Die Google Websuche kann schon seit sehr vielen Jahren Informationen über Songs und Künstler ausspucken und erkennt Suchanfragen nach diesen automatisch. Neben dem Interpreten und einigen Randinformationen wie weiteren Interpreten und dem Jahr der Veröffentlicht gehört dazu in den meisten Fällen auch das dazugehörige Musikvideo auf der Videoplattform YouTube. Seit kurzem erkennt die Websuche nun aber auch gecoverte Songs und zeigt die Original-Version und weitere Versionen davon direkt über den Ergebnissen an.
Seit einigen Tagen wird ein Update für die Google-App ausgerollt, das eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringt und auch den Google Now Launcher auf den neuesten Stand bringt. Der App Drawer wird nach der Aktualisierung nun wieder vertikal statt horizontal gescrollt, was dem Nutzer durch die natürlichere Scrollrichtung das Suchen und Finden von Apps erleichtern soll. Doch gleichzeitig wurde auch eine kleine Verbesserung vorgenommen, die erst jetzt aufgefallen ist: Durch langes drücken auf das App Drawer-Symbol kann direkt nach einer App gesucht werden.
Die legendäre Nintendo-Figur Super Mario feiert in diesen Tagen seinen 30. Geburtstag, und natürlich feiert auch Google bei einer solchen Ikone mit. Zu einem Doodle hat es zwar nicht gereicht, das wird man wohl erst zum 50. bekommen - wenn überhaupt - aber die Googler haben mal wieder ein kleines Easteregg in der Websuche versteckt.
Als Webmaster wird man immer wieder einmal damit konfrontiert, bestimmte Inhalte vom eigenen Online-Auftritt nach einer Aufforderung zu löschen und somit praktisch aus dem Netz zu nehmen. Die Gründe für eine solche Aufforderung können sehr unterschiedlich sein und in den meisten Fällen kommen die Webmaster dieser auch nach um weiteren juristischen Schritten zu entgehen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun in einem Urteil entschieden, dass sich der Webmaster im Zuge dessen auch darum kümmern muss, dass die Inhalte aus dem Google Cache entfernt werden.
Über mittlerweile zwei Jahrzehnte haben sich Suchmaschinen damit zufrieden gegeben, den Nutzern eine Reihe von Links anzuzeigen und diese dann auf die angeklickte Webseite weiterzuleiten. Doch zumindest für aktuelle Inhalte könnte sich dies in Zukunft ändern, denn Google soll derzeit an einer "Instant Article"-Funktion arbeiten. Diese soll Inhalte auf dem Google-Server hosten und dem Nutzer dann direkt innerhalb der Websuche anzeigen, ohne dass eine externe Seite aufgerufen oder die Websuche verlassen werden muss.
Eins der ersten Dinge nach der Installation einer neuen Windows-Version ist für viele Nutzer der Download des gewohnten Browsers - also in den meisten Fällen Chrome oder Firefox. Das dürfte auch bei Windows 10 nicht anders sein, das bekanntlich einen neuen Browser mitbringt und den ungeliebten Internet Explorer abgelöst hat. Da sich mit der neuen Suchleiste von Windows auch direkt Suchanfragen an Bing stellen lassen, dürften viele Nutzer zum Download der beiden Browser also (einmalig) die Bing-Suche verwenden. Und in dieser werden sie nun darauf hingewiesen, doch bitte weiterhin bei Edge zu bleiben.
Da kaum jemand ernsthaft den "Auf gut Glück!"-Button in der Websuche verwendet, dieser aber einfach ein legendärer Teil der Startseite ist, hat Google diesem zumindest in der US-Version schon eine ganze Reihe von neuen Funktionen gegeben: Dieser hat wechselnde Funktionen und zeigt nach einem Klick entweder spezielle Doodles, StreetView-Ansichten oder auch eine Liste von Restaurants in der Nähe an. Jetzt gibt es in der US-Version ein weiteres Tool, mit dem sich der Nutzer ohne spezielle Anfrage mit Informationen versorgen lassen kann: Die Google Fun Facts.
Nicht nur in der EU sieht sich Google mit Beschwerden und Klagen der Wettbewerbsbehörden konfrontiert, sondern nun auch ausgerechnet im derzeit größten Wachstumsmarkt: Die Wettbewerbshüter in Indien werfen dem Unternehmen Machtmissbrauch und sogar die Manipulation der Suchergebnisse vor. Dazu hat man Google eine lange Beschwerdeschrift mit nicht weniger als 6.000 Seiten geschickt, zu denen sich das Unternehmen nun bis zum 10. September äußern muss. Sollte Google schuldig gesprochen werden, drohen Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 1,4 Milliarden Dollar.
