Schlagwort: datenschutz

Ein Google-Mitarbeiter hat sich nun drauf und dran gemacht, die nervigen Facebook-iFrames von sämtlichen Seiten via Opt-Out zu entfernen. Dazu hat er ein nützliches Plugin für Google Chrome entwickelt, welches Facebook auf fremden Seiten ausblendet und damit nicht mehr zur Gefahr macht.
Mittlerweile dürfte sie jeder kennen: Die Facebook-Like-Buttons oder die Gadgets für sämtliche Sidebars auf Blogs und Homepages. Genau so nutzlos, wie sie scheinen, stellen sie aktuell ein riesen Problem dar: Sie stehen im Verruf, das Vertrauen der Nutzer, vor Allem der Webseitenbesucher, auszunutzen und mit den Daten Pools zu bilden, um etwa Werbepartner gezielte Informationen geben zu können oder verschiedene Nutzer zu Facebook zu locken. Und auch das vorhandene Nutzerprofil kann damit ideal ergänzt werden. Nicht zuletzt deshalb schlägt Google schon einige Zeit vor Facebook Alarm, aber das hat auch Gründe der Konkurrenz. Aber um mal ein Beispiel aus dem Alltag zu nennen: Hamburg.de hat den Facebook-Button bereits entfernt - wir haben ihn erst gar nicht im Einsatz. Allgemein verzichten wir auf iFrame-Einbettungen von Buttons, Ausnahme bildet da der Flattr-Button.
Nun zum Thema zurück: Da diese Facebook-iFrames scheinbar aktiv nach Hause telefonieren, hat sich der Google-Mitarbeiter Brian Kennish gedacht, dass viele Nutzer von solch einem Filter-Tool gut Gebrauch machen können. So hat er die Extension "Facebook Disconnect" entwickelt. Sie schaltet Facebook auf allen Seiten komplett ab - außer auf Facebook selbst. Alternativ könnte man noch manuell filtern (meistens betrifft das *.facebook.com/plugins).
Übrigens war das seine komplett eigene Idee, wie er gegenüber TechCrunch zugibt: „Niemand bei Google hat mich dazu angestellt, aber vielleicht auch darum, weil niemand weiß, wer ich bin.”
» Facebook Disconnect GChrome-Extension
Wer in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart oder Wuppertal wohnt und nicht möchte, dass sein Haus/Wohnung in Street View zu sehen ist, muss sich beeilen.
Der Widerspruch muss bei Google bis 24:00 Uhr im Online-Tool eingereicht werden. Widersprüche, die danach eingehen werden wahrscheinlich nicht mehr vor dem Start von Street View bearbeitet, so dass die Wohnung oder das Haus dann öffentlich sichtbar ist. Lebt man in anderen Städten dann kann man weiterhin das Tool nutzen. Es soll noch bis zum 31.12.2010 zur Verfügung stehen.
Wer in einer der zwanzig Städte (oben) einen Widerspruch einreicht, muss diesen bis zum 6.11. bestätigt haben, wie uns Google auf Anfrage mitteilte. Auch nach dem Start kann man sein Haus entfernen lassen. Hierfür braucht man nur auf den Link "Ein Problem melden" klicken und das Formular ausfüllen. So kann man auch unverpixelte Kennzeichen und Gesichter melden. Bei unseren Tests an unterschiedlichen Wochentagen hat es maximal vier Tage gedauert bis das Gesicht verwischt war.
Einer unserer Leser hat uns den Ablauf des Widerspruchs zur Verfügung gestellt. Die exakte Zahl an Widersprüchen wird Google wohl erst Anfang November bekannt geben, sobald die Frist für die Bestätigung aufgelaufen ist. Eine Zahl könne man noch nicht nennen, da es doppelte Widersprüche gibt und auch Spam.
Street View wird noch 2010 in den 20 Städten starten. Wie ein Schweizer Käse mit vielen schwärzen Löchern wird Street View in Deutschland wohl nicht ausschauen, aber es wird sicherlich den ein oder anderen verschwommenen Straßenzug geben.
Wie Spiegel Online berichtet haben bisher mehrere Hunderttausend Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit genutzt und gegen die Veröffentlichung ihres Hauses widersprochen. Eine exakte Zahl wollte das Unternehmen nicht nennen, aber der Spiegel hätte es aus Unternehmenskreisen erfahren.
