Web Search

Personalized Search stand bisher nur Google Account Nutzern zur Verfügung nun hat Google dieses Limit aufgehoben und stellt die Personalisierte Suche allen Nutzern von Google zur Verfügung. 

Bisher stand das Feature nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung, die Google Web History aktiviert hatten. Nun bietet Google den Service auch für normale Google Nutzer an. Die Daten stammen aus einem anonymen Cookie, dass die Suchbegriffe der letzten 180 Tage im Browser speichert. 

Während Google seit einiger Zeit bei angemeldeten Nutzern den Hinweis, wenn die Suchergebnisse nach Ort, letzter Suchanfrage oder der Web History angepasst wurden, unten am Ende zeigt, soll der Link bei den normalen Nutzern oben rechts erscheinen.

Google bietet für den Service ein Optout an. Klickt in den Suchergebnissen (wenn ihr ausgeloggt seid) auf den Link Webprotokoll. Hier gibt es einen Optout Link, welcher ein Cookie setzt.

Solltet ihr diesen Link als ausgeloggter Google Nutzer noch nicht sehen, müsst ihr noch ein paar Tage warten, da Google das Feature noch "ausrollt".


Analytics

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mehrere gesetzliche Krankenkassen abgemahnt. In der Email, die uns vorliegt, findet man viele Betriebskrankenkassen (BKK), Hamburg Münchener Krankenkasse, die Techniker sowie einige andere. 

Darin heißt es "Die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Service durch Website-Anbieter ist unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht."

Weiter sei es erlaubt unter Verwendung von Pseudonymen zum Zweck der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile zu erstellen, vorausgesetzt die betroffenen Nutzer wurden vorher darüber ausführlich informiert sowie eine Widerspruchsmöglichkeit muss existieren.

"Die Konfiguration der kostenlos angebotenen Software ermöglicht derzeit keine Umsetzung der gesetzlichen Anforderung durch die Web site-Betreiber. Die von Google in den Nutzungsbedingungen verfasste Erklärung zu der Art, dem Umfang und dem Zweck der Erhebung der Daten lässt die Nutzer vielmehr im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Unklar ist auch, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden."

Zwar sei es möglich durch Unterbindung von Cookies die Datenerhebung zu verhindern, aber für nicht technischversierte Nutzer nur schwer umzusetzen.

Schaar bittet die Krankenkassen "die Nutzung des Google Analytics Services unverzüglich einzustellen, bei Ihnen vorhandene Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen." 
Street View

Google droht in der Schweiz wegen Street View Ärger. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nun Klage gegen Google vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klageschrift hat er hier veröffentlicht. 

Thür kritisiert, dass bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB unvollständig war. "So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern." Thür stört auch die Höhe der Kameras, die mehr zeigt, als ein Passant sehen kann, wenn er durch die Stadt läuft.

Google reagierte inzwischen und veröffentlichte einen Blogpost dazu.

"Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen.

Die heutige Entscheidung ist deshalb bedauerlich und deutet darauf hin, dass sich Hanspeter Thür nicht auf unsere umfangreichen Lösungsvorschläge einlassen will. Wir werden jede Klage energisch anfechten. Street View hat sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen und unter dieser Entscheidung leidet einzig die Schweizer Bevölkerung," sagte Peter Fleischer, Google Privacy Counsel.

Laut einer repräsentative Telefon-Befragung von 502 Schweizern im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Oktober 2009 vom Marktforschungsinstitut TNS Infratest (Isopublic AG) haben 72 Prozent der Befragten an, schon von Street View gehört oder gelesen zu haben. 81 Prozent davon haben Street View bereits genutzt und wollen es auch weiterhin nutzen. 44 Prozent nutzen es für die Orientierung in ihrer Stadt und 29 Prozent wollen mit Street View eine Reise planen.

Sollte Google Street View in Deutschland starten, wird es sicherlich eine ähnliche Klage geben.  
Street View

Der Donaukurier (DK) hat in seiner Samstagsausgabe das Aktuelle Thema "Google Street View gewidmet. Wie ein von ihm in Auftrag gegeben Guthaben festgestellt hat, verstößt Google damit gegen deutsches Recht. 

