Ende Mai hatte die EU-Wettbewerbskommission angekündigt von Google einige Zugeständnisse im Bereich der Websuche zu erwarten. Google hat sich einige Wochen Zeit genommen um die Vorwürfe zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen und ist scheinbar zu Kompromissen bereit - dies bestätigte ein Sprecher des Kommissionsvorsitzenden.
Bereits seit November 2010 ermittelt die EU-Kommission gegen Google im Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken insbesondere im Bereich der Websuche. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat nun ein Schreiben an Google geschickt, in dem die Kommission einige Zugeständnisse erwartet - ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen.
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Google droht in der EU neuer Ärger. Die EU-Kommission hat heute bekannt geben, dass man Ermittlungen gegen das Unternehmen aus Mountain View aufgenommen hat. Andere Anbieter werfen Google vor, in den Ergebnissen schlecht gelistet zu sein. Dies betrifft sowohl die Suchergebnisse als auch die Werbeanzeigen in diesen.

Auch eine Bevorzugung von Google-Diensten wird nun untersucht. Eine Einleitung solcher Ermittlungen heißen aber nicht, dass auch Strafen verhängt werden. Bei der Untersuchung soll nun herausgefunden werden, ob Google andere Anbieter wie Preissuchmaschinen benachteiligt. 

Angeblich soll Google auch spezielle Verträgen mit einigen Werbepartner angeschlossen haben, die die Anzeige von konkurrierenden Angeboten bei Google unterbinden sollen. Google wurde bereits im Februar darüber informiert und konnte auf die Anschuldigungen reagieren.
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Wie die WiWo berichtet, liegen dem Bundeskartellamt derzeit eine zweistellige Anzahl an Beschwerden vor, die als ernst zunehmend eingestuft sind. Die Firmen werfen Google vor eigene Angebote in den Ergebnissen zu bevorzugen und Webseiten, die AdSense nutzen, höher zu platzieren.

Erneut soll sich der Betreiber von stadtplandienst.de "Euro-Cities" beschwert haben. Eine erste Beschwerde gab es bereits letztes Jahr, war aber erst im Januar 2010 bekannt geworden. Damals hatte sich die Microsoft-Tochter Ciao wegen AdSense beschwert. In der neuen Beschwerde heißt es: "42 Prozent aller Klicks entfallen auf den ersten Treffer bei den Google-Suchergebnissen", auf Platz 2 gerade einmal 8%.

Auch der Kartografiedienst Hot-maps erwägt eine Beschwerde. So seien die Klicks von 750.000 auf 250.000 eingebrochen, seit Googles-Chef Eric Schmidt die eigenen Online-Angebote an der Spitze der Suchergebnisse einsortieren lasse - so steht es wirklich bei WiWo.

Euro-Cities und der Düsseldorfer Betreiber der Webseiten Zumabheben.de und Last-minute.de haben inzwischen auch Strafanzeige gegen das Unternehmens wegen gewerbsmäßigen Betrug, versuchten gewerbsmäßigen Betrug und Computerbetrug gestellt. Wegen ihrer schlechten Platzierung haben sie Werbung über AdWords gekauft. Google habe dann die Preis schrittweise auf das 26-fache angehoben. Eine Zivilklage soll ebenfalls in diesen Tagen folgen. 

Julia Holtz, Google Leiterin für Wettbewerbsrecht, sagte der WiWo, dass der Konzern nur  versuche die beste Qualität zu liefern: "Wir machen eine Suchmaschine für Nutzer, nicht für Web-Sites." Eine Bevorzugung von Webseiten mit AdSense schließt sie aus.
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Im Februar hatte die EU-Kommission ein Untersuchungsverfahren gegen Google eingeleitet. Drei Firmen hatten sich bei den Kartell-Wächtern beschwert, dass sie durch die Google-Suche benachteiligt werden. Nun will sich die EU-Kommission der Sache genauer annehmen.

Derzeit sind noch Fragen offen, erklärt EU-Kommissar Joaquín Almunia in einer Rede. Sowohl Google als auch Facebook hätten im Netz dominierende Positionen, immerhin sei die Suchmaschine bei 95% der Nutzer beliebt - Facebook bringt es im Bereich Social Web auf 70%. Dennoch sei es schwierig, so Almunia, im Bereich E-Commerce dominante Positionen aufzubauen, aber es ist nicht unmöglich, so der Wettbewerbshüter. Schwierigkeiten sieht er allerdings bei der Abgrenzung von Märkten, so können alle Webdienste unterschiedlich genug sein, setzen sie aber alle auf Werbung als Business-Modell.

Noch zu klären ist jetzt, inwiefern Google den Markt behindert, indem es die Suche ändert und anpasst. Außerdem werde geprüft, ob der Werbemarkt für Suchmaschinen der selbe ist wie der für Social Networks. Der derzeitige Stand der Untersuchungen ist aber noch im frühen Stadium, sodass man noch keine konkreten Aussagen gegen Google treffen kann.

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Die EU hat nach Beschwerden eine Untersuchung gegen Google eingeleitet. Dem Unternehmen wurde mitgeteilt, dass drei Beschwerden gegen die Suche vorliegen. Darunter ist auch eine von Microsoft.

Die britische Preisvergleichswebsite Foundem fühlt sich durch Googles Algorithmus benachteiligt. Die Beschwerde der Justizsuchmaschine ejustice.fr  geht in eine ähnliche Richtung. Die Tochter Ciao von Microsoft hatte vor der Übernahme durch Microsoft gute Beziehungen zu Google. Erst nach der Übernahme hatte vonseiten Ciaos Beschwerden über Googles Vertragsbedingungen gegeben. Hier wurde die Beschwerde vom Bundeskartellamt an die EU übergeben.

Noch ist das Verfahren in einer frühen Phase. Ob Handlungen folgen, ist offen. Google räumt in einer ersten Reaktion ein, dass die Suche nicht perfekt sei. Ziel ist es, möglichst breite Ergebnisse zu liefern. Gegen Konkurrenten habe man nicht. Die schlechte Position von Foundem führt Google auf schlechtes SEO zurück und verweist auf einen Bericht von Econsultancy.
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Die Richter des Kartellamts prüfen derzeit die Marktposition von Google, da dem Internetkonzern vorgeworfen wird, einen wirtschaftlichen Nachteil der Microsoft-Tochter Ciao zugefügt zu haben. Dabei ging es um einen Werbevertrag zwischen Google und Ciao, der kürzlich auslaufen sollte. Google lies die Verhandlungen platzen und soll sich so einen Wettbewerbsvorteil geschaffen haben.
 
Derzeit muss sich Google vor dem Kartellamt wegen drei Beschwerden behaupten (wir berichteten), doch damit nicht genug. Eine weitere Beschwerde aus dem Hause Microsoft macht Google schwer zu schaffen. Dabei geht es um einen Wettbewerbsverstoß, den Google der Preisvergleich-Suchmaschine Ciao zugefügt haben soll. Demnach hätte Google die Verhandlungen um einen auslaufenden Werbevertrag zwischen Google und Ciao abgebrochen, nachdem Ciao Mitkläger bei der Beschwerde der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern war.

Dies stelle aber einen wirtschaftlichen Nachteil für das betroffene Unternehmen dar, da dieses ein Einschreiten der Kartellbehörde vorgesehen hatte. Dennoch handel es sich nicht um einen kartellrechtlichen Verstoß, man müsse noch prüfen, ob Google einen Marktmissbrauch begangen hatte oder nicht.

» SpOn, SZ