YouTube: Content ID-System erkennt Katzenschnurren als Urheberrechtsverletzung

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YouTubes Software zur automatisierten Erkennung von unrechtmäßig verwendeten Musikstücken, Content ID, hat schon oft für Ärger und Probleme gesorgt und nicht gerade zum positiven Image der Plattenfirmen beigetragen. In einem aktuellen Fall hat das System nun aber sehr merkwürdige Blüten getragen und den Sound eines Videos als urheberrechtlich geschützt eingestuft. Der angeblich bei der Plattenfirma EMI unter Vertrag stehende Künstler ist allerdings eine Katze.


Um die damaligen Streitigkeiten mit den Plattenfirmen beizulegen hat YouTube ein automatisiertes System geschaffen um unrechtmäßig verwendete Musikstücke automatisch zu erkennen und diese entweder in einer Reihe von Ländern zu sperren, auf Stumm zu schalten oder die Einnahmen mit den Unternehmen zu teilen. Die Plattenfirmen selbst werden im Grunde gar nicht mehr aktiv, müssen nur lediglich alle geschützten Stücke in eine YouTube-Datenbank einzutragen. Der aktuelle Fall ist also nur eine Fehlerkennung des Systems.

Im Video hört man nur eine Stunde das endlose Schnurren einer Katze, dennoch hat das System dieses nun als Musikstück erkannt. Das geschützte Stück soll von einem britischen Künstler der bei EMI unter Vertrag steht stammen. Es wurde allerdings nicht gesperrt, sondern dem Nutzer wurde nur die Möglichkeit genommen das eigene Video zu monetarisieren. Da derzeit dennoch Werbung im Clip angezeigt wird, und das gleich an 4 Stellen, darf man davon ausgehen dass die Einnahmen derzeit komplett an EMI gehen – und das obwohl diese wohl kaum das Recht an diesem „Stück“ haben.

Das Video wurde bereits vor 10 Monaten hochgeladen, die Fehlerkennung entstand allerdings erst vor wenigen Tagen. Da der Fall mittlerweile die Runde macht, hat auch EMI davon Wind bekommen und sich von dem Recht an dem Stück distanziert. Man werde das ganze nicht weiter verfolgen und von dem Nutzer auch keine Werbeeinnahmen fordern. Offenbar ist man bei YouTube aber nicht ganz so schnell, denn noch immer liegt der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung beim Nutzer vor. Diesen dürfte das aber kaum stören, denn der Kanal hat dadurch enorm an Popularität gewonnen.



Dieser Fall zeigt, dass auch das beste System sich einmal täuschen kann, und zeigt auch die Ohnmacht des kleinen Nutzers gegenüber den großen Konzernen. Immer wieder kommt es zu falschen Erkennungen, aber Nutzer haben kaum eine Möglickeit dagegen vorzugehen bzw. wenn sie es tun haben sie nur wenig Chancen auf eine manuelle Überprüfung.

[heise]




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