Street View: Plettenberg darf keine Gebühr nehmen

Street View

Ein erste Überprüfung der rechtlichen Sachlage in Plettenberg zeige, dass es keine Bedenken zwecks Datenschutz und Rechtslage von Google Street View gibt. Deshalb kann das Unterfangen nicht unterbunden werden.

Aufatmen für Google im Fall Plettenberg: Nach einer rechtlichen Prüfung kam man zum Ergebnis, dass keine Sondernutzungs-Gebühr für Street View in Frage kommt und auch Datenschutz-rechtlich die Sache unbedenklich ist. in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es: „Zum einen hat Google eine Erklärung gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abgegeben, mit der den datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgekommen werden soll. Zum anderen geht das Befahren der Straßen auch zum Zwecke des Fotografierens nicht über den Gemeingebrauch hinaus und stellt daher keine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) dar„. 

Man kann davon ausgehen, dass dieses „Urteil“ ein Beispiel für andere Städte und Gemeinden sein wird, in denen gerade die Google-Sondernutzungs-Gebühr besprochen wird. Datenschutz-rechtlich ist Street View auch korrekt, da man in den persönlichen Widerspruch (sollte man das Gesicht erkennen) mit Musterschreiben gehen kann. Diese kann man bei der Stadtverwaltung herunterladen oder abholen.



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comment 6 Kommentare zum Thema "Street View: Plettenberg darf keine Gebühr nehmen"

  • Plettenberg liegt NICHT in Wuppertal. Plettenberg liegt mitten im Sauerland 😉

    Lieben Gruß aus Plettenberg ^^

  • Zitat:
    Plettenberg liegt NICHT in Wuppertal. Plettenberg liegt mitten im Sauerland 😉

    was hat jetzt plettenberg mit wuppertal zu tun? stand das vorher im artikel? *wunder*

  • Wo kann man eigentlich für Streetview spenden?
    -Ich gehe freiwillig auf die Straße und sammele!

  • @76038:

    Ja, es stand vorher „Plettenberg (Wuppertal)“ drin, das konnte ich nicht auf mir sitzen lassen

  • Das sich Städte und Gemeinde vor Ihre Bürger stellen und die Datenschutzfahne schwenken, kann man auch als Bevormundung auffassen. Der kommerzielle Aspekt ist eher ein Nebenschauplatz.

    Das Recht zu Widersprechen kann und sollte jeder für sich selbst ausüben!

    Es gibt genügend Vorlagen und Muster, die es einem einfach machen. Unter http://sites.google.com/site/streetfog/ muss man nur ein Formular ausfüllen, fertig ist der Widerspruch (PDF).

Kommentare sind geschlossen.