Widerspruch gegen Street View

streetview 

Einer unserer Leser hat gegen die Veröffentlichung seines Hause in Street View widersprochen. Er war so nett und hat alle Schritte aufgezeichnet. Er hat am ersten Tag gegen Street View widersprochen und bekam gestern Post von Google. Hiermit will Google den Missbrauch verhindern. Da es sicherlich einige interessiert, wie es abläuft, haben wir hier die Dokumente veröffentlicht.

Wer schon einmal per Mail Widerspruch gegen Google Street View eingelegt hat, bekam in den ersten Tagen nach der Freigabe des Tools eine Mail von Google. Diese sah so aus:

Betreff: Ihr Widerspruch bezüglich Google Maps Street View
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

wie angekündigt haben wir vor Kurzem eine Online-Funktion gestartet mit der Sie Ihr Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View durch uns unkenntlich machen lassen können.

Diese Funktion steht Ihnen jetzt unter http://www.google.de/streetview zur Verfügung.

Mithilfe dieser Funktion können wir zuverlässiger sicherstellen, das richtige Haus bzw. Grundstück zu entfernen. Sollten Sie die Online-Funktion nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte einen Brief an folgende Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Zunächst startet Street View in den folgenden Städten: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Bearbeitung Ihres Antrags und die Unkenntlichmachung von Abbildungen vor der Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) nimmt einige Zeit in Anspruch. Daher können wir Anträge, die die oben genannten Städte betreffen, nur bis zum

15. September 2010 Google hat die Frist bist zum 15. Oktober verlängert

entgegennehmen.

Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion bis auf Weiteres verfügbar.

Sofern sich Ihr Widerspruch auf die Abbildung einer Person oder eines Fahrzeugs bezieht, welche sich nicht auf dem von Ihnen angegebenen Grundstück befinden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es uns nur anhand sehr präziser und zutreffender Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme und einer detaillierten Beschreibung der Person bzw. des Fahrzeugs möglich ist, die entsprechende Aufnahme zu ermitteln. Sollten Sie solche Angaben machen können, senden Sie diese bitte an die oben angegebene Postanschrift.

Falls Sie sich fragen, wie Sie Street View sinnvoll nutzen können – hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:
Street View ist eine neue Funktion unseres Kartendienstes Google Maps und gibt es bereits für mehr als 20 Länder weltweit. Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel das Kolosseum in Rom oder Disneyland Paris, können Sie nun in einer 360-Grad-Ansicht erleben. Bei der Planung Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise können Sie nicht nur das Hotel, sondern auch dessen Nachbarschaft kennenlernen. Auch wenn Sie umziehen möchten, erkunden Sie einfach mit Street View die Gegend, so als wären Sie direkt vor Ort.

Probieren Sie Street View doch selbst einfach mal aus unter http://www.google.de/streetview.

Herzliche Grüße

Ihr Street View Team

Google Germany GmbH
im Auftrag der Google Inc.

Hat man den Antrag ausgefüllt, dann zeigt Google Bestätigung an:
Vielen Dank, Sie haben Ihren Antrag erfolgreich eingereicht. Sie erhalten jetzt eine E-Mail an [email protected]. Sie benötigen diese E-Mail, um Ihren Antrag zu verifizieren. Bitte bewahren Sie sie sorgfältig auf. 
Wir werden Ihnen außerdem einen Brief per Post an Musterstraße, 12345 Musterstadt senden. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Brief, um den Antragsvorgang abzuschließen. 
Sobald Sie Ihren Antrag verifiziert haben, wird Google die entsprechenden Abbildungen, die das Gebäude/Grundstück von der Straße aus zeigen, vor ihrer Veröffentlichung in Street View unkenntlich machen (auch in den entsprechenden Rohdaten). Möglicherweise kontaktieren wir Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.

