Schlagwort: StreetView
Google hat die Frist für Widersprüche gegen Street View um vier Wochen verlängert, damit geht Google auf Forderungen der Politik ein. Das Tool steht für die 20 Städte, die noch 2010 veröffentlicht werden, bis Mitte Oktober zur Verfügung. Der zuständige Datenschutzbeauftragte Caspar findet die Verlängerung sehr erfreulich.
Google hat dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:
- dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
- dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
- dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
- dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
- dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Prof. Johannes Caspar: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."
Die Maßnahmen, die Google für Deutschland ergreift, gehen über den Datenschutz in anderen Ländern weit hinaus.
Für andere Städte in Deutschland steht das Tool auch noch nach dem 15. Oktober zur Verfügung. Der Text auf google.de/streetview wurde noch nicht aktualisiert.
Heute in den Kurzmeldungen: Schaar stellt zwei Forderungen wegen Street View, Video-Sitemaps, Kritik am Google TV und Schmidt über Datenschutz bei Jugendlichen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in der Sache rund um Street View zu Wort gemeldet. Er fordert die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und Profilbildungsverbot.
Seit einiger Zeit bietet Google auch Video-Sitemaps an. Im Webmaster Tools-Labs hat Google nun einen Abschnitt für einige experimentelle Funktionen um diese Sitemaps geschaffen. So zeigt man hier an, wenn die Thumbnails zu klein sind, der Zugriff durch die Robots.txt geblockt wird. Details
Google will im Herbst die ersten Geräte mit Google TV ausliefern. Mit diesen Geräten soll es auch möglich sein alte Episoden der Serie direkt am TV anzuschauen. Doch nun wehren sich die ersten US-Sender und wollen ihre Mediatheken nicht für Google öffnen. Sie fürchten, dass ihr Inhalte in der Flut untergehen. Weiteres bei heise.
Googles Chef Eric Schmidt rät jungen Menschen, die ihre Jugendsünden aus dem Internet haben wollen, sich einen neuen Namen zu zu legen und so mit einer weißen Weste ins Leben starten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in der Sache rund um Street View zu Wort gemeldet. Er fordert die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und Profilbildungsverbot.
Es kann nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom Goodwill der jeweiligen Unternehmen abhängen. Nicht akzeptabel wäre es auch, dass die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssen. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könnte sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz eingerichtet werden,so Schaar in einer Mitteilung.
Seit einiger Zeit bietet Google auch Video-Sitemaps an. Im Webmaster Tools-Labs hat Google nun einen Abschnitt für einige experimentelle Funktionen um diese Sitemaps geschaffen. So zeigt man hier an, wenn die Thumbnails zu klein sind, der Zugriff durch die Robots.txt geblockt wird. Details
Google will im Herbst die ersten Geräte mit Google TV ausliefern. Mit diesen Geräten soll es auch möglich sein alte Episoden der Serie direkt am TV anzuschauen. Doch nun wehren sich die ersten US-Sender und wollen ihre Mediatheken nicht für Google öffnen. Sie fürchten, dass ihr Inhalte in der Flut untergehen. Weiteres bei heise.
Googles Chef Eric Schmidt rät jungen Menschen, die ihre Jugendsünden aus dem Internet haben wollen, sich einen neuen Namen zu zu legen und so mit einer weißen Weste ins Leben starten.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar hat sich zur Ankündigung von Street View zu Wort gemeldet. Er kritisiert unter anderem das komplexe Widerspruchsverfahren, eine fehlende Telefonhotline und die Terminwahl.
In seiner Pressemitteilung heißt es, dass die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg Ende letzter Woche über den Start des Online-Tools informiert wurde. „Es hat mich sehr überrascht", so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, „am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll. Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt."
Durch die kurzfristige Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagert sowie die Tatsache, dass Google es ablehnt, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, lassen seiner Meinung nach durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert sei. Ein Verfahren mit einer Frist müsse sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden. „Hier verpasst Google die Chance, verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit uns vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen", meint Caspar.
Google hat im Sommer 2009 zugesagt, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse steht noch aus. „Wir erwarten, dass uns diese Informationen vor Öffnung des Tools vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich, den Bürgern, die ihre persönlichen Daten zur Durchsetzung des Vorab-Widerspruchs zur Verfügung stellen müssen, zur Teilnahme an diesem Verfahren zu raten," so Caspar, der sich heute mit einem Schreiben an den Vorstand von Google Inc. gewandt. Darin macht er deutlich, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben für das Widerspruchsrecht bei Google liege.