Immer mehr Webseiten und Online-Angebote haben eigene Apps im Angebot um ihre Inhalte aufzubereiten und den Nutzer einfacher an sich zu binden. Eine solche Verknüpfung ist seit einigen Monaten sogar ein Ranking-Faktor in der Google Websuche, aber dennoch sollte man es mit der Promotion der eigenen App nicht übertreiben: Wer seinen Besuchern beim Aufruf der mobilen Seite den Download der eigenen App zu sehr ans Herz legt - sprich mit einer Vollbildanzeige - der wird schon bald dafür von Google abgestraft und im Ranking weiter nach Unten gestuft.
Der Sommer neigt sich dem Ende zu und in den USA beginnt nun bald wieder die Hurrikan-Saison, die auch wieder viele Suchanfragen auslösen wird. Zwar gibt es glücklicherweise nicht in jedem Jahr so verheerende Stürme wie etwa in der Vergangenheit der Hurrikan Katrina, aber dennoch sind gerade in den Küstengebieten immer sehr viele Menschen betroffen. Google hat sich nun in diesem Jahr auf die erwarteten Suchanfragen vorbereitet und stellt eine neue Onebox mit Informationen bereit, die den (vielleicht) Betroffenen wichtige Informationen vermitteln soll.
Unter Android hat Google die Suche-App nicht nur als reine Websuche platziert, sondern kann dort auch Inhalte aus Apps anzeigen und listet unter anderem auch Ergebnisse aus dem Play Store auf. Da viele Nutzer offensichtlich auch mit der Websuche nach Apps suchen, statt dafür in den Play Store zu wechseln, hat Google nun die Integration der App-Ergebnisse verbessert. Diese werden nun deutlich prominenter angezeigt und zeigen bereits einige wichtige Details direkt in der Websuche an - und dabei liefert man sogar ein besseres Layout als der Play Store.
Die EU-Wettbewerbskommission ermittelt schon seit Jahren gegen Google wegen des Vorwurfs des Wettbewerbsmissbrauchs durch die Suchmaschine, und hatte vor einigen Monaten durch eine offizielle Beschwerde gegen Google Fakten geschaffen. Seit Mitte April hatte Google Zeit, sich die Punkte der Beschwerde vorzunehmen und auf diese entsprechend zu antworten, wobei man immer wieder Fristen verstreichen ließ und die EU-Kommission so eher noch zusätzlich gereizt hat. Jetzt hat Google offiziell mit einem 100-seitigen Brief geantwortet und lehnt alle Vorwürfe ab.
Google war schon immer darin bestrebt, seinen Nutzern den Zugang zu Informationen so einfach und komfortabel wie möglich zu machen. Dazu gehört natürlich auch die Optimierung der Ladezeiten, wobei man da bei externen Webseiten aber natürlich keinen direkten Einfluss hat. Jetzt gibt es einen Hinweis darauf, dass Google eine fundamentale Änderung in der mobilen Websuche erwägt, bei der externe Webseiten nicht mehr einzeln geladen werden. Stattdessen sollen diese direkt in der Websuche dargestellt werden, und dabei wohl auch ordentlich beschnitten werden.
Das im vergangenen Jahr eingeführte Recht auf Vergessen kann wohl als das ambitionierteste Projekt der europäischen Datenschützer angesehen werden, denn sie kämpfen einen Kampf gegen Windmühlen. Das Gesetz gibt Privatpersonen die Möglichkeit, jederzeit negative Inhalte über ihre eigene Person aus den Suchergebnissen entfernen zu können - und Google & Co. müssen dieser Forderung auch nachkommen. Doch da dies oftmals auch Medienberichte ausgelöst hat, gehen die Datenschützer nun noch einen Schritt weiter: Sie möchte auch Links zu Artikeln über die Löschung aus den Ergebnissen löschen.
Seit etwas mehr als drei Monaten zeigt Google wieder Tweets in den Suchergebnissen an, allerdings hatte man dies bisher nur auf die mobile Websuche beschränkt und auch in der englischen Oberfläche angezeigt. Offenbar ist dieser erste Test für beiden Seiten erfolgreich verlaufen, so dass man das ganze nun ausweitet und die Tweets ab sofort auch in der Desktop-Version der Websuche anzeigt. Die Beschränkung auf die englische Oberfläche bleibt aber auch weiterhin vorerst erhalten.