzer der aktuellen Beta von Google Chrome bekommen in den nächsten Tagen automatisch ein kleines Update. Die neue Version 3.0.195.10 behebt einige Fehler und soll stabiler Arbeiten. Außerdem hat es erneut Verbesserungen an der Omnibox (die Adressleiste in Chrome), der "Neuer Tab"-Seite und bei den Themes.
Sucht man auf Google.com nach einer Krankheit zum Beispiel nach autism (Autismus) oder cancer (Krebs) bekommt man eine neue Onebox angezeigt. Die Onebox zeigt einen kleinen Ausschnitt aus einem Google Health Artikel an. Weitere Links führen zu Medline Plus oder WebMB.
Darin heißt es: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden.
Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke - und schon gar nicht private Dokumente - einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten "Text & Tabellen" oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will."
Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.
Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.
Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil.
Gestern brannte es bei Google in London auf der Dachterrasse. Gerüchten zufolge soll es beim Grillen zu einem kleinen Unfall gekommen sein. Laut Angaben der Feuerwehr wurde keiner der Googler verletzt.
Google hat sein Translate in Google Docs integriert. Ab sofort kann man Textdokumente mit ein paar Klicks in 42 Sprachen übersetzen lassen. Das funktioniert derzeit nur bei Texten.
Über Tools kann man auf Liste zugreifen und dann eine Sprache wählen. Binnen weniger Augenblicke erscheint eine Übersetzung in die gewählte Sprache. Jetzt hat man zwei Möglichkeiten: 1. Man übernimmt die Übersetzung in die aktuelle Datei, oder man erstellt eine Kopie der Datei allerdings mit der Übersetzung.
Hat man dummerweise gewählt, dass die aktuelle Datei durch die Übersetzung ersetzt werden soll, kann man dies über die Revision wieder rückgängig machen.
Heute in den Google Kurzmeldungen: Konkurrenz Adsense, Staudaten durch Nutzer, Google Books für E-Reader, Earth Foto-Update und Nutzungsbedingungen.
Google erlaubt es ab sofort, dass auch Konkurrenzanbiter die Werbeflächen von Google Adsense nutzen dürfen. Hierbei gibt es aber bestimmte Vorausetzungen, die vor allem für den Nutzer Vorteile bringen können. Partner müssen dem AdSense Nutzer höhere Einnahmen bringen und sie müssen sich von Google zertifizieren lassen. Hierbei achtet Google auf Datenschutz und die Gestaltung der Werbung. (AdSense Blog)
Google möchte seinen Routenplaner verbessern und setzt jetzt auf die Nutzer. Wer ein Smartphone zum Navigieren nutzt, kann nun in den USA eine Freigabe der Daten erteilen. Google wertet dann die Fahrtzeit, sowie die Route aus und bringt die Erkenntnisse die Routenplanung bei anderen Nutzern ein. (Google Blog)
Google bietet nun sogenannte "Public Books" bspw. Bücher unter CC-Lizenz oder Werke bei denen der Tod des Autors schon 70 Jahre zurückliegt, kann man nun auch als EPUB herunterladen. Mit diesem Format lassen sich Bücher auf E-Reader oder Handys lesen. (Google Blog)
Seit einer gefühlten Ewigkeit hat Google keine neuen Bildern von Deutschland in Google Earth veröffentlicht. Heute ging das August Update online und siehe da: Deutschland wurde zumindest teilweise aktualisiert. Neben Frankfurt und Cuxhaven gibt es auch an mehreren weiteren Orten neue Fotos, wobei neu vielleicht teilweise der falsche Begriff ist. Aus Bilder von 2000 wurden zum Beispiel Bilder von 2004 oder 2003. Zudem sind die Bilder oft mit Wolken übersätt. Aber mit Earth 5 kann man ja ältere Bilder laden. (GEarth Blog)
Insgesamt 10 Klauseln in älteren Google Nutzungsbedingungen sind in Deutschland nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt das Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Verbraucherzentrale berichtet hätten die alten Bedingungen Google Nutzungsrechte eingeräumt. (vzbz.de)
Auf wave.google.com findet man seit heute einen Link zu einem weiteren Formular. Interessenten mit Google Apps können sich nun für Wave bei ihrer Domain bewerben.
