Schlagwort: rechtliches
Die Organisation FairSearch.org hat vor der EU-Kommission Beschwerde gegen Google und das mobile Betriebssystem Android eingereicht. Google verschaffe sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil heißt es in der Beschwerde. Der Organisation gehören unter anderem Microsoft und Nokia an.
Seit November 2009 verhandelt der Datenschutzbeauftragte Prof. Caspar mit Google über Google Analytics. Nun gab er in der FAZ bekannt, dass er die Verhandlungen für gescheitert erklärt und droht gleichzeitig Betreibern von Webseiten.
In Texas ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Google. dem Konzern wird vorgeworfen die Ergebnisse manipuliert zu haben. Einige Firmen hatten sich beschwert, dass sie zu weit unten gelistet werden. Google widerspricht diesen Vorwürfen.
Hinter der Beschwerde vermutet Google Microsoft, da an zwei Firmen, die sich beschwert haben Microsoft beteiligt ist. Weitere Details zu Sache gibt es im Public Policy Blog auf Englisch. Auch in Deutschland hat Microsoft über seine Tochter Ciao Beschwerde bei Kartellamt eingereicht. Google weist die Vorwürfe zurück. Die Reihenfolge der Ergebnisse lege man durch verschiedene Faktoren fest.

Google hat heute neue und einfachere Datenschutzbestimmungen angekündigt. Durch die Änderungen sollen sie verständlicher und transparenter werden. Änderungen an den bisherigen Regeln gibt es nicht und Google behält seine Datenschutzpraxis bei. Die neue Bestimmungen treten am 3. Oktober in Kraft.
Hierfür macht Google zwei grundlegenden Änderungen:
- Die meisten Produkte und Services unterliegen den allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Einige Produkte verfügen aber zusätzlich zu den allgemeinen noch individuelle Datenschutzbestimmungen. Da es hierbei viele Wiederholungen gibt, löscht Google insgesamt 12 produktspezifischen Bestimmungen. Hierdurch will Google auch zeigen, wie einige Produkte verknüpft sind. Beispielweise werden Kontakte in Google Mail, Google Talk, Calendar und Docs verwendet. Durch die neuen Bestimmungen ist dies besser erklärt.
- Google aktualisiert zudem die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten. Im Speziellen entfernt man Wiederholungen und aktualisiert Teile der Rechtssprache, um sie den Nutzern verständlicher zu machen.
Die neuen Bestimmungen sind ab sofort - auch auf Deutsch hier einsehbar. Google hat zudem ein FAQ veröffentlicht, das auf die Änderungen zugeschnitten ist. Hier gibt es eine Übersicht an verschiedenen Tools zum Datenschutz bei Google. Angefangen vom Google Dashboard, über den Anzeigenmanager bis hin zur verschlüsselten Suche.

Google muss für Videos haften, wenn sie nicht rechtzeitig reagieren. Das entschied das Landesgericht Hamburg am 8. März. Demnach muss der Betreiber der Videoplattform fristgerecht das Video von der Seite entfernen, wenn im Video gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Sollte er dem nicht nachkommen, drohen Strafen.
Das Urteil des Landesgericht Hamburg soll Beispiel für weitere Verhandlungen seien. Konkret ging es um ein Video, in dem ein Bild eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Zentralrats der Juden im Feuer verbrannt wurde. Im Video hatte man ein Hakenkreuz und kichern von jungen Stimmen vernommen, so Frau Spiegel, die Frau des bereits verstorbenen Mannes. Sie hatte die Persönlichkeitsrechte verletzt gefühlt und das Video als Missbrauch geflaggt. Nachdem das Video nicht entfernt wurde, stellte sie eine Anzeige gegen Google.
Zunächst stellte Google klar, dass YouTube garnicht im Ausland haftbar sei. Dies wies aber das Gericht zurück und erklärte, dass die "besonders krasse Rechtsverletzung (offenkundiger Fall einer schweren Verletzung der Menschenwürde) [..] eine Prüfpflichtverletzung auch nach dem der Antragsgegnerin denkbar günstigsten und von ihr für sich proklamierten Prüfungsmaßstab" darstellt. Spätestens 2007 nach dem Flagging hätte YouTube das Video entfernen müssen, da im Video ein Hakenkreuz zu sehen ist und das nach deutschem Recht ersichtlich ein Rechtsverstoß darstellt.
» Golem

