EU-Wettbewerbsmissbrauch-Verfahren: Google reicht Zugeständnisse für die Shopping-Suche ein

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Vor zwei Monaten hatte die EU-Kommission Google zu einer Milliardenstrafe verdonnert und hat umfangreiche Änderungen an der in den Suchergebnissen platzierten Shopping-Suche gefordert. Jetzt soll Google einen Maßnahmenkatalog bei der Kommission vorgelegt und der EU entgegen gekommen sein. All zu viel Zeit darf man sich aber nicht mehr lassen, denn bis Ende September müssen die Maßnahmen umgesetzt sein.


So richtig hat über die Jahre eigentlich niemand an ein so gewaltiges Urteil gegen Googles Websuche geglaubt, doch als man sich dann den Schwerpunkt auf den Shopping-Bereich gelegt hat, sah es dann plötzlich nicht mehr ganz so gut für das Unternehmen aus. In einem jahrelangen Verfahren gegen das Unternehmen hatte die Kommission in alle Richtungen ermittelt und kam zu dem Schluss, dass Google den Wettbewerb gefährdet und sich selbst in eine marktbeherrschende Stellung bringt.

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Bei der Suche nach Produkten werden die Ergebnisse von Google Shopping, für die die Hersteller und Onlineshops zahlen, als Anzeigen über den Suchergebnissen geführt und sind somit deutlich mehr im Blickfeld des Nutzers als die „normalen“ Suchergebnisse. Zwar hat Google damit argumentiert dass man eine deutlich geringere Reichweite als Amazon oder gar ebay hat, aber das hat die Kommission nicht durchgehen lassen und hat das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 2,42 Milliarden Euro verdonnert.

Doch mit der Strafe ist es natürlich nicht getan, denn Google muss auch etwas an der Tatsache ändern. Bis zum 30. September hat man dafür Zeit, denn danach werden tägliche Strafzahlungen von bis zu 12 Millionen Euro fällig. Google muss sich nun also beeilen, und hat der EU eine Reihe von Zugeständnissen und Maßnahmen vorgelegt, die derzeit geprüft werden. Die Kommission hat bestätigt dass es ein solches Dokument von Google erhalten hat, allerdings schweigt man derzeit noch zu den Inhalten – und auch das Unternehmen hält sich natürlich zurück.

Erst wenn die Maßnahmen akzeptiert und umgesetzt worden sind, wird man sich wohl zu den Änderungen äußern. Sowohl für Google als auch für die inserierenden Händler könnte sich einiges ändern und die Priorität dieser Ergebnisse deutlich abgewertet werden.



Die EU-Kommission selbst hatte eine Reihe von Forderungen an das Unternehmen gestellt, die nun vermutlich Teil der Zugeständnisse sind:

  • Suchergebnisse dürfen nicht gegen Bezahlung höher gerankt werden
  • Der Nutzer darf bei Google nicht mehr Informationen bekommen als bei konkurrierenden Preis-Suchmaschinen
  • Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, seine Marke und sein Produkt bei Google breiter zu inszenieren als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
  • Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, enger mit dem Kunden in Kontakt zu treten als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
  • Die Änderungen müssen auf allen Geräten und Plattformen umgesetzt werden, vor allem mit Betonung auf die kleinen Displays am Smartphone
  • Die Änderungen müssen auch für die Domain Google.com umgesetzt werden

In etwa vier Wochen werden wir dann wohl erfahren, was und wie viel sich bei der Produktsuche ändern wird. Dass Google sie, wie von einigen gefordert, ganz abschaltet ist dabei natürlich keine Option, da das Unternehmen sehr viel Geld mit diesen Anzeigen verdient und man den Nutzern auch weiterhin umfangreiche Informationen zu allen Themen bieten möchte.

[futurezone]




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