Als nächstes bekommt man eine Mail:

Ihr Antrag auf Unkenntlichmachung eines Gebäudes/Grundstückes in Google Maps Street View
Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrter Herr Mustermann,
wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Unkenntlichmachung eines Gebäudes/Grundstückes in Street View. Bitte bewahren sie diese Mail sorgfältig auf, denn Sie werden sie zur Verifizierung Ihres Antrags benötigen.
Zusammenfassung Ihres Antrags:
Adresse des Gebäudes/Grundstückes, das aus Street View ausgeschlossen werden soll: 
Max Mustermann, Musterstraße 47, 12345 Musterstadt
Anzahl der sichtbaren Stockwerke: 12
Beschreibung des Daches: Grün mit orangen Punkten
Beschreibung der Gebäudefassade: Gelb/Schwarz gestreift
Sonstige dauerhafte Merkmale des Gebäudes/Grundstückes: Fenster des Erdgeschoss sind mit Gittern versehen
Den Brief mit dem Verifizierungscode senden wir an die folgende Adresse:
Max Mustermann, Musterstraße 47, 12345 Musterstadt
Die Zustellung des Briefes kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Ihren Verifizierungscode per Post erhalten haben, geben Sie ihn unter folgendem Link ein:
https://streetview-deutschland.appspot.com/confirm?email_code=xxxxxxxx
Sobald Sie den Vorgang abgeschlossen haben, ist Ihr Antrag vollständig und Google wird die entsprechenden Abbildungen in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) unkenntlich machen. Möglicherweise kontaktieren wie Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung ihres Antrags benötigen.

Herzliche Grüße

Ihr Street View Team

(wir haben bewusst eine sehr ausgefallene Beschreibung verwendet, sollte es tatsächlich so ein Haus geben, dann bitte bei uns melden)

Den Brief bekam unser Leser gestern zugestellt. Google hat insgesamt 16 Tage benötigt. Dieser enthält diesen Text:

Sehr geehrter Herr Mustermann,
Sie haben kürzlich tm Internet unter “www.google.de/streetview” einen Antrag auf Unkenntlichmachung Ihres Hauses bzw. Grundstücks im Street View mit der folgenden Adresse
Musterstraße 47, 12345 Musterstadt
bei uns eingereicht. Zudem haben Sie eine E-Mall mit einem Link uns erhalten. Um Ihren Antrag abzuschließen, rufen Sie bitte der in der enthaltenen Link auf und geben Sie dort folgenden Bestätigungscode ein:
123abc
Sollten Sie keinen Antrag bei Google eingereicht haben, erhalten Sie diesen Brief rnöglicherwiese, weil ein Dritter missbräuchlich beantragt hat, Ihr Haus bzw. Grundstück in Street View unkenntlich zu machen, in diesem Fall bitten wir Sie, diesen Brief zu entschuldigen und Sie müssen nichts weiter tun.
Wenn Sie noch Fragen zu Street View haben, informieren Sie sich doch einfach unter google.de/streetview

Herzliche Grüße
Ihr Street View Team
Google Germany GmbH im Auftrag der Google Inc.

Auf der Webseite zur Eingabe des Codes findet man diesen Text:

Sobald Sie den Verifizierungscode von uns per Post erhalten haben, können Sie diesen hier eingeben. Die Zustelung des Codes kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Bitte geben Sie hier Ihren Verifizierungscode ein:

Nach der Eingabe des Codes ist der Antrag abgeschlossen und vollständig.

Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View
Verifizierung
Ihr Antrag ist nun vollständig und abgeschlossen. 
Google wird die entsprechenden Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View unkenntlich machen – dies gilt ebenso für die entsprechenden Rohdaten, Möglicherweise kontaktieren wir Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.

Hier findet Ihr alle schreiben noch einmal als Screenshots:
Street ViewStreet View WiderspruchStreet View WiderspruchStreet View WiderspruchStreet View WiderspruchStreet View Widerspruch



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comment 33 Kommentare zum Thema "Widerspruch gegen Street View"

  • So ein Haus gibt es sicher nicht:
    „Gelb/Schwarz gestreift“
    Dafür bräuchte man ja schon die Druckplatten.

    Und ich denke wenn eine Partei in einem Mehrfamilienhaus gegen die Eintragung widerspricht, wird das gesamte Haus entfernt, da derjenige ja nicht will das die Hausfassade gezeigt wird.

    Da wäre eine Absendung des Widerspruchs gegen den Widerspruch sehr witzig, mal sehen was Google dann macht….

  • Das ist ja das Übel,

    ist im Haus eine Gaststätte oder ähnliches, ist diese bei einem Widerspruch (eines einzelnen Mieters in der 8. Etage z.B.) nicht mehr sichtbar,

  • Aber woher weiß Google das? In dem Formular geb ich doch nicht an welches Stockwerk geschwärzt werden soll sondern nur die Anzahl der Stockwerke insgesamt.

