Google Fonts: Schluss mit der Abmahnwelle – Anwälte haben nun Probleme und Google informiert (Übersicht)

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Die Plattform Google Fonts ist in den letzten zwei Jahren unverschuldet in Verruf geraten, denn sie wurde in mehreren Ländern Gegenstand riesiger Abmahnwellen – auch in Österreich und Deutschland. Mittlerweile ist die Abmahnwelle abgeebt, doch das eigentliche Problem bleibt bestehen. Als rückblickende Zusammenfassung sowie als Informationssammlung für zukünftige Betroffene findet ihr hier einen schnellen Überblick mit allen Informationen.


google fonts logo

Google Fonts ist eine sehr praktische Plattform, denn sie bietet Webmastern kostenlos Hunderte Schriftarten zur freien Verfügung sowie eine Reihe von Tools zum Finden und Einbinden dieser Fonts. Leider bevorzugt Google Fonts die externe Einbindung, die zwar die bequemste, aber gleichzeitig auch rechtlich unsicherste Methode ist. Denn oftmals vergessen Webmaster, Google Fonts erst nach Zustimmung durch den Nutzer zu laden oder – falls nicht zugestimmt wird – darauf zu verzichten. Bindet man die Fonts hingegen lokal ein, gibt es kein Problem.

Nachdem ein Gericht Anfang 2022 einem Kläger aufgrund einer solchen Einbindung 100 Euro Schadenersatz zugesprochen hat, war das der Startschuss für viele Abmahnanwälte und deren Komplizen (man kann es nicht anders sagen). Es wurden mehrere Hunderttausend Abmahnbriefe versendet, mit Forderungen in geringer dreistelliger Höhe. Gerade so viel, dass die Betroffenen aus Angst vor weiteren Folgen einfach zahlen und dennoch genug, um sich als Abmahnanwalt damit eine goldene Nase zu verdienen. Ein moralisch sehr fragwürdiges, aber kühl betrachtet lukratives Geschäft.

Die letzten Wellen sind erst einmal abgeebbt, aber ich würde nicht darauf wetten, dass sie nicht erneut gestartet werden. Wegen der aktuellen Entwicklung sowie als Infosammlung für zukünftig Betroffene findet ihr hier eine kleine Ressourcen-Sammlung.




Google liefert Konter-Argumente
Als die letzte Welle ihren Höhepunkt erreichte, hat Google erstmals offiziell reagiert. Man hat ein Statement in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, das den Argumenten der Abmahnanwälte den Wind aus den Segeln nimmt. Im Kern geht es vor allem darum, dass die IP-Adressen von Google nicht zu dem Zweck gespeichert werden, diese für andere Dienste zu verwenden oder anderweitig auszuwerten. Dass IP-Adressen übertragen und protokolliert werden, sei die Funktionsweise des Internets.

» Googles Faktensammlung für Abmahnungs-Empfänger

Googles Statement über die Datenerfassung
Nur wenige Wochen nach dem ersten Statement hat man eine eigene Seite bei Google Fonts gestartet, auf der man sehr umfangreich über die Datenerfassung und den Datenschutz informiert. In Form einer FAQ-Seite werden viele Fragen einfach beantwortet und erneut Fakten geliefert, die den meisten Abmahnungen den Wind aus den Segeln nehmen.

» Googles ausführliches Statement über Datenschutz und Datenerfassung

Berliner Erpresser in U-Haft und Bürodurchsuchungen
Zuerst traf es einen Berliner Abmahnanwalt, der sogar von den Behörden als „Erpresser“ bezeichnet wird und massenhaft Abmahnungen verschickt hat. Dabei geht es nicht um die Abmahnung selbst, sondern um das System der Abmahnung. Es wurde eine Software entwickelt, die automatisch Webseiten mit solchen Verstößen ermittelt und daraus mehr oder weniger ohne weitere Eingriffe ein Abmahnschreiben erstellt. Von 2418 Betroffenen haben wohl knapp 2000 einen Betrag von 170 Euro gezahlt.

» Die ersten Konsequenzen für Berliner Erpresser-Anwälte

Angriffe gegen österreichischen Rechtsanwalt
Nicht nur in Deutschland hat man solche Geschäfte gemacht, sondern auch in Österreich. Allerdings in noch deutlich größerem Stil und wohl auch mit größerer Gegenwehr der Beklagten – die aber ebenso zu Verurteilen ist. Denn der Anwalt beklagt Angriffe gegen seine Person und auch seine Kanzlei. Die Rede ist von Bedrohungen, aufgeschlitzten Reifen am Fahrzeug. Aber auch geschäftlich ging es nach Bekanntwerden bergab, denn Bank, Webhoster und Steuerberater haben ihm gekündigt und die Anwaltskammer prüft den Lizenz-Entzug und mögliche strafrechtliche Schritte.

» Angriffe gegen den österreichischen Rechtsanwalt




Abmahnungen wurden automatisiert erzeugt und versendet
Erneut der Anwalt aus Österreich. Dessen IT-Dienstleister hat sich zu Wort gemeldet und verraten, dass das Ganze voll automatisiert abgelaufen ist. Es wurden ganze 180.000 Webseiten in eine Datenbank aufgenommen und diese an den Anwalt verkauft. Dieser hat daraus in mehreren Schritten Abmahnschreiben erstellt und versendet, mit Forderungen in Höhe von 190 Euro. Nach der zweiten Runde wurde der Spuk beendet, doch von Reue ist keine Spur.

Gerüchte, dass der Anwalt und seine Mandantin, die in 180.000 Fällen Unannehmlichkeiten mit extern eingebundenen Fonts ertragen musste, miteinander verlobt sind oder in einem Naheverhältnis stehen, hat der Anwalt widerlegt. Ganz so unwahrscheinlich ist es aber nicht, dass die kriminelle Energie innerhalb dieser Gruppe gewachsen ist. Das würde auch erklären, wie der Anwalt so naiv sein konnte zu glauben, dass das nicht auffällt.

» Dieses System nutzten die Abmahner


Die Geschichten sind sicherlich noch nicht vorbei und es werden weitere Details ans Licht kommen. Insbesondere, wie viele Abgemahnte tatsächlich gezahlt haben, wäre noch interessant. Vermutlich ist die „Erfolgsquote“ ziemlich hoch.

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comment 2 Kommentare zum Thema "Google Fonts: Schluss mit der Abmahnwelle – Anwälte haben nun Probleme und Google informiert (Übersicht)"

  • die einbindung externer schriftarten ohne vorherige zustimmung ist einem trackingpixel gleichzusetzen. selbst wenn google behauptet, man würde keine profile erstellen, könnten sie es.

    die form der abmahnungen sowie die automatisierte datenbeschaffung ist ohne zweifel unredlich. die anwälte haben google mit dem theater einen großen gefallen getan.

  • Ändert aber nix dran, dass die Einbindung ohne Zustimmung rechtswidrig ist. Ich hab auf Basis des LG-Urteils aus 2022 einen Titel gegen einen Online-Shop erwirken können. Geht einfach nicht, dass die meisten Webseiten das deutsche Datenschutzrecht mit Füßen treten – die Regeln der DSGVO gabs ja zu 90% vorher schon (BDSG, TKG).

    Bei dieser Webseite hier sieht man ja, dass sich die Zustimmung sauber umsetzen lässt.

Kommentare sind geschlossen.