Leistungsschutzrecht: Kein Urteil; Landgericht Berlin gibt das Verfahren an den EuGH weiter

news 

Das mit Spannung erwartete Urteil um das Leistungsschutzrecht am gestrigen Dienstag ist ausgeblieben. Eigentlich hätte das Landgericht Berlin ein Urteil fällen wollen, ob das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Form und Umsetzung überhaupt Anwendung finden kann. Doch die Sache war dem LG dann wohl doch zu heiß, so dass man das Verfahren nun an die nächste Instanz – den Europäischen Gerichtshof – weitergegeben hat.


Der Streit um das Leistungsschutzrecht beschäftigt die Anwälte schon seit Jahren, und beide Seiten haben sich bisher eigentlich kein Stück bewegt. Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten die Verlage viele Jahre auf das Gesetz gepocht, und Google hatte stets betont dass das Unternehmen nicht bereit ist für die Snippets zu bezahlen. Doch nun befindet sich das ganze auf der Zielgeraden und könnte bald ein Ende finden – mit ungewissem Ausgang.

google news

Schon vor einigen Tagen hatte der Richter betont, dass das Gesetz wohl besser vor dem Beschluss der EU-Kommission vorgelegt worden wäre, doch das ist damals auf Drängen der Verlage nicht passiert. So kam nun ein schwammiges Gesetz heraus, dass den Streit eher noch angefacht statt besänftigt hat. Das Landgericht Berlin hat nun mitgeteilt dass man kein Urteil fällen und den Fall deswegen weitergeben wird – an den Europäischen Gerichtshof.

Beim EuGH könnte dann, wenn die Amtsmühlen gemahlen haben, ein endgültiges Urteil fallen. Entweder wird das Gesetz komplett gekippt und dürfte so schnell nicht mehr auf dem Plan stehen, oder es wird bestätigt und Google zieht die Konsequenzen. Auch wenn der Passus mit der Snippet-Länge, um den sich der Streit mittlerweile dreht, detaillierter dargelegt wird, wird Google nicht zahlen und die News kurzerhand einfach einstellen. Aber warten wir ab, wie sich der EuGH entscheidet.

[futurezone]




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket