Google kämpft seit Jahren gegen die Piraterie im Netz und setzt viele Maßnahmen um nach eigenen Angaben "das Internet zu schützen, wie wir es lieben". Jetzt wurde ein neuer Statusbericht veröffentlicht, in dem konkrete Zahlen und auch aktuelle Maßnahmen genannt werden, um die Piraterie in und mit Google-Produkten zu verhindern. Dass YouTube dabei eine wichtige Rolle spielt, ist vielleicht nicht ganz zufällig.
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Die in diversen Google-Diensten verfügbaren Inhalte werden nicht nur stetig zahlreicher, sondern unter Umständen auch unüberschaubarer, insbesondere in Bezug auf ihre Legalität. Google möchte sich dieses Problems nun stärker annehmen und hat dazu ein paar Maßnahmen vorgestellt, welche die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials eindämmen sollen.

Vor allem sollen die Prozeduren zum Melden und Entfernen schutzwürdiger Inhalte gestrafft werden, wodurch einerseits illegal verbreiteter Content schneller aus den Diensten verschwindet und andererseits speziell "autorisierter" Content schneller verfügbar wird. Die folgenden Schritte will Google dazu in den kommenden Monaten gehen:
  • Auf seriöse Beschwerden nach dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) soll binnen 24 Stunden reagiert werden. Hierzu werden spezielle Tools online zur Verfügung gestellt, die den Beschwerdeprozess vereinfachen und größtenteils automatisieren. Auch Gegenbeschwerden (wenn Inhalte fälschlicherweise entfernt wurden) sollen in diesem Zug erleichtert werden.
  • In Suchfeldern sollen über die automatische Vervollständigung keine Begriffe mehr angezeigt werden, die mit Copyright-Verletzungen bzw. Piraterie in Verbindung stehen. Zwischen "legalen" und "illegalen" Wörtern zu unterscheiden dürfte an dieser Stelle allerdings eine große Herausforderung werden.
  • Im Rahmen des AdSense-Programms sollen Websites stärker auf urheberrechtlich geschützte Inhalte überprüft werden. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern ausgebaut. Die Programmrichtlinien verbieten die Teilnahme für Sites, auf denen sich Material befindet, für das der Betreiber nicht die erforderlichen Rechte besitzt.
  • Von Rechteinhabern eigens authorisierte Inhalte (z. B. Trailer für neue Kinofilme) sollen ggf. in den Suchergebnissen hervorgehoben werden.