Zahlreiche Unternehmen aus der Medienindustrie versuchen die Ergebnisse der Google-Websuche zu zensieren um illegale Downloads zu verhindern. Zwar unternimmt Google selbst viele Schritte um solche Seiten gar nicht erst in die Ergebnisse aufzunehmen, aber dabei handelt es sich bekanntlich um einen Kampf gegen Windmühlen. Der Versuch der französischen Musikindustrie, den kompletten Begriff "Torrent" zu zensieren ist nun aber zurückgewiesen worden.
Der seit vielen Jahren tobende Streit zwischen Google und Oracle ist vorerst beendet: Gestern Abend hat das Gericht geurteilt, dass Google keine Urheberrechte von Oracle verletzt hat und keine Lizenzgebühren oder Strafen nachzahlen muss. Damit ist Google vorerst freigesprochen - und das nicht zum ersten mal - und den Anwälten dürfte ein großer Stein vom Herzen fallen. Oracle will die Sache aber noch nicht auf sich beruhen lassen und hat angekündigt in Berufung zu gehen.
Das Leistungsschutzrecht kann man in Deutschland durchaus als gescheitert bezeichnen, denn es wird praktisch nicht umgesetzt. Google hatte von Anfang an angekündigt, dass man keine Gelder an die Verlage zur Nutzung der Snippets zahlen wird, und die Verlage mussten dem zwangsweise zustimmen um weiterhin in den Suchergebnissen zu bleiben. Eine Klage einiger Verlage gegen diese von Google aufgelegte Regelung dürfte nun vom Landgericht Berlin abgewiesen werden.
In unserem Artikel von heute früh hieß es, dass ein Schiedsgericht im nicht enden wollenden Streit um das Leistungsschutzrecht GEGEN Google und FÜR VG Media entschieden hat - doch das ist falsch. Durch eine verdrehte Darstellung der Tatsachen im Welt-Artikel, der als Quelle für diesen Artikel genutzt wurde, haben wir das ganze ebenfalls falsch dargestellt. Tatsächlich hat das Schiedsgericht alle Anträge der VG Media zurückgewiesen und ihr auch noch die Kosten des Verfahrens in Rechnung gestellt.
Für längere Zeit ist es ziemlich still um den ewigen Streit zwischen der GEMA und YouTube gewesen, doch nach dem gestrigen Schlappe für die GEMA gab es heute nun ein weiteres Urteil, das nun wieder negativ für YouTube ausgefallen ist. Dieses besagt, dass YouTube gemeldete Videos mit Urheberrechtsverletzungen umgehend löschen muss.
In den USA hat Google vor wenigen Tagen einen kaum beachteten aber für das Unternehmen (über)lebenswichtigen Prozess gewonnen: Es ging um nichts weniger als die Nutzungsrechte an der Marke "Google" - diese wollten zwei Unternehmer löschen lassen und stießen damit zumindest bei der Einreichung des Antrags offenbar auf offene Ohren. Vor Gericht sah man das allerdings ganz anders und hat zu Gunsten des Unternehmens entschieden, so dass Google sich auch weiterhin "Google" nennen darf.
Ein Großteil der im Play Store erhältlichen Spiele finanzieren sich über das Freemium-Modell und verdienen vor allem durch In-App-Käufe Geld. Diese Sorgen aber nicht nur bei den Nutzern für Ärger, sondern haben Google nun auch eine hohe Geldstrafe eingebracht: Weil es Kindern ohne Einwilligung ihrer Eltern möglich gewesen ist, sich Gegenstände zu kaufen, zahlt das Unternehmen nun mindestens 19 Millionen Dollar Entschädigungskosten.
In den vergangenen Monaten wurde ein wenig beachtetes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, dessen überraschendes Urteil einschlug wie eine Bombe: Der EuGH hat geurteilt, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, von Google und anderen Suchmaschinen "vergessen" zu werden und ungeliebte Daten über die eigene Person aus den Ergebnislisten entfernen zu können. Jetzt könnte schon bald eine regelrechte Löschwelle auf das Unternehmen zukommen.
In diesem Jahrzehnt werden YouTube und die GEMA wohl keine Freunde mehr: Seit fast 5 Jahren herrscht zwischen dem Videoportal und der Verwertungsgesellschaft eisige Stimmung und ein Rechtsstreit um die Höhe der Zahlungen pro (Musik)video. Nun hat die GEMA einen kleinen Etappensieg erringen können und hat ein Verbot erwirkt, dass YouTube die leider berühmten schwarzen Tafeln nicht mehr anzeigen darf.
Anfang des Jahres wurde Google vor einem französischen Gericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Strafe von 150.000 Euro mit Auflagen verurteilt worden. Die Geldstrafe dürfte das Unternehmen mittlerweile bezahlt haben, die Auflage wird derzeit abgeleistet - in Form einer sehr auffälligen Botschaft auf der Startseite.