Leistungsschutzrecht in der Google Websuche: Warum zahlt Google für manche Inhalte und für andere nicht?

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Die Google Websuche besteht längst nicht nur aus den bekannten 10 blauen Links, sondern enthält bei fast jeder Anfrage aufbereitete Inhalte mit zusätzlichen Informationen. Doch um diese zusätzlichen Inhalte gibt es immer wieder Diskussionen, zuletzt vor allem aufgrund des Leistungsschutzrechts. Doch die Angelegenheit rund um die angeblich geklauten Songtexte wirft die Frage auf, warum Google für manche Inhalte zahlt und für andere wiederum nicht.


Genau genommen ist die Google Websuche schon lange keine Suchmaschine mehr, sondern eine Antwortmaschine mit sehr vielen angezapften Datenquellen, die dem Nutzer in aufbereiteter Form angeboten werden. Die Links zu den Webseiten sind zwar noch vorhanden – aber auch nicht mehr bei allen Suchanfragen, werden aber immer weiter von den anderen Inhalten verdrängt. Google selbst betreibt aber keine echte Redaktion, sondern holt sich alle Informationen aus dem Web.

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In der EU wurde erst kürzlich das Leistungsschutzrecht beschlossen, das besagt, dass Google und alle anderen Suchmaschinen & Aggregatoren auch für die kleinsten Inhalte in Form von Überschriften, Vorschaubildern und Snippets eine Gebühr an die Urheber zahlen müssen. Google hat das stets abgelehnt und schon das deutsche Leistungsschutzrecht dadurch ad absurdum geführt, einfach alle Quellen auszuschließen, die ihre Informationen nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollen.

Die Argumente von Google sind (für alle nicht-Verlage) leicht nachvollziehbar: Die abgerufenen Inhalte sind lediglich Teaser, mit denen Tag für Tag viele Millionen Nutzer auf die Webseiten geleitet werden. Im Umkehrschluss müssten also die Verlage an Google zahlen, dass sie diesen prominenten Werbeplatz in Anspruch nehmen dürfen. Wie es aussehen würde, wenn Google nur die kostenlos verwendbaren Informationen verwenden würde, haben wir bereits in diesem Beispiel erschreckend feststellen müssen.

Auch in den USA werden nun erste Stimmen nach dem Leistungsschutzrecht laut und ausgerechnet in diese Phase fällt nun ein Mini-Skandal – der eigentlich gar keiner ist – um angeblich geklaute Songtexte. Google hat dementsprechend schnell darauf reagiert und detailliert beschrieben wie die Songtexte in die Websuche kommen: Google kauft sie ein. Und bezahlt dafür Geld.



Bitte den Disclaimer am Ende des Artikels beachten

Vor wenigen Tagen musste Google nun, durch die öffentliche Beschwerde einer Songtext-Plattform reagieren und hat sehr detailliert verraten, wie die Texte ihren Weg in die Websuche finden. Der wichtigste Punkt ist es, dass Google für diese Inhalte bezahlt – wie die Staffelung aussieht bzw. wie viel Geld dafür fließt, ist aber natürlich bekannt. Die meisten Nutzer dürften sich bis dahin wohl keine Gedanken darum gemacht haben, woher diese Texte stammen.

Das ist aber längst nicht der einzige Inhalt, für den Google (vermutlich, es sind kaum Informationen bekannt) Geld auf den Tisch legt. Die Wetterdaten stammen von Wetter.com inklusive einer Verlinkung zur Quelle und die Aktien- und Währungsinformationen stammen aus sehr vielen Quellen. Die Informationen aus dem Knowledge Graph stammen je nach Art der Anfrage aus sehr vielen verschiedenen Quellen wie z.B. Filmkritik-Webseiten oder auch ImdB. Ob für diese Daten Geld fließt oder nicht, ist allerdings nicht bekannt.

Sehr viele Fakten, insbesondere für den Knowledge Graph, stammen aus Wikipedia. Und man mag es kaum glauben, aber selbst für die kostenlose Online-Enzyklopädie zahlt Google und spendet jährlich Millionen an die Wikimedia Foundation. Das hat keinen direkten Zusammenhang mit den Daten, aber prinzipiell fließt eine hohe Summe jedes Jahr an den Inhalte-Lieferanten. Und nun stellt sich die Frage, warum Google dann nicht für Nachrichten zahlen möchte.

Ein Argument wäre vielleicht, dass hier nur die Titel und das Vorschaubild angezeigt werden, aber das war früher einmal anders und in den normalen Ergebnissen der Websuche gibt es bekanntlich Snippets. Aber auch für die zuvor aufgelisteten Daten gibt es nach einem Klick mehr Details, sodass die Lieferanten sowohl finanziell als auch in puncto Traffic profitieren. Da viele Menschen nur Schlagzeilen lesen (als Blogger weiß man das leider zur Genüge), kann man in diesen Fällen auch schon von einem vollständigen Konsum sprechen.

Das zweite Argument, das mir zu dieser Angelegenheit einfällt, wäre es, dass die Verlage ihre Inhalte vollständig entweder ins Web stellen oder per Feed anbieten, den sie selbst bei Google News eingetragen haben. Das gilt aber auch für die Wetterdaten unzähliger Wetterseiten, das gilt für praktisch alle Songtexte und auch für Aktien und Wikipedia-Informationen. Die Haltung von Google ist also zumindest nicht ganz eindeutig.



Beide Themen für sich, das Zahlen für spezielle Inhalte und auch das Leistungsschutzrecht, sind aus Sicht der Betroffenen nachvollziehbar. Google spricht in der Erklärung des Songtext-Falls aber davon, dass keine Inhalte aus dem Web gezogen und aufbereitet werden – zumindest eben nicht in diesem Fall. Google geht in allen Fällen sehr fair vor, denn eine „kostenlos“ geholte Information wird stets mit einer Quelle versehen, aber dennoch ist es problematisch, dass Google alleine entscheidet, wann ein möglicher Klick zur Vergütung ausreichen muss und wann nicht.

Die aktuelle Geschichte könnte vor allem in den USA noch Auswirkungen auf mögliche neue Gesetze haben, das zeigt sich auch daran, dass Google nicht nur einfach mit einem Statement, sondern mit einem Blogpost reagiert hat – man ist sich der Brisanz also durchaus bewusst. Zusätzlich wird man nun auch noch eine Quellenangabe für die Songtexte einfügen, wobei es interessant sein wird, ob die Texte auf den Webseiten der Partner kostenlos zur Verfügung stehen oder es sich um reine Datenlieferanten ohne eigenen Auftritt handelt.

Disclaimer
Ich persönlich bin, das hat man vielleicht in der Vergangenheit mitbekommen, vollkommen gegen das Leistungsschutzrecht. Die Verlinkung in den Google News bzw. der Websuche ist Gold wert, das weiß jede Publikation, die darin aufgenommen ist und riesige Mengen Traffic von Google erhält. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie man für diesen Platz, der nur Vorteile bringt, auch noch Geld bzw. Lizenzgebühren verlangen kann.

Dennoch wollte ich einmal halbwegs objektiv betrachten, dass Google hier keine ganz eindeutige Haltung hat. Ich hoffe, das ist mir gelungen.

Siehe auch
» Stibitzt Google Songtexte aus dem Web? So kommen Songtexte in die Google Websuche

» Verlage fordern mehrere Milliarden Dollar von Google: Leistungsschutzrecht sorgt für Begehrlichkeiten in USA




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