    Auch mit der Adresse lässt sich nicht rausfinden in welchem Stockwerk die Person lebt.

  • Zitat:
    Wie von den Datenschutzbeauftragten gefordert, werden wir den Antrag grundsätzlich stattgeben, wenn uns ein Widerspruch aus einem Haus mit mehreren Parteien vorliegt, und das gesamte Haus unkenntlich machen. Befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, für das ein Antrag eines Bewohners zur Unkenntlichmachung vorliegt, beispielsweise ein Restaurant, werden wir das Lokal nicht unkenntlich machen, da es im Interesse des Betreibers ist, sein Restaurant in Street View zu zeigen. In diesem Fall werden wir uns darauf beschränken, die Wohnungen oberhalb zu verpixeln – das Restaurant bleibt somit sichtbar.

    von der Google

    D.h. alle Etagen darüber werden verpixelt

  • Soviel ich weiß gehört die Fassade eines Mehrfamilienhauses zum Hausbesitzer und nicht zum Mieter. Bei Eigentumwohnungen gehört sie der Eigentümergemeinschaft.
    Sie müsste rechtlich gleichgestellt sein mit: Fassadengestaltung, Fassadeninstandhaltung, Fassadenvermietung (z.B. Plakatwand)

    Die Rechte an einzelnen Objekten, wie vor dem Haus geparkte Autos, liegen bei dem jeweiligem Besitzer.

  • Google wird sicherlich ganze Bilder schwärzen, so man das schon kennt. „Bild leider nicht verfügbar“.

    Es ist ganz einfach so: Dann soll sich der Gewerbetreibende doch bei Oma Hilde bzw. dem Arbeitslosen aus dem vierten Stock bedanken, dass die ihre Privatsphäre (die Hauswand) gewahrt haben wollen.

    Die machen auch weiterhin die Blockierer, solange alle Geldleistungen fließen.

  • @Hornhautbrille: Wenn Google selbst angibt, dass die Häuser verpixelt werden, dann wird man bestimmt nicht das gesamte Bild schwärzen. So wie die Medien und die Politik in Deutschland zum StreetView-Widerspruch angeheizt haben, dürfte es dann ja dast nur noch schwarze „Bilder“ in Deutschland geben.

    Vielmehr wird man die Hausfassade verpixeln, wie es bisher bei Personen und Autokennzeichen in den anderen Ländern schon der Fall ist. Damit lässt sich das Erdgeschoss aussparen. Auch wenn sie für Google einen enormen Aufwand bedeutet, finde ich diese Lösung im Sinne einer noch zumutbaren Nutzung von StreetView erheblich serviceorientierter.

    Und ja, wenn ich besonders schöne Blumen auf dem Fensterbrett habe, dann sind sie nicht zu sehen, weil Herr Müller aus der 12 Etage, die ihre Fenster zudem nur zum Innenhof raus hat, Widerspruch eingelegt hat. Das Haus bleibt auch verpixelt, wenn Herr Müller in 2 Monaten aus dem Haus auszieht, dem Vermieter wird es damit erheblich erschwert, die Wohnung wieder zu vermieten. Dem deutschen „Datenschutz“ sei dank.

  • Zitat:
    (wir haben bewusst eine sehr ausgefallene Beschreibung verwendet, sollte es tatsächlich so ein Haus geben, dann bitte bei uns melden)

    schickt ihr dann einen verifizierungscode und ändert dann die beschreibung im artikel? 😉

  • Zitat:
    Vielmehr wird man die Hausfassade verpixeln, wie es bisher bei Personen und Autokennzeichen in den anderen Ländern schon der Fall ist.

    Das Bild wird entfernt!

  • Ich dachte bis jetzt nur das Haus wird geschwärzt. Ansonsten wären ja schätzungsweise 60% von Deutschland schwarz.

  • Was stellst du dir unter „das Haus wird geschwärzt“ vor?

    Zitat:
    Ansonsten wären ja schätzungsweise 60% von Deutschland schwarz.

    Das ist ja leider das Traurige.

