
Schlagwort: google books


Nachdem am Montag eine Anhörung stattfand, in der - wie erwartet - nichts neuartiges präsentiert wurde, ging es heute im Medienforum NRW um das selbe Thema. Beide Ereignisse zielen aber klar darauf ab, dass Google in Zukunft Abgaben für Text leisten soll.
Das Bundesjustizministerium hat zur Anhörung zum Thema Leistungsschutzrecht eingeladen (wir berichteten). Die vorangestellte Frage war die, ob und wie man in Zukunft neue Lizenzmodelle für Verleger schaffen sollte. Mit dabei waren (lt. Netzpolitik.org-Schätzungen) 85% Männer, 85% Juristen, 75% Lobbyisten, 15% Abgeordnete und Mitarbeiter und eine Handvoll Aktivisten bzw. Blogger, wie eben auch Markus von np.org, der live gebloggt hat. Die hatten auch diesmal nicht viel Neues zu berichten. So sollen (wir berichteten bereits) Suchmaschinen und vor allem gewerbliche Nutzer bezahlen. Also eine Google-Steuer. Der Oberhammer ist aber, dass eine Art HTML-Code die Text-Passagen schützen solle: 'Die “Unglaublich starke verlegerische technische Leistung” könne man im HTML-Code erkennen'. Nun frage ich mich - ganz ehrlich - wie soll man HTML-Code schützen? Meinen die, dass Google in der Form mitspielt? Der einzige HTML-Code, der euch vielleicht schützt, ist der Meta-Tag für die Suchmaschinen. Nun, weiter im Text erklärt man sich noch mit der GEZ ein paar Sachen. Unternehmen sollten bezahlen und irgendwie war die ganze Sache ziemlich kompliziert. Robin von Carta hat da mal eine 4-Punkte-Übersicht erstellt, was die Herren und Damen denn wollen. Warum allerdings dafür ein Gesetz hersoll, wissen sie auch noch nicht.
Auch im Medienforum NRW gab es heute Bestrebungen, die weit reichen sollten. Nach dem Motto "Google greift unsere Inhalte ab" fordert der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands NRW (ZVNRW) ein Leistungsschutzrecht. Film- und Musik-Industrie bekämen ja auch richtig Geld für ihre Werke, warum also nicht auch auf Text? Auch auf ZDF und ARD wurde nochmals der Druck verstärkt. Dort wäre der "Drei-Stufen-Test" im Rundfunkänderungsstaatsvertrag glatt ignoriert wurden. Weiter bei Onlinekosten.

Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein "Anti-Google-Gesetz", welches Google und andere "kommerzielle Nutzer" zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.
Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich "Überschriften, Sätze, Satzteile" bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.
Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse "Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht" gerichtet sind. Darin wortwörtlich:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen
...
Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.
Man kann also sehen, dass es auf ein "wir gegen Google" hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.
Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.", denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. "Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen", sagten die Verlegerverbände. "Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren". Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.
Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es "Eine Monopolisierung von Sprache" nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband "lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein".
Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und "zufälligen" Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der "robots.txt" im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /
Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.
[Update! 18:40]
Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. "urheberrechtliches Leistungsschutzrecht" die Informationsfreiheit:
Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.
Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM (pdf) offenbart außerdem:
Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.
Mehr unter BITKOM.org.




Google soll bald italienische Bücher aus deren Nationalbibliothek einscannen dürfen. Das vereinbarte das Unternehmen mit der italienischen Regierung. Man sollte vollen Zugang auf das Kulturgut der Italiener bekommen, dazu wurde in Italien eine Vereinbarung getroffen.
Wie Golem.de auf Berufung des Wall Street Journals berichtet, würde Google bald Zugriff auf die italienische Nationalbibliothek haben, das vereinbarte man vor wenigen Tagen in Florenz. Das Digitalisierungsprojekt betrifft vorallem aber nicht das Urheberrecht, das hatte man in der Vereinbarung festgestellt, denn alle Bücher wurden vor 1870 geschrieben und fallen somit nicht mehr unter das europäische Urheberrecht.
Für Europa dürfte dieser Schritt ein Beispiel sein, das in Europa Karriere machen könnte. Mit dem Nachfragen dürfte wohl kaum noch ein Land Probleme mit Google haben, da sie sich dadurch selbst legitimieren.
Die eingescanten Bücher sollen nicht nur auf Google Books, sondern auch auf anderen Plattformen, wie Europeana veröffentlicht werden, so Golem. Bereits im Februar hatte die EU aufgerufen, Kulturgüter wie Bücher schneller zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diesen Schritt könnte jetzt Google übernehmen.
Im Februar diesen Jahres wurden vier Google-Mitarbeiter des "Prügelvideos" aus Italien schuldig gesprochen. Das Verhältnis zu Google sollte das trotzdem kein Abbruch tun.

