Recht auf Privatkopie? Gleich drei populäre YouTube-Downloader haben den Betrieb eingestellt

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Über die diversen Streaming-Plattformen hat man jederzeit Zugriff auf gigantische Datenbanken an Musik und Musikvideos, die jederzeit kostenlos abgespielt werden können. Dennoch möchten viele Nutzer sich die Musik auch herunterladen und setzen dabei auf eine große Auswahl an Tools, die dies ermöglichen. Doch in letzter Zeit kämpft die Musikindustrie wieder verstärkt gegen diese Portale und hat nun dafür gesorgt, dass drei weitere Plattformen den Dienst einstellen.


Während man bei Google Play Music, Spotify, Apple Music oder anderen Anbietern einen monatlichen Betrag zahlen muss um vollen werbefreien Zugriff auf den Musikkatalog zu bekommen, bekommt man die gleichen Songs bei YouTube völlig kostenlos und die Musikvideos auch noch Frei Haus dazu geliefert. Doch natürlich ist es auch dort nicht ganz kostenlos, sondern der Nutzer zahlt durch das Ansehen von Werbespots vor dem Video, durch eingeblendete Werbebanner im Video und auch um das Video drumherum. Aus diesem Grund möchten viele Nutzer die Musik lieber herunterladen, und konnten das bisher auch ohne große Probleme tun.

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Schon Ende des vergangenen Jahres ging einer der größten YouTube-Ripper Offline und hat wohl für Unsicherheit am Markt gesorgt. In dieser Woche haben nun drei weitere Anbieter das Handtuch geworfen, die mehr oder weniger populär waren und den Download der Tonspur als MP3 bzw. auch des gesamten Videos ermöglicht haben. Das größte dieser Portale informiert nun darüber, dass man eine Unterlassungserklärung bekommen hat und aus diesem Grund den Betrieb ab sofort einstellt.

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Die anderen Portale geben keinen direkten Grund an und hängen sich an das Schicksal der im Herbst 2017 eingstellten Plattform, was gut neun Monate später aber doch recht merkwürdig ist. Vermutlich gab es auch hier entsprechende Schreiben von Anwaltskanzleien. Es wird natürlich das Ende solcher Plattformen sein, aber zeigt dennoch, dass die Industrie derzeit wieder härter durchgreift.




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Das Problem an der ganzen Sache ist nun, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Aus Sicht der US-Musikindustrie sind solche Webseiten und der Download des YouTube-Audiostreams illegal – doch aus deutscher Sicht nicht. Und die meisten Angebote wurden in Deutschland betrieben. In Deutschland gibt es das Recht auf die Privatkopie, und genau diese wurde damit angefertigt. Was der Downloader anschließend mit der MP3-Datei macht, ob er diese in Tauschbörsen anbietet oder einfach selbst auf seinen MP3-Player schiebt, liegt ja dann wieder nicht im Ermessen der Plattform.

Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird

Nun streiten sich mehrere Parteien darum, ob das Recht für die Privatkopie erhalten bleiben soll oder ob es abgeschafft werden soll. Das hätte dann allerdings sehr weitreichend Konsequenzen und würde nicht nur den Musik- sondern auch den Video- und Bild-Bereich betreffen. Ein schwieriges Thema, das sich wohl so schnell nicht klären lässt. Und aus diesem Grund wird wohl auch sehr schnell die nächste Plattform diese Rolle im rechtlichen Graubereich einnehmen, auch wenn der BVMI warnt:

Vergleichbare Angebote im Netz werden ihr ‚Geschäftsmodell‘ vor diesem Hintergrund noch einmal eingehend hinterfragen müssen. Weil bei uns, anders als etwa in den USA oder Großbritannien, die Privatkopie grundsätzlich erlaubt ist, was die Rechtsdurchsetzung in diesem Umfeld erschwert.

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[TorrentFreak]




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