GEMA vs. YouTube: Landesgericht München schmettert Klage gegen YouTube ab

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Die unendliche Geschichte zwischen der GEMA und YouTube geht in eine neue Runde: Nachdem man sich in der Vergangenheit wohl nicht mehr ernsthaft am Verhandlungstisch befunden und nur um Sperrtafeln diskutiert hat, hatte die GEMA nun wohl erneut einen Anlauf gewagt um Gebühren von YouTube zu verlangen. Eine von der Behörde eingereichte Klage mit diesem Ziel wurde nun vom Landesgericht München I abgewiesen.


Seit Jahren bekriegen sich YouTube und die GEMA vor den Gerichten und erwirken dabei immer wieder einmal kleine Erfolge, doch eine Einigung ist auch weiterhin in sehr weiter Ferne. Schon seit Jahren fordert die Verwertungsgesellschaft von YouTube Gebühren für die Musikvideos auf der Plattform, doch Google weigert sich diese zu bezahlen. Daher sehen die Nutzer in Deutschland vor einem Großteil der Musikvideos nur die berühmten Sperrtafeln und bekommen die Videos nur über einige Umwege zu sehen.

YouTube GEMA

Jetzt hat die GEMA einen erneuten Anlauf gewagt und wollte YouTube erneut vor Gericht ziehen um die Zahlung von Gebühren einzuklagen. Doch da hatte man wohl die Rechnung ohne das Landesgericht München I gemacht, vor dem die Klage eingereicht wurde, denn diese hat das Begehren noch vor dem Start abgeschmettert. Als Begründung für die Ablehnung dieser Klage gibt das Gericht an, dass es sich bei YouTube um einen „Hostprovider“ handelt, der nur die technische Plattform liefert und nicht für die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich ist.

Für die GEMA wird es dadurch natürlich schwer, wenn man weiter vor den Kadi ziehen möchte. YouTubes Anwälte werden sich nun stets auf diese Einschätzung berufen – und die GEMA muss in diesem Fall erst einmal das Gegenteil beweisen. YouTube schiebt die Verantwortung also auf die Nutzer ab, doch da die GEMA wohl keine Handhabe gegen Millionen von Nutzern haben dürfte, ist dies natürlich auch keine Lösung. Und so wird der Streit der beiden Parteien wohl auch in Zukunft weitergehen, und wir sollten nicht davon ausgehen dass sich in diesem Fall in den nächsten Jahren eine Lösung abzeichnen wird.



Eine mögliche Lösung wäre es, dass Google YouTube Music Key endlich auch hierzulande anbietet und die Nutzer auch in Deutschland zur Kasse bittet. Durch einen kleinen Aufschlag, den einige Nutzer vielleicht bereit wären zu zahlen, könnte YouTube die Gebühren an die GEMA abführen. Die Musikvideos sollten dann nur den Nutzern mit dem Abo zur Verfügung stehen und schon wäre das Problem gelöst. Ob es auch hier wieder rechtliche Hürden gibt ist mir natürlich nicht bekannt, aber darüber nachdenken sollten die beiden Parteien vielleicht einmal 😉

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[futurezone]




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comment 1 Kommentare zum Thema "GEMA vs. YouTube: Landesgericht München schmettert Klage gegen YouTube ab"

  • Dass Urteil besagt damit eigentlich folgendes:

    1 für die hochgeladenen Inhalte sind die User verantwortlich
    2. die GEMA müsste hier entweder an die Sender herantreten, von denen diese Videos eigentlich ursprünglich stammen oder aber an die User
    3. und eigentlich ist für Filme nämlich nicht die GEMA zuständig sondern eigentlich die GVU!!

    Und dass bedeutet: solange es sich um Videos von Musik und Filmen handelt, ist hier nicht mehr die GEMA zuständig, sondern die GVU! Und damit endet hier die Zuständigkeit der GEMA und die Zuständigkeit wechselt damit zur GVU!!

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