EuGH-Urteil gegen Google & Co.: Nutzer haben „Recht auf Vergessen“

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In den vergangenen Monaten wurde ein wenig beachtetes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, dessen überraschendes Urteil einschlug wie eine Bombe: Der EuGH hat geurteilt, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, von Google und anderen Suchmaschinen „vergessen“ zu werden und ungeliebte Daten über die eigene Person aus den Ergebnislisten entfernen zu können. Jetzt könnte schon bald eine regelrechte Löschwelle auf das Unternehmen zukommen.


Jeder Nutzer hatte schon immer die Möglichkeit, die Löschung von bestimmten Ergebnissen aus der Google-Websuche zu beantragen, in der Vergangenheit hatte man dabei aber meist nur sehr wenig Aussichten auf Erfolg – zumindest nicht ohne langwierige und teure Gerichtsverfahren. Dies könnte sich nach diesem Urteil nun grundlegend ändern, denn ab sofort steht das „Recht auf Vergessen“ darüber und jedes in der EU aktive Unternehmen muss sich an diese Richtlinien halten.

Google Rechenzentrum

Wohl jeder hat sich schon einmal, oder regelmäßig zur Kontrolle, selbst gegoogelt und dürfte dabei das eine oder andere Ergebnis gefunden haben auf das man nicht sonderlich stolz ist. Statt darauf zu hoffen dass diese Inhalte möglichst bald an das Ende der Liste rutschen und von niemandem gesehen werden, kann man solche Links nun ganz offiziell aus den Ergebnislisten löschen lassen – ohne großartige Begründung und mit riesigen Auswirkungen für andere.

Das Gericht hat geurteilt, dass die Löschpflicht für alle in der EU tätigen Unternehmen gilt – auch wenn die Server in den USA stehen, denn darauf hat sich Google bisher meist zurückgezogen. Außerdem können sich Google & Co. nicht mehr darauf berufen, die Daten nur weiterzugeben aber nicht erstellt zu haben. Die Unternehmen sind für die ausgelieferten Daten verantwortlich und können daher auch in die Pflicht genommen werden für deren Löschung zu sorgen.


Es ist noch völlig unklar wie sich dieses Urteil in Zukunft auswirken wird. Wenn jeder Nutzer die Löschung von Ergebnissen, in denen er selbst vorkommt, verlangen kann dann wird aus dem freien Internet schnell eine komplett zensierte Version. Schreibt beispielsweise eine Person einen Kommentar in einem Blog oder einer News-Seite, will damit aber später nicht mehr in Verbindung gebracht werden, so muss Google dieses Ergebnis löschen. Daraufhin haben aber auch andere Nutzer keine Möglichkeit mehr, diesen News-Artikel oder Blog-Beitrag zu finden und die darin enthaltenen Informationen sind damit praktisch „verloren“ („Was Google nicht findet, existiert nicht“).

Google zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht von dem Urteil und dürfte wohl auch leicht geschockt gewesen sein. Man konnte gestern kein Statement zu dem Urteil abgeben und hat sich Zeit erbeten um das Ergebnis analysieren zu können. Man steht nun nicht nur vor dem Problem der befürchteten Welle von Löschanfragen, sondern muss natürlich auch das eigene Geschäftsmodell hinterfragen, wenn jeder Ergebnisse löschen kann. „Dank“ dem Social Web befinden sich mittlerweile auf fast jeder Seite personenbezogene Daten, die dadurch potenzielle Löschkandidaten sind…

[Spiegel Online]




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