Recht auf Vergessen: Auch auf Google.com wird bald per Geoblocker gefiltert

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Das im Mai 2014 eingeführte Recht auf Vergessen gehört zu den umstrittensten Internetgesetzen der letzten Jahre und zwingt Google und andere Suchmaschinen dazu, Links auf Webseiten mit persönlichen Inhalten auf Anfrage zu löschen. Zur Zeit gilt dieses Gesetz allerdings nur in der EU, und genau so hat Google dieses auch umgesetzt. Auf Google.com waren auch weiterhin alle Ergebnisse zu finden. Jetzt wird per Geoblocker aber auch auf der US-Webseite gefiltert, so dass Nutzer aus Europa in keiner Version mehr die betroffenen Links sehen können.


Das Recht auf Vergessen ist dafür gedacht, dass Personen unvorteilhafte Inhalte über sich selbst aus dem Web entfernen und sich so praktisch Reinwaschen können. Doch das Gesetzt setzt dabei nicht an der Quelle an, also dem Betreiber der Webseite(n), sondern bei der Suchmaschine – und so muss Google nun die Links zu diesen Webseiten aus seiner Suchmaschine löschen. Der Inhalt ist dann zwar immer noch online, aber es ist deutlich unwahrscheinlicher dass dieser gefunden wird. Google ist mit dem Gesetz bis heute nicht einverstanden, kam gegen die Datenschutzverbände bisher aber nicht an.

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Bisher setzt Google das Recht auf Vergessen nur auf den europäischen Versionen der Websuche um, und hat etwa die US-Seite auch weiterhin ungefiltert ausgeliefert – so dass die vermeintlich gelöschten Links wieder enthalten waren. Die Datenschutzverbände haben dieses Vergehen schon seit längerer Zeit kritisiert und haben eine weltweite Löschung gefordert. Google hatte bisher aber nur damit reagiert, dass man den Link zu Google.com entfernt hat, um es den Nutzern nicht ganz so einfach zu machen, auf die US-Version zu wechseln.

Schon seit Ende Januar setzt man nun auch in der US-Version der Websuche einen Geoblocker ein, der anhand der IP-Adresse den Standort des Nutzers erkennt. Befindet sich dieser in Europa, werden die Ergebnisse nun auch in der US-Version gefiltert. Damit beugt man sich praktisch den Forderungen der Datenschutzverbände und kommt den bereits angekündigten Klagen gegen dieses Vorgehen zuvor. Ansonsten hätte möglicherweise tatsächlich eine weltweite Löschung gedroht – was für Google nicht tragbar wäre.



Die Lösung per Geoblocker ist tatsächlich die eleganteste und sinnvollste Variante, denn eine weltweite Löschung hätte sehr schnell Nachahmer gefunden. Wenn dann plötzlich jedes Land seine Zensurrichtlinien weltweit umsetzen möchte, dann könnte die Websuche in Zukunft ziemlich leer werden und wäre für viele Anfragen kaum noch sinnvoll nutzbar. Bleibt also zu hoffen, dass die Datenschutzverbände mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

Dennoch dürfte Google auch in Zukunft weiter gegen das umstrittene Gesetz wettern und auf eine zukünftige Lockerung dessen hoffen. Nicht nur die Zensur der Suchergebnisse geht dem Unternehmen gegen den Strich, sondern auch der Aufwand der Prüfung und Löschung der Links wird immer höher und erfordert immer mehr Ressourcen.

[heise]




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comment 1 Kommentare zum Thema "Recht auf Vergessen: Auch auf Google.com wird bald per Geoblocker gefiltert"

  • Der Klassiker: Es heißt „Recht auf VergessenWERDEN“. Technisch gesehen hat nämlich Google eher die Pflicht zu vergessen. 🙂

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