Europäischer Gerichtshof hat geurteilt: GMail ist kein Telekommunikationsdienst – Folgen abgewendet

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Manchmal dauert es etwas länger: Bereits seit dem Jahr 2012 – also seit sieben Jahren – streiten Google und die Bundesnetzagentur darüber, ob GMail ein Telekommunikationsdienst ist oder eben nicht. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass GMail KEIN solcher Dienst ist und folglich auch nicht als solcher behandelt werden kann. Das Urteil wurde seit Jahren mit großer Spannung erwartet, da diese Einstufung erheblich Folgen haben kann.


In der ersten Reaktion würde man vielleicht sagen, dass GMail ein Telekommunikationsdienst ist, da man darüber kommuniziert. Aber ganz so einfach ist das in der Gesetzgebung natürlich nicht. Würde GMail zu einem Telekommunikationsdienst erklärt werden, hätte dies auch alle anderen Freemailer in Deutschland und ganze Europa betroffen. Die Anmeldung als solcher Dienst kann Folgen für den Datenschutz und für mögliche Überwachungs-Schnittstellen haben. Mittlerweile ist dabei zwar auch die DSGVO und ähnliche kommende Späße zu beachten, aber glücklicherweise kam es dazu nun nicht.

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Der Europäische Gerichtshof hat nun geurteilt, dass GMail kein Telekommunikationsdienst darstellt. Als Begründung wird angegeben, dass der Freemailer nicht die Definition eines solchen Dienstes erfüllt. Die Definition lautet wie folgt: Laut Telekommunikationsgesetz sind Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signa­len über Telekommunikationsnetze bestehen. Google hatte sich stets dagegen gewehrt, dass man selbst das Internet als freies Netz nur nutzt, aber keinen Zugang zu diesem anbietet – und dieser Argumentation folgte das Gericht.

Das Gericht urteilte, dass „dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht“ – und das hat schon gereicht. Dafür hat es nun sieben Jahre gebraucht.

Dass der gesamte Prozess so lange gedauert hat liegt daran, dass es durch alle Instanzen ging, weil sehr gorße Auswirkungen die Folge gewesen wären. Wäre GMail – und damit quasi automatisch alle anderen Freemailer – als solcher Dienst eingestuft worden, hätten Schnittstellen für den Zugriff von Ermittlern eingerichtet werden müssen. Auf Messenger hat das Urteil aktuell noch keine Auswirkungen, die Ansichten dürften da aber jeweils ähnlich sein.

Siehe auch
» Verlage fordern mehrere Milliarden Dollar von Google: Leistungsschutzrecht sorgt für Begehrlichkeiten in USA

[futurezon]




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