Street View

Google hat erneut ärger mit Street View in Deutschland bekommen. Grund sei die Verwendung von WLAN-Loggern, die angeblichen personenbezogene Daten mitspeichern würden. Google hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert.

Datenschützer sind empört, denn Google speichere zu den Fotos von Street View auch die Daten von WLAN-Netzen. Dabei würde man die Mac-Adressen und die SSID speichern und so "klare Informationen" auf die Herkunft geben. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnet dies als "nicht akzeptabel" und "rechtswidrig" und Peter Scharr fordert Google dazu auf, die "WLAN-Fahrten" zu stoppen und umgehend die erhobenen Daten zu löschen.

Google Pressesprecher Kay Oberbeck sieht die ganze Situation aber ganz gelassen: "Die Erfassung von WLAN-Daten ist weder etwas Neues, noch ist es etwas, was nur Google macht", so Oberbeck, "Diese Art von Daten werden seit Jahren von verschiedenen - darunter auch deutschen - Unternehmen gesammelt." Außerdem wären die Daten keineswegs zurückzuführen, "Es handelt sich hierbei nicht um persönlich identifizierbare Daten."

Die Funktion, dass Geräte WLAN-Informationen abfragen und anhand dieser den Standort bestimmen, ist nicht neu: Apples iPhone würde auf diese Daten zurückgreifen, um Restaurants und Hotels in der Nähe zu finden.

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Street View Für Reise-freudige Menschen gibt es jetzt von Street View ein kleines Tool, mit dem man virtuell Europas Metropolen bereisen kann. Darunter auch London mit seinen Sehenswürdigkeiten, Rom mit seinem Kolosseum, Paris mit seinem "Tour eiffel" und weitere Städte, die man jetzt bewundern kann. Außerdem hat Google jetzt in Zusammenarbeit mit der UNESCO ein Earth-Paket veröffentlicht, welches 19 Welterbestätten enthält. Unter http://maps.google.de/streetviewgalerie kann man sich ab sofort die schönsten europäischen Städte nach Hause holen; man muss dazu noch nicht einmal etwas installieren. Street View bringt dazu das beste Tool, mit dem man virtuell in 3D Städte bereisen kann und einen genaueren Blick auf die Sehenswürdigkeiten werfen kann, bis man die reale Tour antritt. Dabei sind die Städte London (u. A. Tower Bridge, Big Ben), Paris (u. A. Eiffelturm, Triumphbogen), Prag (u. A. Zentrum, Nationalmuseum), Rom (u. A. Kolosseum, Venezia Platz), Stockholm (u. A. Nikolaikirche, Stadthaus), Bracelona (u. A. Las Ramblas) und Kopenhagen (u. A. Nyhaven). Am Besten man schaut sich die Städte mal in Ruhe genauer an, dann kann man sich in etwa ein Bild machen, wie die Atmosphäre dort ist. Und wenn man doch Lust hat, woanders hinzureisen, dann kann man mit Google Maps und Street View 19 Länder dieser Erde besuchen. UNESCO & Google Street View Google hat jetzt in der Zusammenarbeit mit UNESCO 19 Weltkulturerben-Städte in Google Earth zusammengefasst und in einem Paket veröffentlicht, welches man unter http://www.google.com/unesco bewundern kann.
Street View

Ein erste Überprüfung der rechtlichen Sachlage in Plettenberg zeige, dass es keine Bedenken zwecks Datenschutz und Rechtslage von Google Street View gibt. Deshalb kann das Unterfangen nicht unterbunden werden.

Aufatmen für Google im Fall Plettenberg: Nach einer rechtlichen Prüfung kam man zum Ergebnis, dass keine Sondernutzungs-Gebühr für Street View in Frage kommt und auch Datenschutz-rechtlich die Sache unbedenklich ist. in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es: "Zum einen hat Google eine Erklärung gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abgegeben, mit der den datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgekommen werden soll. Zum anderen geht das Befahren der Straßen auch zum Zwecke des Fotografierens nicht über den Gemeingebrauch hinaus und stellt daher keine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) dar". 