Noch bis zum 15. Oktober kann man Widerspruch einlegen, wenn man will, dass sein Haus vor der Veröffentlichung von Street View in Deutschland entfernt wird. Diese Frist gilt für die 20 Städte, die Google noch heuer online stellen wird. Für alle anderen Städte gilt derzeit der 31. Dezember als Fristende.
Der zuständige Datenschutzbeauftragte Caspar war neulich bei Google und hat beobachtet wie Google die Widersprüche bearbeitet. Er zeigte sich zufrieden und sagte, dass alles ordnungsgemäß ablaufen würde. "Es bleibt abzuwarten, ob Google den Sturm der Anträge auch ordnungsgemäß abarbeiten kann", sagt Caspar. Da ein Haus oft auf mehr als einem Panorama zusehen ist, bedeutet das für Google einen zusätzlichen Mehraufwand.
Am Montag findet der sogenannte Geo-Gipfel der Bundesregierung statt. Auf diesem Treffen will man klären wie man mit Geodaten umgehen soll und ob es ein neues Gesetz geben muss. Auch Google wird daran teilnehmen. Street View werde aus Ländern, in denen der Dienst noch nicht gestartet wurde, am häufigsten aus Deutschland genutzt, heißt es in einem Papier von Google.
Wie der Widerspruch gegen Street View abläuft, haben wir hier ausführlich beschrieben.

Google hat einen Bericht des Blogs Gawker.com bestätigt. Die Webseite hat gestern berichtet, dass Google einen Mitarbeiter entlassen hat, der seine Möglichkeiten missbraucht habe und sich bei Google Accounts einloggte. Der Googler war ein Site Reliability Engineer und hatte daher mehr Rechte. Google will die Mitarbeiter in Zukunft stärker kontrollieren.
Der Googler habe Chats gelesen und dann unter anderem einen 15-Jährigen verhöhnt den Namen seiner neuen Freundin zu kennen. In mindestens drei weiteren Fällen wurden Minderjährige ausspioniert und dann seine Opfer immer wieder mit persönlichen Daten wie Zitate aus Chats konfrontiert. Erst nach mehreren Monaten wurde Google die Sache gemeldet.
Google-Vizepräsident Bill Coughran sagte, dass man die Sache ernst nehme und die Mitarbeiter verstärkt kontrolliert. Für die Stabilität der Dienste müsse ein begrenzte Anzahl an Googlern Zugriff auf die Konten haben. Wie Google inzwischen auch bestätigt, ist das nicht der erste Fall gewesen, dass ein Mitarbeiter wegen Verletzung der Privatsphäre gekündigt wurde. Dies sei der zweite Fall gewesen. Ohne es jetzt Schönreden zu wollen, finde ich die Zahl aber erstaunlich niedrig, wenn man überlegt, dass Google in den 12 Jahren sicherlich über 50000 Menschen beschäftigt hat. (Anm.: Google beschäftigt derzeit über 22000 Mitarbeiter, immer wieder stoßen neue hinzu, andere gehen. Daher dürfte die Zahl recht realistisch sein)

Google hat heute neue und einfachere Datenschutzbestimmungen angekündigt. Durch die Änderungen sollen sie verständlicher und transparenter werden. Änderungen an den bisherigen Regeln gibt es nicht und Google behält seine Datenschutzpraxis bei. Die neue Bestimmungen treten am 3. Oktober in Kraft.
Hierfür macht Google zwei grundlegenden Änderungen:
- Die meisten Produkte und Services unterliegen den allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Einige Produkte verfügen aber zusätzlich zu den allgemeinen noch individuelle Datenschutzbestimmungen. Da es hierbei viele Wiederholungen gibt, löscht Google insgesamt 12 produktspezifischen Bestimmungen. Hierdurch will Google auch zeigen, wie einige Produkte verknüpft sind. Beispielweise werden Kontakte in Google Mail, Google Talk, Calendar und Docs verwendet. Durch die neuen Bestimmungen ist dies besser erklärt.
- Google aktualisiert zudem die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten. Im Speziellen entfernt man Wiederholungen und aktualisiert Teile der Rechtssprache, um sie den Nutzern verständlicher zu machen.