Googles Eingriff in die Privatsphäre sei "eine Missachtung der Menschenwürde". Der Verleges des DK Schäff fordert nun den Gesetzgeber auf nicht nur Unternehmen wie Google, sondern auch gewaltige soziale Netzwerke wie StudiVZ, Facebook, Twitter und andere als potenzielle Gefahrenquelle erkannt werden und unbedingt einer strengen nationalen datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Unternehmen müsste sich von einer unabhängigen Behörde überprüfen lassen. Interview

Der Rechtsanwalt Eike Schönefelder kommt zum Schluss, dass die Fahrzeuge ohne notwendige Sondernutzungserlaubnis rechtswidrig seien und man Google deswegen mit einem Bußgeld bestrafen muss. Die Gutachter des DK Claus Köhler und Hans-Werner Moritz erklären hier eine Fragen.

Google hat dem Donaukurier am Freitag eine Stellungsnahme geschickt. In dieser findet man neben den 13 Punkten, die Google zugesichert hat, auch eine Aussage von Prof. Caspar (Datenschützer Hamburg), dass man mit der Einigung von rechtlichen Schritten absehe, da man mit den Forderungen eh schon am Rande dessen gewesen sei, was rechtlich möglich und durchsetzbar gewesen sei.

Sowohl die Landtage von Schleswig-Holstein, als auch Bayern haben in folge festgestellt, dass weitere Maßnahmen gegen Google nicht erforderlich sind. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommt zum Schluss, dass das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und Google ist aus seiner Sicht vertretbar ist und fügte später hinzu, dass die Nutzung der Land und Bundesstraßen durch diese Fahrzeuge dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterliegen.

Ein Gutachten des Geodaten-Experten Forgo der Uni Hannover kommt zum Ergebnis, dass Häuserfronten egal ob mit oder ohne Hausnummer keine personenbezogene Daten sind. Google Street View ist auch ohne die Zusagen gegen über dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragen datenschutzrechtlich unbedenklich.
Street View Die Stadt Mainz macht es seinen Bürgern einfach gegen Street View zu widersprechen. Auf mainz.de kann sich jeder einen Musterwiderspruch herunterladen. In der kommende Woche soll man sich dieses Muster auch in den Ortsverwaltungen, im Bürgeramt und an den Pforten von Rathaus und Stadthaus abholen können. Der Oberbürgermeister weißt ausdrücklich daraufhin, dass der Widerspruch persönlich an Google geschickt werden muss. Dies kann per Mail an [email protected] oder per Post an Google Germany GmbH ABC-Straße 19 20354 Hamburg erfolgen muss. Hier das Muster: » Widerspruch auf mainz.de
Street View

Der Schweizer Datenschutzbeauftrage Hanspeter Thür hat Google am 14. September ein Ultimatum gestellt und binnen 30 Tagen eine Stellungsnahme zu Street View in der Schweiz verlangt. Im Gespräch mit NZZ sagte der Peter Fleischer, Datenschützer von Google, dass man einige Punkte bereits lange umgesetzt hat und andere Empfehlungen seien sogar datenschutzfeindlich. 
 
Einer der Hauptpunkte von Thür ist es, dass Personen und Kennzeichen nicht ausreichend verwischt werden. Fleischer sagte, dass man bereits jetzt 98 % der Gesichter und Kennzeichen erfolgreich verwischt hat und die "Blurring-Technologie" verbessert hat. Die neue Version soll schon bald in der Schweiz zum Einsatz kommen.

Probleme bereiten aber vor allem die Kennzeichen der Schweiz, die vom internationalen Standard abweichen. Aber auch hier wird an einer Lösung gearbeitet. Thürs Forderung heikle Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Gefängnisse werde man nachkommen. Man lädt betroffene Personen ein, sich an Google zu wenden.