Man kann davon ausgehen, dass dieses "Urteil" ein Beispiel für andere Städte und Gemeinden sein wird, in denen gerade die Google-Sondernutzungs-Gebühr besprochen wird. Datenschutz-rechtlich ist Street View auch korrekt, da man in den persönlichen Widerspruch (sollte man das Gesicht erkennen) mit Musterschreiben gehen kann. Diese kann man bei der Stadtverwaltung herunterladen oder abholen.
Street View

Unbekannte beschädigten in der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag ein Google-Fahrzeug, welches in Oldenburg parkte. Dabei wurde das Verbindungskabel zur Kamera auf dem Dach getrennt und dem Auto ein Plattfuß verpasst. Die Täter haben ein schriftlichen Hinweis am Scheibenwischer hinterlassen, dass das Auto nicht fahrbereit ist, da es ein platten Reifen hat. Ob die Street View-Mission in Oldenburg auf der Kippe steht, ist noch unklar.
Street View
Die EU hat Google dazu aufgefordert, dass der Konzern die betroffenen Städte über geplante Aufnahmen für Street View unterrichtet muss. Laut der Nachrichtenagentur AP schrieb der Leiter der EU-Datenschutzkommission Alex Turk dem Datenschutzbeauftragen von Google, Peter Fleischer, einen Brief.

In diesem fordert er, dass Google die Fahrten im Internet und über die Lokalpresse ankündigen muss. Zudem solle Google darauf achten, dass keine „intimen Details“ erfasst werden.

Dass es bereits eine solche Liste für viele Länder gibt, wird von der EU übersehen.
Datenschützer Fleischer sagte: „Wir haben und werden uns mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe besprechen, um zu zeigen, wie wir die Privatsphäre in Street View wahren und warum wir die unverpixelten Bilder für ein Jahr speichern müssen. Die Notwendigkeit die unverpixelten Bilder zu behalten ist legitim und gerechtfertigt, um die Qualität und Genauigkeit unserer Karten sicherzustellen, Fehler bei der Verpixelung von Gesichtern auszubessern und auch um die Daten, die wir gesammelt haben für bessere Kartendienste für unsere Nutzer zu verwenden. Wir haben öffentlich bekannt gegeben, dass wir die Originaldaten 12 Monate ab dem Zeitpunkt aufbewahren, an dem diese zum ersten Mal online gegangen sind und diese Zeit reicht aus um Fehler zu verbessern.“
Street ViewCebit
Erstmals wird Google dieses Jahr an der CeBIT teilnehmen. Auf einer 100 Quadratmeter großen Fläche in der Webciety-Halle wird man Google Street View demonstrieren. Die Einscheidung soll laut Hannoversche Allgemeine Zeitung recht kurzfristig gefallen sein.

Dass Google auf der Cebit das Produkt für Deutschland veröffentlicht, würden wir uns zwar wünschen, allerdings bezweifeln wird diesen Schritt. Google-Sprecher Oberbeck sagte, dass man den Platz nur für die Demo gebucht habe "nicht mehr und nicht weniger".  Auf der offiziellen Seite findet man nun eine neue Liste von Städten und Landkreisen, die im März und April fotografiert werden sollen, veröffentlicht.
Street View
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Hans-Peter Uhl (CSU) hat im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ Google Street View verteidigt. Der Abgeordnete stellt sich somit gegen die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Aigner.

Die CSU-Politikerin hat vor zwei Wochen Google kritisiert und sagte, dass Fotoaktion nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre sei. Uhl hingegen sagte: „Die Straßen- und Häuseraufnahmen von Google sind aus Sicht des Datenschutzes nicht zu beanstanden, denn Häuser und Autos haben keine Persönlichkeitsrechte.“ Da Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, nur einen geringeren Schutz ihre Privatsphäre genießen, seien hier Fotos zulässig, so Uhl weiter. Sofern Menschen fotografiert würden, sei auch das zulässig, weil sie sich im öffentlichen Raum bewegten, wo ihre Privatsphäre einen geringeren Schutz genieße, sagte Uhl.
Street View
Ein neues Gutachten, welches Nikolaus Forgó angefertigt hat, kommt zum Schluss, dass der Street View, wie er derzeit geplant ist, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Der Experte bezweifelt im Rechtsgutachten, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen in Google Street View überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Die Daten beziehen sich schließlich nicht auf die Personen, sondern auf die Landschaft. Die abgebildeten Häuserfassenden werden zwar mit Geoinformationen verbunden, sind nach seiner Meinung ebenfalls keine personenbezogenen Daten, sondern reine Sachdaten.

Weiter stellt er fest, dass auch wenn man diese Einschätzung nicht teilt und von der Anwendbarkeit des BDSG ausgeht, führe dies nicht zur Unzulässigkeit von Street View. Da man Daten für Street View nutzt, die öffentlich sind, muss man die Interessen von den betroffenen Personen und Google abwägen. Forgó sieht kein überwiegendes Interesse der abgebildeten und meist unkenntlich gemachten Personen. Dies gilt auch für Autos, Firmenschilder und auch für Häuserfronten.

