Sowohl die Gema als auch Google sehen sich im Streit um YouTube und Musikvideos auf der Plattform als Gewinner. Das Landgericht in Hamburg urteilte: Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.
Google Picker ist ein Feature von Google, welches in vielen Services in unterschiedlichen Foren zu finden ist. Mit der dazugehörigen API können Entwickler etwa auf Google Dokumente, Fotos aus Google+ oder Karten zugreifen und diese etwa in Beiträge einbinden. In dieser Woche kam auf Blogger.com der Support für den Zugriff auf Webcams hinzu.