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute bestätigt, dass es keine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn Google Markennamen als Stichwort zulässt. Zudem bestätigte er, dass auch für das AdWords-System das europäische Internet-Hosting-Gesetz gilt, welches Google AdWords schützt.
Das Gutachten aus dem vergangen Jahr (wir haben berichtet) hat wahrscheinlich Wunder gewirkt, als heute der europäische Gerichtshof das Urteil gesprochen hat. Demnach verletzt Google das Markenrecht nicht, wenn Google Markennamen der Konkurrenz zulässt.
Google verteidigt seine Ansichten im Google Blog so: "Wir glauben, dass es im Interesse der Nutzer ist, wenn man so viele Keywords wie möglich zulässt. Das maximiert auch den Kontext, indem sich die Werbung bewegt. [...] Und im Gegensatz zu dem, was uns zu Lasten gelegt wird, schalten wir keine Werbung für gefälschte Marken. Im Gegenteil: Wir haben strenge Richtlinien, die gefälschte Marken verbieten; es ist einfach eine schlechte Nutzererfahrung. [...] Der europäische Gerichtshof bestätigte auch, dass das europäische Gesetz Internet-Hoster schützt - darunter fällt auch das AdWords-System. Das ist wichtig, da es der Grundstein dafür ist, dass Informationen im Netz freien Fluss haben."
Damit dürfte Google ein gutes Stück weitergekommen sein und die Interessenten dürfen wieder Markennamen der Konkurrenz in AdWords-Stichworten benutzen.

Google hat in einem Streit mit der Französischen Firma LVMH, welche unter anderem die Luxusartikel Louis Vuitton, Christian Dior, Gucci vertreibt, einen ersten Sieg errungen.
Der EU-Generalanwalt Miguel Poiares Maduro hat ein Gutachten erstellt, in welchem dargestellt wird, dass es rechtens ist, wenn Google Markennamen als Stichwörter in Anzeigen verkauft. Maduro stellt klar, dass hier keine Markenrechte verletzt werden.
LVMH will dies natürlich verhindern, aus Angst es könnten Plagiat Seiten auftauchen, welche über die Google Anzeigen durch Eingabe der Markennamen gefunden wird.
Feiern kann Google jedoch trotzdem noch nicht, da Google immernoch haftbar gemacht werden kann, wenn zb das Wort "Nachahmung" mit den Markennamen gemeinsam verkauft wird. LVMH unterstellt dies Google bereits und deutete an: "Es ist möglich, dass Google durch dieses Verhalten daran mitwirkt, dass Internetnutzer auf Piraten-Sites gelenkt werden."
Die Richter des EuGH (Europäischer Gerichtshof), müssen sich nicht zwingend an dieses Urteil halten. Normalerweise halten sich die Richter aber an diese Gutachten. In einigen Monaten wird das Urteil erwartet.

Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (kurz FTC) überprüft ob die Verbindungen zwischen Google und Apple gegen die Kartellgesetze der USA verstoßen, wie die New York Times unter Berufung auf informierte Kreise berichtet.
Als Grund wird die personelle Überschneidung der Aufsichtsräte von Google und Apple genannt. Google-Chef Eric Schmidt und Arthur Levinson sitzen in beiden Aufsichtsräten. Es ist der Regierung erlaubt, einzugreifen, wenn sich Aufsichtsratmandate von zwei Konkurrenten überscheiden. Dieser Abschnitt der Clayton Antitrust Act von 1914 kommt nur selten in der Praxis zur Anwendung, da Auswirkungen auf den Wettbewerb nur schwer nachzuweisen sind. Obama hatte eine härtere Kontrolle als unter Bush ankündigt.
Für Google ist das die dritte Überprüfung. Nachdem Microsoft gegen die geplante Kooperation von Yahoo! und Google eine Wettbewerbsbeschwerde eingereicht hat, wurde diese überprüft. Einer Klage entging Google nur knapp. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass das Justizministerium eine Kontrolle der Einigung zwischen Google, den Autoren und deren Verlagen überprüfen wollen.
Eric Specht ist ein Softwareentwickler aus Palatine, Illinois. Er streitet sich mit Google und den anderen Mitgliedern die Open Handset Alliance um den Markennamen Android.
Specht fordert eine einstweilige Verfügung zum Stopp von Android-Produkten und 94 Millionen US-Dollar für die unrechtmäßige Nutzung von Spechts Warenzeichen. Google Sprecher Andrew Pederson bezeichnete die Ansprüche gegenüber Forbes.com als "wertlos". Er fügte hinzu, dass man sich heftig gegen sie verteidigen werde.
Specht soll bereits 1998 die Firma Android Data gegründet haben. Im Jahr 2002 hat das U.S. Patent and Trademark Office Specht die Namensrechte zugesprochen. Google stellte beim PTO im November 2007 einen Antrag, der allerdings wegen der Ähnlichkeit zu Spechts Firma abgelehnt wurde.
Der Anwalt hofft auf einen Vergleich. Murphy kann sich vorstellen, dass die Geräte mit dem Hinweis versehen werden, dass Android ein Warenzeichen von Specht und der Android Data Corp. ist. Zwar habe Google noch keinen Kontakt zu Specht oder seinem Anwalt Murphy aufgenommen, dies soll sich aber nächste Woche ändern.
Wieso Specht erst jetzt - nach eineinhalb Jahren - reagiert, begründet der Anwalt, dass Specht erst dachte, dass Android die Bezeichnung für die Geräte ist und nicht das Betriebssystem bezeichnet. Specht vertreibt eine Software, die den Datentransfer von Webseiten sicherer und effizienter machen soll.
[heise]
Am 31. März hat Google angekündigt, dass es Musikvideos für die deutschen YouTube Nutzer sperren wird. Grund ist der ausgelaufene Vertrag zwischen der Gema und YouTube.
Nachdem der VUT YouTube gezielte Fehlinformationen Google vorgeworfen hat und behauptet, dass Google bisher keine Gebühren zahlte und damit selbst eine Falschinformation veröffentlicht hat, meldet sich nun ein GEMA-Sprecher im Spiegel zu Wort. Harald Hecker sagte im Interview: "Wenn ich mich bei YouTube umschaue, kann ich bisher nicht entdecken, dass in größerem Umfang schon Videos gesperrt worden sind." Er sei zudem der Meinung, dass die ganze Sache nur ein PR-Trick gewesen. Mit der Androhung will Google nur die Rechteinhaber unter Druck setzen. "Das hat nichts mehr mit fairen Verhandlungen zu tun." In Großbritannien hingegen seien sehr viel Musikvideos gesperrt worden.
Der für Deutschland zuständige YouTube-Sprecher Henning Dorstewitz sagte süddeutsche.de, dass die Verzögerung "rein technischer" Natur seien.
Die Videos der offiziellen Channels von Universial Music, Emi Music sind nach meinen Tests größtensteils zugänglich, die Videos von Sony BMG hingegen komplett gesperrt.
[heise]
Mitte Juli entschied der Bundesgerichtshof, dass Preissuchmaschinen auch die Versandkosten angeben müssen. Google hat jetzt reagiert und bietet den Händler an, die Versandkosten einzutragen. Aktuell gibt es noch keine Ergebnisse mit Versandkosten. Dies sollte sich aber bald ändern.