Malware Warning-Status: Safe Browsing Diagnostic Page

Google
Google warnt seine Besucher – ob sie es wollen oder nicht – mit der Malware Warning-Funktion vor dem Besuch von potenziell gefährlichen Webseiten. Das ist für den User sehr gut, kann für den irrtümlich hineingeratenen Webmaster aber sehr ärgerlich werden. Um den Status der eigenen Seite zu überprüfen, hat Google jetzt die Safe Browsing Diagnostic Page gestartet.

safe browsing
Bei der Diagnostic Page handelt es sich nicht wirklich um ein neues Angebot, sondern eher um eine sehr detailreiche Beschreibung der bisherigen Malware Warnings. Man kann sich für jede beliebige URL den Malware-Status, die Anzahl der geprüften Seiten sowie die gefundene Schadsoftware. Außerdem wird angezeigt ob die Seite innerhalb der letzten 90 Tage potenziell gefährlich gewesen ist und somit vor dem Besuch gewarnt wird.

Um die Diagnose-Seite aufzurufen, müsst ihr einfach nur die URL der Seite an folgende Adresse anhängen:

http://www.google.com/safebrowsing/diagnostic?site=

Jeder Webmaster kann jetzt relativ zuverlässig nachschauen ob die eigene Seite mit irgendwelchem Schadcode infiziert ist und dem eventuell vorbeugen bzw. auch den Status im Google-Index via Webmaster Tools updaten. GWB.de ist glücklicherweise komplett unbedenklich. Google selbst weist allerdings 4 Negativeinträge auf…

» Safe Browsing Diagnostic Page: google.com
» Safe Browsing Diagnostic Page: yahoo.com

[Google OS]




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comment 4 Kommentare zum Thema "Malware Warning-Status: Safe Browsing Diagnostic Page"

  • Gute Idee, denn für eine Webseite kann ein längerer Aufenthalt auf Googles Blacklist empfindliche Verluste bedeuten.

    Auch hier sieht man mal wieder, wie mächtig Google inzwischen ist.

  • Schon beängstigen wenn man überlegt was für eine macht Google hat… Gibt es den rechtliche Grundlagen für so was, also wenn Google z.b. Konkurrenten oder ein schlecht für Google bloggender
    Googleblog(O..) auf seine Blacklist schmeisst?
    Ist da nicht das Kartellamt oder so zuständig?

  • @52802:

    Solange Google diese Macht nicht missbraucht, braucht man keine rechtliche Handhabe dagegen, und wenn sie es doch tun sollten, greift vermutlich das Wettbewerbsrecht (-> Kartellamt)

Kommentare sind geschlossen.