Google muss das Google Books Settlement Agreement erneut überarbeiten. Das Justizministerium bewertet das jetzige für nicht akzeptabel. Einige Punkte sollen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht verstoßen.
Das US-amerikanische Justizministerium schickte dem zuständigen Gericht in New York eine Stellungnahme. Darin heißt es, dass die vorgeschlagenen Punkte zu weit gefasst seien. Eine ordentlich strukturierte Vereinbarung soll hingegen zahlreiche Vorteile für die Gesellschaft bringen.
Die übrigen rechtlichen Bedenken soll Google nun mit einem weiteren Vorschlag aus der Welt schaffen. Ob es allerdings soweit kommt ist noch offen. Das Ministerium sieht im jetzigen Abkommen eine Absicherung für das Businessmodell von Google, der über den Rechtsstreit hinaus geht.
Hierdurch entsteht möglicherweise ein Kartell auf dem Buchmarkt und auf die Buchpreise. Eine Anhörung setzte der New Yorker Richter Denny Chin für den 18. Februar an, so die New York Times.

Google erlaubt es ab sofort, dass auch Konkurrenzanbiter die Werbeflächen von Google Adsense nutzen dürfen. Hierbei gibt es aber bestimmte Vorausetzungen, die vor allem für den Nutzer Vorteile bringen können. Partner müssen dem AdSense Nutzer höhere Einnahmen bringen und sie müssen sich von Google zertifizieren lassen. Hierbei achtet Google auf Datenschutz und die Gestaltung der Werbung. (AdSense Blog)

Google möchte seinen Routenplaner verbessern und setzt jetzt auf die Nutzer. Wer ein Smartphone zum Navigieren nutzt, kann nun in den USA eine Freigabe der Daten erteilen. Google wertet dann die Fahrtzeit, sowie die Route aus und bringt die Erkenntnisse die Routenplanung bei anderen Nutzern ein. (Google Blog)

Google bietet nun sogenannte "Public Books" bspw. Bücher unter CC-Lizenz oder Werke bei denen der Tod des Autors schon 70 Jahre zurückliegt, kann man nun auch als EPUB herunterladen. Mit diesem Format lassen sich Bücher auf E-Reader oder Handys lesen. (Google Blog)

Seit einer gefühlten Ewigkeit hat Google keine neuen Bildern von Deutschland in Google Earth veröffentlicht. Heute ging das August Update online und siehe da: Deutschland wurde zumindest teilweise aktualisiert. Neben Frankfurt und Cuxhaven gibt es auch an mehreren weiteren Orten neue Fotos, wobei neu vielleicht teilweise der falsche Begriff ist. Aus Bilder von 2000 wurden zum Beispiel Bilder von 2004 oder 2003. Zudem sind die Bilder oft mit Wolken übersätt. Aber mit Earth 5 kann man ja ältere Bilder laden. (GEarth Blog)

Insgesamt 10 Klauseln in älteren Google Nutzungsbedingungen sind in Deutschland nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt das Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Verbraucherzentrale berichtet hätten die alten Bedingungen Google Nutzungsrechte eingeräumt. (vzbz.de)

Google hat bei Spreadsheets einige Verbesserungen vorgenommen. Ab sofort kann man eine Tabelle direkt als xls, odt, pdf... an eine Mailanhängen. Außerdem werden beim Speichern als xls alle Bilder mit exportiert.

Google hat aber auch das Freigeben verbessert. Ab sofort kann man Dateien mit Google Groups teilen. Alle Mitglieder eine Gruppe erhalten automatisch Zugriff auf die Datei. [ComputerWoche]

Wie heise berichtet, verhandelt die französische Nationalbibliothek derzeit mit Google. Zwar wehrte sich die Bibliothek bisher und scannte die Bücher selbst, doch jetzt soll Google helfen.

Möglicherweise können Nutzer von G1 das kommende Android Update (Codename Donut) nicht installieren. Nach der Installation sind nur noch 240 KB des internen Speichers übrig. [Golem]

Wer schon immer ein T-Shirt von YouTube haben wollte, sollte jetzt in den Google Store schauen. Google hat jetzt einige YouTube Produkte hinzugefügt.

DerStandard berichtet, dass der deutsche Buchhandel schwere Bedenken gegen das sogenannten Book Settlement Agreement geäußert hat.

Vor wenigen Monaten hat Google bei Google Apps Entwicklern die Möglichkeit geschaffen Scripte in Docs auszuführen. Seit heute ist diese Funktion in allen Google Apps Premium und Education Konten freigeschaltet.