Allerdings kann auch in Einzelfällen das Interesse von einer Person oder einer Gruppe höher sein. Hierfür muss ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Da es diese bereits gibt, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass Street View nach deutschem Recht zulässig ist, auch wenn das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen nicht immer so funktioniert wie es soll. Google räumt dies auch ein. Jeder Nutzer kann Fotos melden. Wir haben es schon mehrfach getan und meistens war das Bild nach weniger als 12 Stunden schon entfernt. Das längste Mal war bisher 2 Tage, dies war allerdings kurz nach einer Veröffentlichung.

Google will Street View dieses Jahr starten. Außschließlich für Deutschland hat Google ein Tool entwickelt, mit dem man noch vor dem Start sein eigenes Haus aus Street View entfernen kann. Hierbei ist es, egal ob der Widerspruch vom Eigentümer oder Mieter kommt. Die Häuser werden dann auch aus Rohdaten gelöscht.

Das Rechtsgutachten von Forgó wurde heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden", erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller. Wann Google Street View in Deutschland starten wird, ist aber noch offen, da man noch sehr mit den selbst auferlegten Zusagen beschäftigt ist.

Bisher gab es einige Tausend Widersprüche. Diese Zahl sei aber im Vergleich zu den bereits jetzt erfassten Häuserfassaden sehr gering. Google biete es zudem in Deutschland an, schon vorher sein Haus aus dem Dienst entfernen zu lassen. Dies gibt es in anderen Ländern nicht.
Street View

Ein Finne hat gegen Google Klage eingereicht. Der sitzt ohne Hose auf einem Schaukelstuhl in seinem Garten. Obwohl das Gesicht verfremdet ist, ist durch die Adresse, die oben links angezeigt wird, eine Identifizierung recht leicht möglich.

Der Mann klagt nun wegen Verletzung seiner Privatsphäre und Preisgebung der Lächerlichkeit. Der Mann hatte erst durch Presseberichte erfahren, dass er abgelichtet wurde. Einer der Kritikpunkte an Street View ist, dass die Kamera zu hoch montiert ist und so ein Blick über den Zaun geworfen werden kann. Aus diesem Grund musste Google die Aufnahmen von Japan mit einer niedrigeren Kamera erneut fotografieren.

Die Aufnahmen sind inzwischen von Google entfernt worden.

Street View

"Die flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) gegenüber FOCUS. Die Ministerin prüft gemeinsam mit dem Innenministerium nun rechtliche Schritte dagegen und denkt auch über Gesetzesänderungen nach. 

Durch diese soll das bisherige Verfahren umgedreht werden. Derzeit sind die Bürgerinnen und Bürger gefordert bei Google zu Widersprechen, wenn sie nicht in Street View auftauchen wollen. Nach Meinung Aigners muss Google die Genehmigung bei den Bürgern einholen, wenn man das Privathaus fotografieren möchte.

Hierdurch wird quasi das Geschäftsmodell von Google zerstört. Der bürokratische Aufwand ist hier sicherlich viel zu hoch.

Was die Ministerin aber übersehen hat ist der deutsche Dienst sightwalk.de, der sicherlich die selbe Problematik hat. 
Street View

Google hat ein Patent auf "panoramischen oder dreidimensionalen Kartenumgebungen" erhalten. Vermutlich geht es hierbei um Google Street View. 

In der Patentschrift wird beschrieben wie das System für Gebote um die Platzierung von Werbung auf den Fotos funktionieren soll. Man will Poster, Plakatwände und andere Werbeflächen erkennen und diese mit anderen Anzeigen überblenden. 

Eine Software erkennt Plakatwände auf den Fotos. Einer der Gründe wieso Google nicht bekannt geben wollte, wo man Fotos machen wird, soll gewesen sein, dass man so verhindern möchte, dass Unternehmen extra Werbung aufstellen um via Street View zu werben. 

Ob es sich wirklich um Street View dreht lässt Google offen. Google reicht regelmäßig Patente für Erfindungen von Googlern ein.
Street View

Google hat sich mit dem Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür, geeinigt. Google stellt nun bisaufweiteres keine neuen Aufnahmen mehr ins Netz. Dennoch darf Google auf eigenes Risiko weitere Aufnahmen machen. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zurückgezogen, das Hauptverfahren bleibt aber bestehen.

1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.

2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.

3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.

4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.

5. Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen werden.

6. Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.

Googles Datenschützer Peter Fleischer sagte, "Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können. Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View aufschalten."
Street View

Am Dienstag wurde beschlossen, dass Google für Fotoaufnahmen in Ratingen 6180€ zahlen soll. Pro Kilometer Straße sind 20€ fällig. Google hat darauf nun reagiert und sagte der dpa "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt."  Die Fahrer der Fahrzeuge hielten sich an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften und bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern". Daher liege auch keine Sondernutzung vor.