"Nur dann, wenn wirklich alle Voraussetzungen für ein datenschutzgerechtes, transparentes und faires Verfahren umgesetzt sind, ist das von Google zur Verfügung gestellte Verfahren als Erfüllung der von Google übernommenen Verpflichtungen zu werten," heißt es in der Pressemitteilung.
Update:
Das Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar sagte der dpa: "Ich freue mich, dass das Unternehmen auf die Anforderungen des Datenschutzes in Europa reagiert hat." Das von Google eingeräumte Widerspruchsrecht "darf aber keine Einmalaktion sein." Die Möglichkeit müsse auf Dauer angeboten werden und nicht nur für die nächsten vier Wochen. Ein weiteres Problem sieht Schaar bei der Identifizierung der Betroffenen. Hier dürfe Google für die Bearbeitung nicht noch eine Vielzahl neuer Daten sammeln. Das Unternehmen müsse sicherstellen,dass alle Widerspruchsanfragen der Betroffenen wieder gelöscht werden.





Das gute an den Bildern: Googles Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen scheint sehr gut gearbeitet zu haben. Ich konnte kein Kennzeichen ganz entziffern.
Update am 21. Juli 10:00:
Google hat die Bilder inzwischen restlos aus Street View entfernt. Die betreffende Straße ist nun komplett schwarz.
Während Google wegen der Problematik um die WLAN-Daten weltweit die Street View-Fahrten aussetzt, bekommt das Unternehmen zusätzliche Probleme aus Österreich. Die Datenschutzkommission der Alpenrepublik hat Google per Bescheid mitgeteilt, dass es ab sofort keine Aufnahmen mehr machen darf.
Hintergrund ist, dass Google die WLAN-Speicherung nicht vorher angemeldet hat. Alle Daten außer den Fotos wurden inzwischen gelöscht. Im FAQ der Kommission heißt es: "Zur Klärung des Sachverhalts wurde Google Inc., USA, als registrierter Auftraggeber der Datenanwendung "Google Street View" im amtswegigen Prüfverfahren aufgefordert, bis zum 7. Juni 2010 eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen, sowie einen ausführlichen Fragebogen zu beantworten, dessen Inhalt im Wege der Art. 29 Gruppe auch mit den anderen unabhängigen Datenschutz-Kontrollstellen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert wurde. Sobald die von Google eingeforderten Auskünfte eingelangt und geprüft wurden und insbesondere mehr Klarheit darüber besteht, ob tatsächlich personenbezogene Daten ermittelt wurden, die in der Meldung an das Datenverarbeitungsregister nicht enthalten sind, wird die Datenschutzkommission über weitere Schritte befinden."
Was sich anfangs etwas komisch anhört, könnte sehr fortschrittlich sein: Häuser wurden jetzt komplett in 3D-Rendering in Google Earth eingeführt, damit man nun auch ohne Street View ein 3-Dimensionales Erlebnis hat. Dazu mischt sich die Map mit 3D-Objekten, aus Fotos von Street View, mit der normalen Ansicht von Google Maps.
Google hat einige High Quality 3D Bilder aus Street View genommen und die mit Google Maps vermischt. Heraus kommt New York, Kapstadt und London mit 3D-Häuser-Ansicht. Dabei ist das keinesfalls eine Textur oder vom Building Maker, sondern reale Objekte, die in Maps umgesetzt wurden.
Damit sind die virtuellen Städte - noch vor Microsofts Kartendienst von Bing - in Maps integriert. Diese Methode gibt auch Anstoß, in Zukunft weitere Städte mit 3D-Häusern auszustatten und die Ansichten noch realistischer zu machen.
» Blogeintrag
Letztes Jahr im August hat das Justizministerium von Rheinland-Pfalz angekündigt, dass man mit einem Gutachten die Rechtmäßigkeit von Street View überprüfen wird. Das Gutachten stellt etwas anderes fest, als das von Google, welches vor einer Woche veröffentlicht wurde.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Diese Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst Google Street View von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus.
