Leistungsschutzrecht: LG Berlin weist Klage der Verleger gegen Googles Opt-In System ab

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Das Leistungsschutzrecht kann man in Deutschland durchaus als gescheitert bezeichnen, denn es wird praktisch nicht umgesetzt. Google hatte von Anfang an angekündigt, dass man keine Gelder an die Verlage zur Nutzung der Snippets zahlen wird, und die Verlage mussten dem zwangsweise zustimmen um weiterhin in den Suchergebnissen zu bleiben. Eine Klage einiger Verlage gegen diese von Google aufgelegte Regelung dürfte nun vom Landgericht Berlin abgewiesen werden.


Gegen den Willen von Google und vielen Verlagen wurde im Jahr 2013 das Leistungsschutzrecht eingeführt, mit dem einige große Verlage ihren Heilsbringer gesehen haben. Das Gesetz sieht vor, dass Google und andere Suchmaschinen für die Verwendung von Textauszügen (Snippets), Überschriften und einem kleinen Vorschaubild eine Gebühr an die Verlage zahlen müssen. Doch Google hatte von Anfang an klar gestellt, dass man diese Gebühr nicht zahlen wird.

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Da das Gesetz aber eingeführt wurde, musste man sich nun damit arrangieren: Google hat allen Verlagen die Pistole auf die Brust gesetzt, und hat ein Opt-In-System eingeführt, bei dem alle Verlage dem Verbleib in den Google News zustimmen müssen. Diese Einwilligung sieht vor, dass die Einträge der Verlage wie bisher in den Ergebnissen verbleiben und die Verlage diese Inhalte weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen. Wer nicht einwilligt, bei dem werden die Ergebnisse nur noch ohne Snippet und Vorschaubild angezeigt. Daraufhin haben alle Verlage, inklusive der treibenden Kraft Axel Springer Verlag dem zähneknirschend zugestimmt.

Doch genau gegen dieses Opt-In-System von Google haben die großen Medienhäuser eine Klage eingereicht, in der sie das System wieder abschaffen wollten. Sie argumentierten damit, dass Google eine marktbeherrschende Stellung hat und die Medienhäuser gar keine andere Wahl hatten. Doch das Berliner Landgericht sieht dies anders, und hat nun durchblicken lassen, dass die Klage gar nicht erst verhandelt, sondern komplett abgewiesen wird. Geklagt hatten unter anderem der Axel Springer Verlag, Burda, Funke und DuMont. Viele Online-Publikationen haben sich der Klage enthalten und haben das Internet bereits verstanden.



Googles Anwälte argumentierten damit, dass das seit Jahren etablierte System eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten ist. Google bekommt kostenfreie Inhalte und liefert dafür massenhaft Nutzer an die Verlage. Dass diese nicht auf den Besucherstrom durch die Google-Suche verzichten können, hat der schnelle Opt-In aller Gegner gezeigt. Aus welchem Grund diese Verlage nun Geld vom Google und anderen Suchmaschinen verlangen, versteht wohl außerhalb der Rechtsabteilungen der Unternehmen niemand.

Ob die Unternehmen die Schlappe auf sich sitzen lassen oder eine weitere Klage einreichen werden bleibt abzuwarten. Sicher dürfte aber sein, dass in punkto Leistungsschutzrecht das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Doch Google hat bereits angedroht, dass man Notfalls das News-Portal einstellen und in Deutschland nicht mehr anbieten wird.

Erst vor einigen Monaten hatte ein Schiedsgericht einen Antrag der VG Media abgelehnt.

[heise]




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comment 1 Kommentare zum Thema "Leistungsschutzrecht: LG Berlin weist Klage der Verleger gegen Googles Opt-In System ab"

  • Jetzt fehlt nur noch jemand, der die Verlage verklagt, weil sie dem Branchenriesen Google Ihre Snippets kostenlos zur Verfügung stellen und die kleinen Suchmaschinen zahlen lassen. Wettbewerbsverzerrung und so…

    Oder für die Aluhut-Leute: Die Verlage stecken mit Google unter einer Decke, um Googles Marktmacht zu stärken.

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