Widerspruch: Google verlängert die Frist bis Mitte Oktober

Street View

Google hat die Frist für Widersprüche gegen Street View um vier Wochen verlängert, damit geht Google auf Forderungen der Politik ein. Das Tool steht für die 20 Städte, die noch 2010 veröffentlicht werden, bis Mitte Oktober zur Verfügung. Der zuständige Datenschutzbeauftragte Caspar findet die Verlängerung sehr erfreulich.

Google hat dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:

  • dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
  • dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
  • dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
  • dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
  • dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.

Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter von Google: „Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden. Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln.“

Prof. Johannes Caspar: „Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich.“

Die Maßnahmen, die Google für Deutschland ergreift, gehen über den Datenschutz in anderen Ländern weit hinaus. 

Für andere Städte in Deutschland steht das Tool auch noch nach dem 15. Oktober zur Verfügung. Der Text auf google.de/streetview wurde noch nicht aktualisiert.



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comment 5 Kommentare zum Thema "Widerspruch: Google verlängert die Frist bis Mitte Oktober"

  • Sollte jetzt weiterhin von den möchtegern Datenschützern irgendwas an Google bemängelt werden, dann ticken die nicht mehr richtig.

  • Mal eine Frage… Wieso tun alle so als sei die Widerspruchsmöglichkeit erst seit dieser Woche vorhanden??

    Gibt es nicht schon seit Mai 2009 die schriftliche Möglichkeit des Widerspruchs? Da viele (wie die wackeren Rentner aus Düsseldorf) gar kein Internet haben dürfte denen das Online-Tool doch schnurz sein.

    Reichen 15 Monate nicht?

  • Kannst du für die Äußerungen vom Hamburger Datenschutzbeauftragten eine Quelle angeben? Das wär voll super. Danke.

Kommentare sind geschlossen.