Street View darf in Österreich starten – Google will aber nicht

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Gestern gab die Datenschutzkommission von Österreich Google das OK Street View in Österreich zu starten. Drei Empfehlungen sollten aber vor dem Start erfüllt sein. Wann es soweit ist, steht noch aus. Google zeigte sich erfreut.

Diese Empfehlungen wurden von der Datenschutzkommission gemacht:

  • Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind jedenfalls nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.
  • Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.
  • Gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 steht dem Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht zu. Um den Betroffenen auch vor Veröffentlichung der Bilddaten diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden einzuräumen, sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen. Auf dieses (bereits vor Veröffentlichung bestehende) Widerspruchsrecht und das Werkzeug zur Ausübung des Widerspruchsrechts ist auch auf der Website der Google Inc. hinzuweisen.

Die ersten beiden sollten bei der Veröffentlichung umgesetzt werden. Das Tool zum Widerspruch mindestens drei Monate vor dem Start.

Gegenüber der APA sagte ein Google-Sprecher: „Wir haben heute den Bericht der österreichischen Datenschutzkommission erhalten und freuen uns natürlich sehr über die bestätigte Registrierung.“ Eine Veröffentlichung der Aufnahmen von Österreich sei aber bis auf weiteres nicht geplant.

» Empfehlung der Datenschutzkommission

[via]



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comment 6 Kommentare zum Thema "Street View darf in Österreich starten – Google will aber nicht"

  • Und das beste dabei: Das sind nur „Empfehlungen“. Google könnte die Aufnahmen auch ohne Bearbeitung veröffentlichen. Dann müsste erst von rinem Gericht geklärt werden, in wie weit Google nun gegen den Datenschutz verstoßen hat oder nicht.

  • Ich werde es nie verstehen.

    Fotos machen ist doch legal , wo liegt eig. das Problem?

    Hauseigentümer können nicht verhindern, dass Google für den Bilderdienst Street View Fassaden und Gärten fotografiert.
    Die Hauseigentümerin hatte befürchtet, ihre Familie und der private Bereich ihres Vorgartens könnten auf den Bildern zu erkennbar sein. Weder das Land- noch das Kammergericht stellten aber einen Rechtsverstoß fest.

    Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen, wie sie jeder Fußgänger oder Autofahrer vom öffentlichen Grund aus machen könne, sei rechtlich nicht relevant.

    Punkt und aus. Es gibt nichts mehr zu diskutieren. Lasst Google einfach in ruhe und befreit euch aus eurer Dummheit.
    Google muss eig. gar nichts tun, denn sie machen nur Fotos, genau so wie jeder andere auch der vor dem Brandenburger Tor steht. Ansonsten ruft ein Gesetz ins Leben, der das Fotografieren nicht erlaubt.

    Naja zum schluss noch google boat view 😉

    http://goo.gl/vmV7t

  • Der Unterschied liegt darin das google nicht für den privaten gebrauch macht sondern diese veröffentlicht… wer musik öffentlich spielt muss auch gema zahlen also muss sich google auch an regeln halten… wir können dankbar sein das es noch menschen gibt die sich um unsere rechte kümmern und wir nicht vollkommen gläsern sind big brother lässt grüßen…

    • Das kannst du nicht mit den Veröffentlichen von Musik/Gema vergleichen, weil es was anderes ist.

      Google schießt die Fotos und ist deren Eigentum, daher können sie auch mit ihren Fotos machen was sie wollen (sind daher die Urheber und brauchen auch keine eigene Gebühr an sich selbst zahlen).
      Nur weil du auf diesen Foto drauf bist, bist du noch lange nicht der Eigentümer des Fotos, sondern der Eigentümer ist weiterhin der, der das Foto geschossen hat.

      Dieser ständige „Big Brother“ Vergleich und „Hilfe, wir sind alle Live im Internet“ Geschreie ist einfach falsch, da es kein Livestream ist, die Autos fahren einmal alle paar Jahre vorbei.

      Und wie auch „so ist das“ schon sagte, viele (moderne) Menschen fotografieren ebenfalls und anstatt dass sie die Fotos in ihren privaten Fotoalben „ablegen“, werden diese hochgeladen und meist der gesamten Öffentlichkeit freigegeben und dagegen kann niemand was tun. Es ist so dass eine Person erst dann Einspruch gegen das Foto erheben kann, wenn sie in einer unglücklichen Lage dargestellt wird, aber nicht wenn diese Person „ganz normal“ dargestellt wird.

      Das „Google verdient damit Geld“-Bla-Bla – Na Und?
      Profifotografen, die für eine Zeitung die Eröffnung eines neuen Einkaufzentrums fotografieren (worauf viele Menschen zu sehen sind), machen auch mit ihren Fotos Geld, und auf solchen Fotos ist nichts zensiert und es beschwert sich auch keiner darüber.

      Das Ganze StreetView-Thema ist einfach nur Google-Bashing, „Google hat Geld, also reden wir schlecht über die, und wenn sie sich das nicht gefallen lassen, dann klagen wir sie halt“ …ist die devise.
      Was Norc angeht (http://www.norc.at/street-view/ – ist auch noch in weiteren Ländern verfügbar), schreit auch niemand auf.

      Entweder die Regeln gelten für ALLE „StreetView“ Dienste (sowie Journalismus), oder sie gelten für keinen.

  • Und was ist mit den Bildern, die auf Panoramio , Flickr , Picasa veröffentlicht sind? Einige davon sind sogar mit geotagging versehen. An welche Regeln muss man sich hier halten, wenn ein Foto aus der Öffentlichkeit geschossen wurde? An keine natürlich. Und Google macht dasselbe.

    Und hast du schon mal was von Norc (Österreich) gehört? Nö
    Gab es dort ein Vorab Widerspruch? Nö.
    Muss Norc Personen komplett von Kopf bis Fuß verpixeln, die vor sensiblen Bereichen gestanden haben? Nö.

    Jetzt kannst du dich bei den Menschen bedanken, die sich angeblich um deine Rechte kümmern.

Kommentare sind geschlossen.