Google Maps Streetview: Kameras fotografieren über den Gartenzaun – ist verpixeln dann überhaupt sinnvoll?
Die Fahrzeuge von Google Maps Streetview sind seit vielen Jahren rund um die Welt unterwegs und sorgen dafür, dass die Nutzer immer wieder neues Bildmaterial erhalten – manchmal auch zum Ärger der Fotografierten. Ein aktueller Fall könnte jetzt erneut Diskussionen darüber auslösen, ob Googles Schutzmaßnahmen ausreichend sind bzw. die Kameraposition weiterhin akzeptiert werden kann.
Google Maps Streetview kann man in der schnelllebigen Zeit schon zu den älteren Plattformen und Technologien zählen, sodass die Diskussionen über die Umsetzung längst verstummt sind – die gerade in den ersten Jahren bekanntlich in einigen Ländern geführt worden sind. Weil der Nutzen für die allermeisten Menschen überwiegt, wir alle ohnehin ständig von Kameras umgeben sind und sich auch die Ansichten etwas geändert haben, wird Streetview heute weitgehend akzeptiert.
Um Ärger vorzubeugen, besitzt Streetview sowohl automatische als auch manuelle Verpixelungen. Alle Menschen können ihre Häuser und Wohnungen auf Wunsch verpixeln lassen. Gesichter und Nummernschilder werden automatisch verpixelt, was in den allermeisten Fällen sehr zuverlässig funktioniert. Auch das hat zu einer breiten Akzeptanz beigetragen, auch wenn die Kameras nach wie vor deutlich höher montiert sind, als es für den Blickwinkel notwendig wäre.
Wir haben vor wenigen Tagen über den Fall des Argentiniers berichtet, der von Google Maps Streetview nackt im Garten fotografiert worden ist. Es sollte ganze acht Jahre dauern, bis die Fotos von Google gelöscht wurden und der Mann Schadenersatz zugesprochen bekam. Bis dahin, und durch die Berichterstattung sicherlich noch lange darüber hinaus, war der Mann das Gespött der Nachbarn und Kollegen. Das dürfte seinen Job als Polizist nicht gerade erleichtert haben.
Ist eine Verpixelung ausreichend?
Die schnellen Fakten zum Fall: Der Mann befand sich nackt in seinem Garten, als das Streetview-Fahrzeug vorbeifuhr. Vielleicht auch aufgrund seiner Neigung mit einem Zwei Meter hohen blickdichten Gartenzaun, den weder die Nachbarn noch Fußgänger überblicken können. Die Streetview-Kamera hingegen schon. Mehr Details zu dem Fall sowie den Link zu dem Bildmaterial findet ihr in diesem Artikel. Google hat vor Gericht argumentiert, dass der Mann selbst schuld ist, wenn er sich unangemessen auf seinem Grundstück bewegt und einen zu kleinen Zaun (2 Meter hoch!) besitzt. Meiner Meinung nach eine absolute Frechheit.
Der Mann hat alle Vorkehrungen getroffen, um nicht gesehen zu werden. Mit einer Streetview-Kamera kann man weder rechnen, noch muss man das einplanen. Außerdem heißt es, dass das Gesicht ja verpixelt worden ist. Das mag korrekt sein, aber wie viel Sinn ergibt die Verpixelung, wenn sich die Person auf ihrem eigenen Grundstück befindet? Die Zuordnung der Person ist in den meisten Fällen eindeutig, trotz Verpixelung.
Es stellt sich die Frage, ob Googles aktuelle Schutzmaßnahmen für einen solchen Fall ausreichend sind. Weil man sich selbst über acht Jahre gewehrt und durch alle Instanzen verteidigt hat, statt das Foto einfach zu löschen, muss man sich diesen Fragen nun stellen. Das hat nichts mit Streetview-Panik oder so etwas zu tun, sondern vielleicht auch mit reinem Anstand. Foto löschen und fertig – am besten automatisiert.
Mein Vorschlag wäre: Menschen, die sich im nicht-öffentlichen Raum befinden, vollständig von den Fotos entfernen. Das ist für Googles KI heute keine große Herausforderung mehr.
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