Google lehnt aber die Empfehlung des EDÖB ab, die Kameras künftig tiefer zu stellen, wie es bereits in Japan gemacht wird. Die Situation von Japan und der Schweiz könne man nicht vergleichen. So hat die Schweiz ein ganz anderes Stadtbild. Bei einer tieferen Kamera würde man nicht nur schlechtere Aufnahmen haben, sondern auch mehr Personen und Autos erfassen, was ja für den Datenschutz eher feindlich ist.

Auch ist die Empfehlung eine Woche vor Aufnahme die betroffene Orte zu informieren sei nicht praktikabel, da sich die Fahrten wegen Wetter und Verkehrsprobleme fast stündlich ändern könnten.
Mindestens bis Ende 2009 werde man in der Schweiz keine neuen Bilder mehr veröffentlichen. 
Street View

Googles Datenschützer Peter Fleischer gab heute im European Public Policy Blog von Google bekannt, dass die Speicherdauer der Originaldaten von Street View nun auf ein Jahr begrenzt ist. Diese 12 Monate begründet er mit Fehlern bei der automatischen Bearbeitung der Bilder.

So kommt es vor, dass Straßenschilder, Verkehrszeichen oder Statuen verwischt werden. Nur mit den Originaldaten lassen sich diese Fehler korrigieren. So könne man mit den Straßennamen auch kontrollieren, ob die Straße in Google Maps richtig geschrieben ist. Verkehrszeichen wie Einbahnstraße könne man so auch überprüfen.

Ab sofort werden die Originaldaten ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gelöscht. Langfristig gesehen hat Google somit nur noch Zugriff auf die verwischten Bilder. In Ländern, die bereits Street View haben, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem heutigen Tag.

Fordert hingegen jemand Google dazu auf ein Gesicht, Haus oder seinen PKW aus Street View zu entfernen, wird dies auch in die Originaldaten übernommen. So hat es Google übrigens auch mit dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg vereinbart.

Dennoch werden man weiterhin an der Technik arbeiten und man möchte die Fehlerquote von nicht verwischten Gesichtern weiter senken.
Toolbar Firefox

Google hat vor einiger Zeit die Toolbar 6.2 für den Internet Explorer veröffentlicht. Eines der Features dieser Version ist die Übersetzung der kompletten Webseite in eine andere Sprache. Dieses Feature wurde mit der Toolbar Version 6.1, die letzte Woche mit Sidewiki veröffentlicht wurde, auch beim Firefox eingeführt.

Dies gab der Google Blog bekannt. Die Toolbar erkannt die Sprache der Webseite und des Browsers. Gibt es hier einen Unterschied dann schlägt die Toolbar vor, die Webseite in die Sprache des Browsers zu übersetzen. 

Eines der neuen Features vom Firefox 3.5 ist Private Browsing. Hier werden keinerlei Daten wie Cookies, Verlauf oder andere Internet Daten auf dem Rechner gespeichert, wenn man den Browser beendet. Jetzt unterstützt die Google Toolbar auch diese Privatsphäre. Surft man im Private Browsing-Modus speichert die Toolbar keinen Suchverlauf über die Suchbox, der PageRank wird nicht angezeigt und die Sidewiki ist deaktiviert.  
Street View

Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür hat Google ein Ultimatum gestellt. Er fordert von Google binnen 30 Tage eine Stellungsnahme in Sachen Street View in der Schweiz. 

Seit dem Start Mitte August seien sowohl bei Google Switzerland als auch bei der Datenschutzbehörde zahlreiche Hinweise auf nicht oder nur unzureichend unkenntlich gemachte Gesichter oder Kennzeichen eingegangen.

Zwar hat Google eine einfache Möglichkeit geschaffen, Bilder zu melden und diese werden auch schnell bearbeitet, doch findet man in Street View auch Privatstraßen und Gärten, die man nicht von der Straße wegen einer Hecke oder Zauns einsehen kann, die Kameras aber hoch genug sind. 

Thürr fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google
  • eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet,
  • der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie z.B. Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt,
  • Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt,
  • Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert,
  • sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Auf schal tung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google
  • keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
 Sollte Google keine Stellungsnahme abgeben, wird der EDÖB das Bundesverwaltungsgericht anrufen. 