  • Gilt dieser Einspruch nur für Bilder, die von Google aufgenommen wurden? Ich darf als Mieter aber jederzeit selbst Bilder von meinem Haus hochladen (die z.B. über Panaramio auch in Google Maps sichtbar werden), auch wenn der Mieter im 12. Einspruch gegen Streetview gemacht hat?

    Eigentlich müsste der Besitzer entscheiden können, ob ein Haus sichtbar ist oder nicht. Also Einsprüche dürften nur mit Grundbuchauszug gestattet werden. Ich würde das Recht, sein Haus zu publizieren auf jedenfall stärker gewichten.

    Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, was für Personen das sein sollen, die glauben, sie müssen hier Einspruch erheben. Gibt es hier welche?

  • und: ist es google erlaubt, die Namen der Personen zu veröffentlichen, die Einspruch erhoben haben? Am besten grad jeweils auf dem schwarzen Bild!

  • @79539:
    Der Widerspruch gilt gegen Street View Bilder.
    Bilder aus Panoramio und Picasa Web haben unten links einen Hinweis. Auf der verlinkten Seite kann man die Bilder dann melden – (jeweils bei Picasa bzw. Panoramio)

    Google erhebt den Namen nur für die Zustellung des Briefes mit dem Code. Danach werden die Daten gelöscht. Die Veröffentlichung eines Namens ohne dessen Zustimmung ist ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und gegen den Datenschutz

  • Habe heute Ihren Bestätigungscode ehalten. Allerdings funktioniert er nicht. Ist das Absicht??? Bitte senden Sie mir einen neuen fuktionierenden.

    Mit freundichen Grüßen
    P. Cappallo

  • Hallo,
    wir stehen in keiner Verbindung zu Google! Dennoch sind wir bemüht zu helfen.

    Sie müssten nach dem Widerspruch eine Mail erhalten haben mit einem Link. Diesen rufen Sie auf und geben dort dann Ihren Code ein.

  • was tun, wenn man die Mail mit dem ominösen Link nicht bekommen hat? An wen kann man sich wenden? Danke für die Hilfe

  • an die Mail Adresse habe ich auch schon geschrieben, da wurde ich lediglich informiert, wie man den Antrag stellt. Ich will ja nicht negativ denken, aber man könnte fast Absicht vermuten, je umständlicher der Vorgang, um so weniger Leute werden den Antrag durchziehen.

  • @79676:
    Sicher, dass der Antrag abgeschickt wurde?
    Hast du den Code schon per Post bekommen (dauert so ungefähr 10 Tagen)

    PS: Ich hatte mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten gesprochen und er meinte, dass das ganze sehr leicht zu bedienen und verständlich sei.

  • @79677:
    ja der code ist da, aber der link, der per mail geschickt wird eben nicht. Ist das ein personalisierter link?

  • @79678:
    Der Link ist für jeden Nutzer individuell. Sogennantes Double-In.
    Du musst wohl erneut den Antrag stellen. Versuch es doch mal mit anderen anderen Adresse. oder fügte [email protected] vorher auf die Whitelist für den Spamfilter hinzu.

    Google wird dir dann einen neuen Code per Post schicken.

  • dann liegt das an web.de und nicht an Google.
    auf dein postfach hat Google keinen Zugriff.

    Entweder bei Web.de beschweren, dass die Mails löschen oder

    Antrag neustellen und Mail irgendwo sichern und.

  • FYI: Bin überzeugter nicht-Verpixler.

    Die Diskussion ist spannend, hier im Thread wird nur ständig „Eigentümer“ und „Besitzer“ durcheinandergewürfelt.

    Der „Eigentümer“ einer Sache ist derjenige, dem sie rechtmäßig gehört. Das ist bei einem Haus der im Grundbuch eingetragene, und bei einem Auto derjenige auf den der Fahrzeugbrief ausgestellt ist.

    Der „Besitzer“ ist derjenige, der aktuell tatsächlich über die Sache verfügen kann. Ein Mieter ist also der „Besitzer“ der Wohnung/des Hauses. Wer eine Auto fährt, ist ohne Weiteres der „Besitzer“ des Autos.

    Wird ein Auto beispielsweise geklaut, ist der Dieb trotzdem der Besitzer, nicht jedoch der Eigentümer.

    Nur so zur korrekten Diskussionsgrundlage…

Kommentare sind geschlossen.