Das Berliner Kammergericht hat die Klage einer Eigentümerin eines Einfamilienhauses gegen Street View abgewiesen. „Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden,“ heißt es in der Begründung.
Nicht nur in Deutschland hat Google mit den Datenschützern Probleme wegen Street View, sondern auch in der Schweiz. Dort findet heute eine Anhörung am Bundesverwaltungsgericht in Bern zwischen dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür (EDÖB) und Google Schweiz statt. Google hat vorab eine Stellungnahme verschickt. Darin heißt es, dass man Google verbieten möchte, was Anderen erlaubt sei.