Die Sammlung von Positionsdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf wird für Google zu einem immer größeren Thema: Nachdem in den USA bereits eine Sammelklage angestrebt wird, schaltet sich nun auch die Bundesregierung ein und verlangt in einem Brief an CEO Sundar Pichai eine Klarstellung zu diesem Thema sowie Änderungen an den Einstellungen. Kurios dabei ist, dass das Justizministerium dabei zwei Dinge durcheinander gebracht hat.
Anfang der vergangenen Woche wurde bekannt, dass Google trotz deaktiviertem Standortverlauf Positionsdaten sammelt und bei der Nutzung von Google Maps, der Websuche und einigen anderen Diensten den Standort des Nutzers erfasst. Obwohl es sich dabei, je nach Auslegung, nur um ein Verständnisproblem handelt, kann es für Google noch ernsthafte Folgen haben. In den USA wird nun eine Sammelklage angestrebt.
Vor wenigen Tagen wurde Google von der EU-Kommission mit einer Milliarden-Strafe belegt, weil das Unternehmen nach Ansicht der Kommission die marktbeherrschende Stellung von Android ausnutzt und der Konkurrenz keine Chance lässt. Jetzt meldet sich die in einigen Kreisen sehr populäre Suchmaschine DuckDuckGo zu Wort und gießt weiter Öl ins Feuer. Auch die Suchmaschine soll von Google mit unfairen Mitteln bekämpft werden.
Schon seit langer Zeit hatte die EU-Kommission gegen Googles Android ermittelt und es hatte sich schon seit längerer Zeit abgezeichnet, dass die App-Bündelung nicht mehr länger in der EU geduldet wird. Heute hat die Kommission nun geurteilt, dass die Bündelung der Apps mit dem Play Store nicht mehr länger zulässig ist und hat gleichzeitig eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt.
Über die diversen Streaming-Plattformen hat man jederzeit Zugriff auf gigantische Datenbanken an Musik und Musikvideos, die jederzeit kostenlos abgespielt werden können. Dennoch möchten viele Nutzer sich die Musik auch herunterladen und setzen dabei auf eine große Auswahl an Tools, die dies ermöglichen. Doch in letzter Zeit kämpft die Musikindustrie wieder verstärkt gegen diese Portale und hat nun dafür gesorgt, dass drei weitere Plattformen den Dienst einstellen.
Als offene Plattform hat YouTube immer wieder damit zu kämpfen, dass die Nutzer Videomaterial hochladen, dass auf der Videoplattform eigentlich gar nicht zu finden sein dürfte. YouTube hat zwar starke Filter entwickelt, damit solche Videos schnell wieder verschwinden - aber das reicht aus Sicht der Content-Industrie nicht aus. In Österreich hat es heute ein Urteil gegeben, dessen Folgen die Videoplattform noch für lange Zeit beschäftigen könnten.
Die letzten Monate vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren vor allem von der Panik geprägt, sich nicht mehr rechtzeitig auf die neuen Datenschutz-Gesetze einstellen zu können. Laut französischen Datenschutzaktivisten haben aber auch die großen Unternehmen nicht sauber gearbeitet und verstoßen gegen die Regeln der Verordnung. Jetzt haben sie gleich drei Beschwerden gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Seit heute ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und markiert damit nicht nur das Ende der panischen Vorbereitungen, sondern mit großer Sicherheit auch den Anfang von unzähligen Gerichtsprozessen. Der populäre Datenschutzaktivist Max Schrems hat nun Beschwerde gegen die DSGVO-Umsetzung von Google und Facebook in vier europäischen Ländern eingereicht.
Dass Google in vielen Ländern eine marktbeherrschende Stellung bei den Suchmaschinen hat, wird niemand bestreiten. Seit vielen Jahren wird rund um die Welt immer wieder von der Konkurrenz und den Behörden ermittelt, ob das Unternehmen diese marktbeherrschende Stellung ausnutzt und die eigenen Produkte bevorzugt in der Websuche anzeigt. Jetzt hat das Bewertungsportal Yelp offiziell Beschwerde bei den EU-Kartellwächtern eingelegt.
Vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern: Anfang 2012 wurde entdeckt, dass Google die Datenschutzeinstellungen des Safari-Browsers umging und einen Cookie auf dem iPhone oder Computer der Nutzer gesetzt hat. Für dieses Fehlverhalten wurde Google noch im selben Jahr eine Strafe von 22,5 Millionen Dollar aufgebrummt - aber eben nur in den USA. Nach Jahren der Vorbereitung wurde nun auch in Großbritannien ein Verfahren eröffnet, dass den Konzern im schlimmsten Falle weit über drei Milliarden Dollar kosten könnte.