Vor gut zweieinhalb Jahren hat Google neue Nutzungsbedingungen eingeführt und sich damit jede Menge Ärger mit Datenschützern weltweit eingehandelt, die vor allem das Erstellen von Profilen und die Verbindung und Nutzung der Daten über mehrere Angebote hinweg erlauben. Jetzt ist das Thema vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wieder aufgekocht worden, der Google dies ab sofort untersagen will.
Spätestens seit Edward Snowden und dem Prism-Skandal sehen viele Nutzer die Cloud und all die amerikanischen IT-Unternehmen mit anderen Augen und vertrauen ihnen eventuell nicht mehr ganz so viele sensible Daten wie zuvor. In diese Wunde sticht nun auch Wikileaks-Gründer Julian Assange wieder um sein Buch zu promoten: Laut ihm ist das gesamte Unternehmen Google nichts weiter als eine "privatisierte NSA".
Seit knapp 10 Jahren ist bekannt, dass Google alle eingehenden und ausgehenden Mails in von GMail scannt und nach potenziellen Keywords für die daneben stehenden Werbeanzeigen durchsucht. Während es Anfangs einen großen Aufschrei deswegen gegeben hat, ist dies in der heutigen Zeit für alle Nutzer schon selbstverständlich. Ein neuer Fall wirft nun aber wieder Fragen auf, wie viele Informationen Google aus den Mails ziehen kann und darf.
Es war ja nur eine Frage der Zeit: Nachdem Google seit einigen Monaten das Recht auf Vergessen in den europäischen Versionen der Suchmaschine umsetzen und die eigenen Ergebnisse zensieren muss, gibt es nun eine neue Webseite die genau diese gelöschten Links sammelt. Diese werden dort mit allen Details aufgelistet und zeigen ein weiteres mal, wie sinnlos dieses neue Gesetz ist.
Seit wenigen Tagen setzt Google das Recht auf Vergessen um und hat erste Links aus den Suchergebnissen entfernt. Natürlich ist Google mit dem Urteil und den damit verbundenen Löschungen nicht zufrieden und kämpft nun auf eigene Art - ganz ohne Anwälte - dagegen an. Durch gezielte Aktionen möchte man das ganze Gesetz Ad Absurdum führen und weiter in den Medien halten.
Von dem Urteil auf das Recht zu Vergessen war Google, genau wie wohl auch viele Betroffene und Nutzer, sehr überrascht. Nichts desto trotz hat man es sehr schnell umgesetzt und vor zwei Wochen ein Lösch-Formular Online gestellt. Über das weitere Vorgehen dürften die Nutzer dieses Formulars aber wohl kaum glücklich sein: Google hat angekündigt, dass man einen Hinweis auf die Löschung in den Suchergebnissen anzeigen wird.
Erst etwas mehr als einen Tag ist Googles Löschformular zur Umsetzung des Recht auf Vergessens online, aber schon gibt es massive Kritik von den Datenschützern. Googles Formular selbst verstößt nämlich gegen das Datenschutz-Gesetz und die Arbeit alle Felder auszufüllen sei den Nutzern nicht zuzumuten. Das Unternehmen sollte nun schnellstens nachbessern.
Mitte April wurden nicht nur viele Nutzer sondern auch Google selbst von einem Urteil des EuGH überrascht: Dieses räumt jedem Nutzer das Recht auf Vergessen ein und zwingt Google und andere Suchmaschinen dazu, Ergebnisse mit persönlichem Inhalt auf Antrag löschen zu müssen. Google hatte versprochen, innerhalb von zwei Wochen eine Lösung bzw. die Umsetzung dieses Urteils anzubieten und hat nun Wort gehalten: Ab sofort kann jeder Suchergebnisse mit persönlichen Inhalten löschen lassen.
In den vergangenen Monaten wurde ein wenig beachtetes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, dessen überraschendes Urteil einschlug wie eine Bombe: Der EuGH hat geurteilt, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, von Google und anderen Suchmaschinen "vergessen" zu werden und ungeliebte Daten über die eigene Person aus den Ergebnislisten entfernen zu können. Jetzt könnte schon bald eine regelrechte Löschwelle auf das Unternehmen zukommen.
Das Thema E-Mail-Spionage wird derzeit in den USA (und auch hierzulande) groß durch die Medien getragen und empört sowohl Datenschützer als auch Nutzer. Der ehemalige TechCrunch-Blogger Michael Arrington hatte daraufhin noch Öl ins Feuer gegossen und behauptet, dass Google seinen GMail-Account ausspioniert und daraufhin auch Konsequenzen für einen Mitarbeiter gezogen hat. Google hat diese Behauptung nun dementiert.
Microsoft steht in den USA derzeit unter Beschuss, weil man sich dort nachweislich in Mail-Accounts von Nutzern eingeloggt und bei diesen spioniert bzw. mitgelesen hat - und dieses Recht räumt sich Microsoft bei Hotmail auch ausdrücklich ein. Da wohl kaum jemand die AGB-Romane der Cloud-Dienste durchliest ist die Verwunderung über solche Passagen nun natürlich groß. Auch Google räumt sich das Recht ein, in den GMails der Nutzer mitzulesen.
In den USA stehen sowohl Google als auch Microsoft gerade am Pranger und müssen sich gegen den Vorwurf von eMail-Spionage wehren. Jetzt hat sich der TechCrunch-Gründer Michael Arrington zu Wort gemeldet und erhebt einen schweren Vorwurf gegen Google: Laut seinen Informationen soll Google vor einigen Jahren seinen GMail-Account durchsucht und daraufhin einen eigenen Mitarbeiter gefeuert haben.
Seit fast 2 Jahren liegt Google auf Grund der damals neu eingeführten Datenschutzbestimmungen mit den Behörden weltweit im Clinch, und musste teilweise auch schon vergleichsweise hohe Strafen zahlen. Nun wurde das Unternehmen auch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Höchststrafe und einer noch sehr viel schadhafteren Auflage verdonnert.
Google hat mal wieder Ärger mit den Datenschützern in der EU: Das Unternehmen hat bereits seit längerer Zeit die Datenschutzbestimmungen in Spanien verletzt und wird dafür nun zur Kasse gebeten. Da Google eine Frist der EU verstreichen ließ, um sein Vorgehen zu ändern muss der Suchmaschinen-Riese nun insgesamt 900.000 Euro Strafe zahlen. Weitere Strafen könnten folgen.