Die neuen Bestimmungen sind ab sofort - auch auf Deutsch hier einsehbar. Google hat zudem ein FAQ veröffentlicht, das auf die Änderungen zugeschnitten ist. Hier gibt es eine Übersicht an verschiedenen Tools zum Datenschutz bei Google. Angefangen vom Google Dashboard, über den Anzeigenmanager bis hin zur verschlüsselten Suche.
Der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichtes Winfried Hassemer sagte gegenüber dem Focus, dass er ein Verbot von Street View durch das Verfassungsgericht für möglich halte. Zwar kann es sein, dass das Gericht das ein oder andere Detail an der Rechtssprechung an moderen Technologie anpasst, aber wenn das Verfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt, könnte ein Verbot vorstellbar sein.
Hassemer will sein Haus noch nicht verpixeln lassen, aber er überlege es sich. Street View schaffe eine neue Art von Öffentlichkeit. Für Hassemer gehöre zur Öffentlichkeit auch das Vergessen. In Street View sind aber Häuser auch noch in Jahren so zu sehen wie am Tag der Aufnahme durch ein Google-Fahrzeug.
Der Ombudsmann für Beschwerden gegen die Schufa und Strafverteidiger kritisiert das qausi-staatliche Auftreten von Google. Wann Google erst um Erlaubnis fragen müsste, wäre das Projekt schon längst gescheitert.
Das Verfassungsgericht hat die heutige informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil zur Volkszählung 1983 festgelegt. Explizit wird diese aber nicht im Grundgesetz festgelegt, sondern lässt sich aus dem Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 ableiten. Versuche den Datenschutz in die Verfassung aufzunehmen sind bisher an der notwendigen Mehrheit gescheitert.
Google hat die Frist für Widersprüche gegen Street View um vier Wochen verlängert, damit geht Google auf Forderungen der Politik ein. Das Tool steht für die 20 Städte, die noch 2010 veröffentlicht werden, bis Mitte Oktober zur Verfügung. Der zuständige Datenschutzbeauftragte Caspar findet die Verlängerung sehr erfreulich.
Google hat dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:
- dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
- dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
- dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
- dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
- dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Prof. Johannes Caspar: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."
Die Maßnahmen, die Google für Deutschland ergreift, gehen über den Datenschutz in anderen Ländern weit hinaus.
Für andere Städte in Deutschland steht das Tool auch noch nach dem 15. Oktober zur Verfügung. Der Text auf google.de/streetview wurde noch nicht aktualisiert.
Heute in den Kurzmeldungen: Schaar stellt zwei Forderungen wegen Street View, Video-Sitemaps, Kritik am Google TV und Schmidt über Datenschutz bei Jugendlichen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in der Sache rund um Street View zu Wort gemeldet. Er fordert die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und Profilbildungsverbot.
Seit einiger Zeit bietet Google auch Video-Sitemaps an. Im Webmaster Tools-Labs hat Google nun einen Abschnitt für einige experimentelle Funktionen um diese Sitemaps geschaffen. So zeigt man hier an, wenn die Thumbnails zu klein sind, der Zugriff durch die Robots.txt geblockt wird. Details
Google will im Herbst die ersten Geräte mit Google TV ausliefern. Mit diesen Geräten soll es auch möglich sein alte Episoden der Serie direkt am TV anzuschauen. Doch nun wehren sich die ersten US-Sender und wollen ihre Mediatheken nicht für Google öffnen. Sie fürchten, dass ihr Inhalte in der Flut untergehen. Weiteres bei heise.
Googles Chef Eric Schmidt rät jungen Menschen, die ihre Jugendsünden aus dem Internet haben wollen, sich einen neuen Namen zu zu legen und so mit einer weißen Weste ins Leben starten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in der Sache rund um Street View zu Wort gemeldet. Er fordert die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und Profilbildungsverbot.
Es kann nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom Goodwill der jeweiligen Unternehmen abhängen. Nicht akzeptabel wäre es auch, dass die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssen. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könnte sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz eingerichtet werden,so Schaar in einer Mitteilung.
Seit einiger Zeit bietet Google auch Video-Sitemaps an. Im Webmaster Tools-Labs hat Google nun einen Abschnitt für einige experimentelle Funktionen um diese Sitemaps geschaffen. So zeigt man hier an, wenn die Thumbnails zu klein sind, der Zugriff durch die Robots.txt geblockt wird. Details
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