Google plant derzeit am 30. September Google Wave für circa 100.000 Menschen zu öffnen. Wenn man dabei sein möchte, muss man zum einen das Formular ausfüllen und dann ein bisschen Glück haben.
Unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel haben YouTube, die Kampagne "Laut gegen Nazis" sowie der Amadeu Antonio Stiftung einen Wettbewerb gestartet. Ziel ist es Videos für mehr Toleranz und ein respektvolles Miteinander zu drehen und diese bis 16. Oktober bei youtube.de/361grad hochzuladen
Teilnehmen kann jede Schülerin und jeder Schüler über 13 Jahren. Allein oder in einer Gruppe soll man ein Video für mehr Toleranz drehen. Die Gewinner bekommen ein Exklusivkonzert von Silbermond für die Schule, Workshops in Berlin mit Paten der Aktion oder eine "Klassenfahrt" nach Berlin mit Besuch im Kanzleramt sowie Videocamcorder von Toshiba für die Gewinner und deren Schulen.
361 Grad Toleranz" ist eine gemeinsame Initiative von YouTube, der Kampagne "Laut gegen Nazis" sowie der Amadeu Antonio Stiftung. Prominente Paten und Unterstützer des Wettbewerbs sind unter anderem die Band Silbermond ("Lebenszeichen", "In Zeiten wie diesen"), die Schauspieler Daniel Brühl ("Inglourious Basterds", "Goodbye Lenin") und Matthias Schweighöfer ("Keinohrhasen", "Mein Leben - Marcel Reich-Ranicki"), Smudo ("Die Fantastischen Vier"), der Autor und ehemalige Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert sowie die TV-ModeratorenJoko Winterscheidt, Klaas Heufer-Umlauf, Hadnet Tesfai und Nazan Eckes.Darüber hinaus beteiligen sich unter anderem die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die Deutsche UNESCO-Kommission und die Aktion"Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage".
Die Kanzlerin betont in ihrem Aufruf: "Toleranz heißt, offen für Andere zu sein. Sich auch in die Lage Anderer hineinzudenken. '361 Grad' ist eine wunderbare Aktion. Ich habe deshalb sehr gerne die Schirmherrschaft über diesen Wettbewerb übernommen. Und darum rufe ich alle Schülerinnen und Schüler auf: Macht mit! Nehmt ein Video auf! Zeigt damit, wie ein tolerantes Miteinander aussehen kann! Ich bin schon sehr gespannt auf die Ergebnisse."
Google möchte, so der Deutschland-Chef von Google, Stefan Tweraser, mit der Aktion ein klares Zeichen gegen Rassismus und jegliche Art der Ausgrenzung auf YouTube setzen. YouTube ist eine faszinierende Plattform für unterschiedliche Sichtweisen und Meinungen von Millionen von Menschen aus den verschiedensten Ländern und Kulturräumen. Mit '361 Grad Toleranz' bietet man nun Schülerinnen und Schülern im gesamten Bundesgebiet einen zeitgemäßen Weg, sich für Toleranz und mehr Miteinander stark zu machen, sich gegenseitig zu inspirieren und auszutauschen. "Ich freue mich sehr über das Engagement so vieler herausragender Paten, Partner und Unterstützer."
Anfang November werden die Gewinner des Videowettbewerbs verkündet.
Aus Outlook, Thunderbird und vielen anderen Mailanbieter kennen es die meisten wohl. Klickt man auf das Feld An öffnet sich das Adressbuch. Mit einem Update haben es nun endlich auch die Entwickler von Google Mail geschafft und ein Klick öffnet den Google Contact Picker.
Von der Benutzer Oberfläche kennen ihn viele schon aus Google Docs. Neben einer Liste der häufigsten Kontakte gibt es eine Suche sowie ein Feld, das alle gewählten Kontakte zeigt.
Verwalte deine Privatsphäre
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Klicke unten, um dem oben Gesagten zuzustimmen oder eine detaillierte Auswahl zu treffen. Deine Auswahl wird nur auf dieser Seite angewendet. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern, einschließlich des Widerrufs deiner Einwilligung, indem du die Schaltflächen in der Cookie-Richtlinie verwendest oder auf die Schaltfläche "Einwilligung verwalten" am unteren Bildschirmrand klickst.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Einstellungen | !!! muss aktiviert werden !!!
Auswählen, um die Einstellung des Cookie-Banners zu speichern.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.