Der Internetdienst Google Street View darf schon heute nach geltendem Recht:
• Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe (circa zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können) sind sowohl aus persönlichkeits- als auch datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
• Bezüglich der Aufnahmen oder Abbildungen von Straßenansichten aus Augenhöhe wird hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit differenziert. Beim Umgang mit diesen allgemein zugänglichen Daten ist ein Ausgleich vorzunehmen zwischen den Interessen der Betroffenen und den Interessen von Google. Diese Interessensabwägung ergibt Folgendes:
• Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht von Google Street View fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (zum Beispiel Kfz.-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Weiteres Vorgehen der Landesregierung:
• Die Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit auf der Grundlage des Gutachtens dem Internetdienst Google Street View zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen.
• Das Justizministerium und das Ministerium des Innern und für Sport werden des weiteren die im Rechtsgutachten unterbreiteten Vorschläge zur Änderung einzelner bundesrechtlicher Vorschriften prüfen.
Google verwendet verschiedene Icons: Punkte sind mit Bildern verlinkt, Punkte mit einem Pfeil führen zu einem Foto, das sich mit dem ausgewählten überschneidet und der große Pfeil dient zum herauszoomen.
Selbst an Orten, von denen es nur wenige Bilder in Panoramio oder Picasa gibt, funktioniert es dennoch erstaunlich gut.
Heute in den Google-Kurzmeldungen: Wien, Google Mobile, Blogger und Südafrika.
Ende letzter Woche hat Google eine weitere Stadt mit 3D-Modellen ausgestattet. Wien steht nun zur Verfügung.
Mit der Ankündigung von Google Buzz letzte Woche hat Google auch ein neues Design für die mobile Suche vorgestellt. Das Design bei den Suchergebnissen passt besser zum Layout von Google Mail, Google Calendar, Google Buzz und Google Talk auf iPhone, Android und Co. Die Suchbox auf der Startseite ist größer geworden.
Bei Editor auf Blogger in Draft hat das Team einige Verbesserungen vorgenommen. Zu kann man Bilder nun mit einem Untertitel ausstatten. Der Editor lässt sich vergrößern und der Upload von Videos soll schneller vonstattengehen.
Zur WM in Südafrika wird Google vermutlich Street View für das Land online schalten. Derzeit fährt ein Trike durch die einzelnen Stadien. Google hat nun dieses Video veröffentlicht.
Mit der Ankündigung von Google Buzz letzte Woche hat Google auch ein neues Design für die mobile Suche vorgestellt. Das Design bei den Suchergebnissen passt besser zum Layout von Google Mail, Google Calendar, Google Buzz und Google Talk auf iPhone, Android und Co. Die Suchbox auf der Startseite ist größer geworden.
Bei Editor auf Blogger in Draft hat das Team einige Verbesserungen vorgenommen. Zu kann man Bilder nun mit einem Untertitel ausstatten. Der Editor lässt sich vergrößern und der Upload von Videos soll schneller vonstattengehen.
Zur WM in Südafrika wird Google vermutlich Street View für das Land online schalten. Derzeit fährt ein Trike durch die einzelnen Stadien. Google hat nun dieses Video veröffentlicht.
Google hat heute zwei weitere Länder für Street View freigeschaltet. Mit Norwegen und Finnland ist nun ganz Skandinavien online.
Google konzentierte sich bei der Erstveröffentlichung in Norwegen auf die Region um Oslo und Bergen, bei Finnland findet man viele Aufnahmen im Süden und einige Städte im Norden. Die "Abdeckung" ist recht hoch.
Außerdem hat Google weitere Fotos in Kanada, Mexiko und in den USA veröffentlicht. In den Staaten gab es einige neue Aufnahmen in Alaska und neue Fotos in Chicago.
Bildergalerie:

Laut einem Geschäftsbesitzer in New York, ist Google gerade dabei das Projekt StreetView um eine Innenansicht von Geschäften zu erweitern - genannt "StoreView". Dafür sollen Mitarbeiter von Google in sein Geschäft gekommen sein und jeden Zentimeter des Ladens abgelichtet haben, dadurch wäre später von zu Hause aus eine virtuelle Begehung des Geschäfts möglich. Wahrscheinlich hat sich der Ladenbesitzer die Story zwar nur ausgedacht, aber in Zukunft könnte ich mir schon vorstellen, dass Google auch vorhat IN die Häuser hineinzublicken - sofern es Sinn macht.
» Die "Beweis"-Fotos