Niedrigere Kameras setzt Google bereits nach Protesten aus Japan dort ein.
Google

Google hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil zu alten Google Nutzungsbedingungen nun eine Stellungsnahme abgegeben. 

Darin heißt es: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden. 

Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke - und schon gar nicht private Dokumente - einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten "Text & Tabellen" oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will."

Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.

Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.

Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil. 
Street View Der jüngste Streit zwischen dem Datenschützer von Hamburger Prof. Dr. Caspar und Google Deutschland ist beigelegt. Caspar sagte der dpa, dass der Fehler behoben sei. Man gehe von einem Ausreißer aus. Caspar wurde aktiv, weil ein Auto in Rheinland-Pfalz in einer ländlichen Region gesehen worden war. Google versprach Mitte Juni, dass man bis zu zwei Monate im Voraus die Fahrten ankündigen würde. Bis gestern Abend war auf der Infoseite aber noch von Juni und Juli die Rede. Dies wurde bereits gestern Abend geändert. Google hat heute morgen die Landkreise ergänzt. Hier die aktuelle Liste:
Street View In der Rhein Zeitung rügte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar das Verhalten von Google. In Rheinland-Pfalz wurden Autos in ländlichen Regionen gesehen, die nicht auf der Liste standen. Auf einen weitere Kritikpunkt hat Google bereits reagiert. Über der Liste steht nun August und September und nicht mehr Juni und August. Caspar wird sich morgen (Donnerstag) erneut mit Google treffen und weiteres besprechen. Auf Anfrage der Rhein Zeitung sagte ein Google Sprecher (wahrscheinlich Stefan Keuchel), dass die Liste schnellstmöglich mit Landkreisen ergänzt wird. Sollte es morgen etwas neues geben, werden wir selbstverständlich wieder darüber berichten.
Street View Die Datenschutzbehörde von Hamburg hat eine Liste mit 13 Punkten veröffentlicht, die Google in Sachen Street View zugesichert hat. Außerdem wurde vom Landtag in Schleswig-Holstein eine Stellungsnahme von Google veröffentlicht. Die Liste enthält Zusagen, die Google entweder in den Gesprächen mit den Datenschutzbeauftragen von Hamburg oder im sogenannten Düsseldorfer Kreis gemacht hat. Neben der Verschleierung von Gesichtern vor der Veröffentlichung (1), werden auch Kennzeichen entfernt (2). Google sicherte zu Widersprüche zum Entfernen eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer zu akzeptieren und diese zu bearbeiten (3). Gleiches gilt für Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken. Voraussetzung ist, dass man die Personen identifizieren kann (4). Bis zu zwei Monate im Voraus werden vorhandenen Befahrungspläne veröffentlicht. In den kommenden Tagen soll diese Liste noch genauer werden (5). Widersprüche werden auch nach Veröffentlichung akzeptiert (6). Sobald die Löschung/Unkenntlichmachung abgeschlossen ist, werden diese Löschungen/Unkenntlichmachungen auch in die Rohdaten übertragen (7). Das selbe gilt für die Widersprüche. Widersprüche die bis zu einem Monat vor Veröffentlichung eingehen, werden vor der Veröffentlichung bearbeitet. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Wiedersprüche werden binnen zwei Monate auch in den Rohdaten gemacht. (8) Google wird ein Verfahrensverzeichnisses erstellen (9). Google behält sich das Recht vor die Schnittstellen bei offensichtlicher Verletzung anwendbarer Gesetze für Dritte zu unterbinden (10). Google will eine Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse und der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorlegen (11). Widersprüche können hier eingereicht werden. Google wird Widersprüche zeitnah bestätigen. Mails werden sofort bestätigen und Briefe fortlaufend beantwortet. In einer Stellungsnahme an den Landtag von Schleswig-Holstein informiert Google die Abgeordneten über die aktuelle Lage in Europa und Deutschland. Außerdem findet man auch Kritik an der Vorgehensweise vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein). "Das ULD ist für Street View nicht zuständig." Weiter heißt