YouTube: Zerplatzte Träume – Ärger um eventuell geschützte Titel in Googles freier Musik-Datenbank

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Verstöße gegen das Urheberrecht waren bei YouTube in den Boomjahren der Plattform ein sehr großes Problem und hätten vermutlich auch dazu führen können, dass Google die Videoplattform irgendwann wieder Schließen wird. Doch dank vieler Maßnahmen und Technologien seitens Google kam es nicht so weit und die Lage ist seit Jahren relativ entspannt. Aber jetzt sorgt ein Fall für Aufsehen, der eigentlich nicht hätte passieren dürfen.


Das Urheberrecht ist in vielen Branchen sehr wichtig und muss natürlich bestehen bleiben, aber in der aktuellen Umsetzung sorgt es vor allem bei Videoplattformen wie YouTube immer wieder für Probleme. Wenn ein Nutzer ganze Kinofilme oder Musikstücke oder extrem lange Auszüge davon hochlädt, ist die Situation natürlich klar. Doch wenn im Hintergrund (wirklich nur im Hintergrund!) Musik zu hören ist und dies gleich zur Sperre oder Umleitung der Einnahmen führt, dann läuft etwas verkehrt.

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Damit YouTuber ihre Videos mit Musik unterlegen können, bietet Google seit vielen Jahren eine große Sound-Bibliothek mit Musikstücken an, die die Nutzer frei in ihren Videos verwenden dürfen. Wer sehr häufig bei YouTube unterwegs ist, dürfte schon bemerkt haben, dass es dabei einige Stücke gibt, die sehr gerne verwendet werden. YouTube beschreibt diese Titel damit, dass sie frei und kostenlos verwendbar sind und somit keine Sanktionen oder Sperren zu befürchten sind.

Nun hat sich allerdings gezeigt, dass das ebenfalls in dieser Datenbank angebotene Musikstück Dreams wohl doch nicht frei von jeglichen Urheberrechten ist, denn mit Sony und Warner haben nun gleich zwei Plattenfirmen ihre Ansprüche angemeldet. Das hat dazu geführt, das erste Videos von YouTubern nun entweder gesperrt worden oder deren Werbeeinnahmen auf die Plattenfirmen umgeleitet worden sind – in beiden Fällen eine sehr unbefriedigende Situation.

Das Musikstück selbst ist zwar frei von Urheberrechten, aber in dem Song kommt ein Sample aus dem Jahr 1956 zum Einsatz, das nach wie geschützt ist – was sich somit auf den gesamten Song und wiederum auch auf alle Videos auswirkt.



Ein betroffener YouTuber hat nun Einspruch bei YouTube eingelegt, sodass die Videoplattform nun prüfen muss, ob dieser Titel tatsächlich nicht vollkommen frei ist und somit auch aus der YouTube-Datenbank entfernt werden sollte. Das macht die Sache aber auch nicht besser, denn dann müssten wohl auch Abertausende YouTube-Videos mit dieser Hintergrundmusik angepasst werden bzw. die YouTuber erhalten keine Einnahmen mehr für diese Videos.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auflöst. Vermutlich wäre es die cleverste Lösung, wenn YouTube die Sache hinter den Kulissen regelt und Google eine entsprechende Lizenz für dieses Sample erwirbt. Weil ich absolut nicht vom Fach bin, kann ich nur schwer einschätzen, wie viele Geldkoffer auf den Weg geschickt werden müssten, aber für ein kurzes 63 Jahre altes Sample kann das wohl nicht so ein hoher Betrag sein, dass man sich hier neuen Ärger mit den YouTubern und Plattenfirmen einhandeln will.

» YouTube: Neues Design, Rekorde & große Diskussionen – es gibt viel Neues auf Googles Videoplattform

Siehe auch
» White Screen of Death: Neues Google-Experiment ließ Chrome-Browser in vielen Unternehmen abstürzen

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[WinFuture]




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comment 2 Kommentare zum Thema "YouTube: Zerplatzte Träume – Ärger um eventuell geschützte Titel in Googles freier Musik-Datenbank"

  • »aber für ein kurzes 63 Jahre altes Sample kann das wohl nicht so ein hoher Betrag sein,«

    Kommt ganz darauf an.
    Also „Twist and Shout“ von den Beatles wäre 56 Jahre alt.
    „Stairway to Heaven“ 48 Jahre.

    Ich kenne das Sample nicht, aber wenn es ähnlich ikonisch von der Erkennung oder Melodie ist, dann haben die Rechteinhaber sicherlich großes Interesse daran.
    Und gerade aus der Rock’n’Roll- oder Blues-Zeit stammen ja viele ikonische Melodien.

    • Das wird ganz schön teuer. Da kommt US- amerikanisches Urheberrecht (Copyright) zur Anwendung, und das besagt, dass ein „Werk“ noch 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers, aber nicht länger als 120 Jahre geschützt ist (ich habe hier ein wenig vereinfacht). Verkompliziert ist das ganze wahrscheinlich dadurch, dass der Song an sich „royality-free“ ist, die Interpretation, aus dem das verwendete Sample ist aber ein eigenes Werk darstellt. Das wird wohl auf einen Vergleich hinauslaufen: Google wird Sony und Warner, und besonders deren Anwälte reich machen und in Zukunft ein anderes „freies“ Sample wählen müssen. Die betroffenen Videos müssen dann umstellen, wenn sie wieder Einnahmen haben wollen.

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