Vor gut zweieinhalb Jahren hat Google neue Nutzungsbedingungen eingeführt und sich damit jede Menge Ärger mit Datenschützern weltweit eingehandelt, die vor allem das Erstellen von Profilen und die Verbindung und Nutzung der Daten über mehrere Angebote hinweg erlauben. Jetzt ist das Thema vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wieder aufgekocht worden, der Google dies ab sofort untersagen will.
In den USA hat Google vor wenigen Tagen einen kaum beachteten aber für das Unternehmen (über)lebenswichtigen Prozess gewonnen: Es ging um nichts weniger als die Nutzungsrechte an der Marke "Google" - diese wollten zwei Unternehmer löschen lassen und stießen damit zumindest bei der Einreichung des Antrags offenbar auf offene Ohren. Vor Gericht sah man das allerdings ganz anders und hat zu Gunsten des Unternehmens entschieden, so dass Google sich auch weiterhin "Google" nennen darf.
Mitte Juni hat die VG Media eine Klage beim Bundeskartellamt gegen Google eingebracht und wollte das Unternehmen auf Grundlage des Leistungsschutzrechts zur Zahlung für die Nutzung von Text-Auszügen in den Suchergebnissen zwingen. Das Kartellamt hat diese Beschwerde nun abgeschmettert und hat dem Verband sogar mit Konsequenzen bei weiteren Vorgehen gedroht.
In den vergangenen Jahren hatte die EU-Kommission gegen Google wegen Wettbewerbsmissbrauchs im Markt der Suchmaschinen ermittelt, und konnte dennoch nur sehr geringe Zugeständnisse des Unternehmens erreichen. Jetzt haben die EU-Kartellwächter einen neuen Markt gefunden und bereiten angeblich eine große Untersuchung gegen Android vor, weil Google dessen Verbreitung zu Lasten der Konkurrenz ausnutzt.
Diesen kleinen Schockmoment haben wohl viele schon einmal erledigt: Eine persönliche SMS an die falsche Nummer gesendet oder eine E-Mail versehentlich an den falschen Empfänger gesendet - Peinlich, aber kein Weltuntergang. Genau das gleiche ist nun einem Banker bei Goldmann Sachs passiert, der versehentlich eine Mail an den falschen GMail-Account geschickt hat. Nun reicht das Bankhaus Klage gegen Google ein und verlangt die Löschung der Mail.
Vor wenigen Tagen hat die VG Media Klage gegen Google eingereicht und möchte auf Grundlage des Leistungsschutzrechts nun endlich Geld vom Unternehmen sehen. Google hat sich von dieser Klage und anderen Drohungen bisher völlig unbeeindruckt gezeigt, und hat mit Auslistung aller Quellen und Verlage gedroht, die Geld für Snippets verlangen. Doch ganz so einfach will man sich von Google nicht abspeisen lassen und hat nun eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.
Google droht neuer Ärger in den USA: Eine jetzt eingereichte Sammelklage könnte schon bald auch das Kartellamt beschäftigen und sehr unbequem für das Unternehmen werden. Die drei klagenden Nutzer werfen Google eine Monopolbildung auf dem Suchmaschinenmarkt vor, und das ausgerechnet durch die Dominanz von Android. Den Klägern ist es ein Dorn im Auge, dass Google dort als Standardsuchmaschine eingestellt ist.
In dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren zwischen der EU und Google scheint sich eine Einigung anzubahnen: Die EU, bzw. einige Konzerne die eine Beschwerde bei der EU eingereicht haben, wirft Google Wettbewerbsmissbrauch in der Websuche vor. Nun haben sich beide Parteien auf einen Kompromiss geeinigt, bei dem Google einige Zugeständnisse machen musste. Diese sollen nun der klagenden Konkurrenz vorgelegt werden.
Schwere Schlappe für Google und riesige Sektkorken für Vringo: In einem seit über einem Jahr laufenden Patentverfahren hat ein Gericht in den USA nun entschieden, dass Google AdWords zwei entscheidende Patente des Unternehmens verletzt und an dieses nun ab sofort 1,36 Prozent aller AdWords-Umsätze abführen muss - und das waren allein im vergangenen Jahr mehr als 40 Milliarden Dollar!
Schon im September 2012 ist der Ex-FIA-Präsident Max Mosley gegen Google vor Gericht gezogen und hat die Löschung einiger pikanter Bilder aus einer feuchtfröhlichen Partynacht gefordert. Erst Ende letzten Jahres hat ihm ein französisches Gericht Recht gegeben und Google zur Löschung der Fotos gezwungen. Jetzt hat das Landgericht Hamburg genau so geurteilt, aber das ist Mosley noch lange nicht genug.