es in der Stellungsnahme, dass einige Vorwürfe von Thilo Weichert, die er per Pressemitteilung Anfang 04.06.2009 veröffentlichte, entweder bereits erledigt oder sogar unbegründet. Weichert mischte sich immer wieder in die Diskussion über Street View ein, obwohl er nicht zuständig ist. Auf dem Düsseldorfer Kreis wurde nämlich festgelegt, dass für Google die Datenschutzbehörde von Hamburg zuständig ist. Google weißt auch Vorwürfe zurück, dass man einiges erst auf Druck der Datenschützer gemacht hat. Viele Forderungen sind so bereits von Anfang an vorgesehen gewesen und in anderen Ländern schon umgesetzt. Vor allem aus Schleswig-Holstein hat Google Widersprüche bekommen. Die Summe der Widersprüche aus den 15 anderen Bundesländern ist in etwa so hoch wie die aus Schleswig-Holstein. Dies führt Google auf die Verärgerung und Irritation in Bezug auf Street View zurück. Vor allem das ULD habe dazu beigetragen, da es Street View für illegal erklärte. "Herr Dr. Wiechert nennt Google in der Pressemitteilung vom 04.06.2009 im wörtlichen Zitat eine "informationelle Dampfwalze", die über "nationale Regeln hinweggehe" und für die die Beachtung von persönlichkeitsrechten nur "lästige Nebensache" sei. Google sei "ein milliardenschwerer Internetkonzern", der "ganze Städte ungestraft illegal mit Kameraüberwachung überziehe".", heißt es in der Stellungsnahme. Eine solche Art der Stellungsnahme sehe Google als unangemessen an. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gespräche mit Datenschutz Hamburg bereits im finalen Stadium, was Weichert bekannt war. Außerdem berichtet das ULD einseitig. So gibt es dort keinen Hinweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder auf die Einigung mit den Datenschützern aus Hamburg. Noch viel mehr findet man in der Stellungsnahme
Street View Der Datenschutz beauftrage Prof. Dr. Johannes Caspar hat sich erneut wegen Street View zu Wort gemeldet. Gestern Abend habe man mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google in einer Videokonferenz die Weigerung des Internet-Konzerns Google erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen erörtert. Da Googles technische Argumentation allerdings nicht überzeugen konnte, werde man nun rechtliche Schritte vorbereitet. Google hat laut der Pressemitteilung das Datenschützers aus Hamburg angegeben, dass man die Rohdaten zur Verbesserung der Technologie brauchen würde. Deswegen könne man auch die Daten nicht löschen. Weiter heißt es, dass die Argumentation Googles vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar sei, würden nun der zuständige IT-Experte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und ein herbeigezogener Experte aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Dabei bekomme man auch Unterstützung vom Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schar. Dazu Prof. Dr. Caspar: "Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden. Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürgerinnen und Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen." Aber die Verhandlungen haben auch gezeigt, dass es noch Raum für "eine einvernehmliche Lösung" geben könnte. Wenn Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagt, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentiert, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden. "Dann müsste noch einmal in eine Abwägung eingetreten werden. Ich bleibe daher offen für weitere Gespräche, bin aber entschlossen, die rechtlichen Optionen auszuschöpfen, die gegenwärtig vorbereitet werde", so Caspar abschließend. Zuletzt wurde Caspar einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, als er Google ein Ultimatum stellte. Ich habe mit Kay Oberbeck, Sprecher Google Deutschland, telefoniert. Er sagte mir, dass man weiterhin bemüht ist eine Lösung zu finden. Desweiteren arbeitete man International mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe zusammen. Diese Gruppe befasst sich als unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft mit Fragen des Datenschutzes. Auf internationaler Ebene möchte man einen Weg finden, wie lange die Rohdaten gespeichert werden dürfen. In der Gruppe sitzen jeweils die obersten Datenschützer aller 27 Mitgliedsstaat der EU.