US-Urteil: Google muss dem FBI Zugriff auf im Ausland gespeicherten E-Mails gewähren

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Nicht nur in Deutschland ist das Internet Neuland und stellt die Politik vor große Probleme, sondern offenbar auch in den USA: US-Gerichte können sich offenbar nicht darauf einigen, ob der Zugriff auf Daten im Ausland eine Datenschutzverletzung darstellt oder nicht. Ein neues Urteil besagt nun, dass Google auch Daten aus dem Ausland an das FBI herausgeben muss.


Google ist bekannt dafür, für die Sicherheit und den Schutz der Daten der eigenen Nutzer zu kämpfen und dabei wenn nötig durch alle Instanzen zu gehen – und genau das wird man nun wohl wieder tun müssen. Nachdem es schon mehrere Urteile gegeben hat, dass US-Behörden wie das FBI nur auf Daten der Server in den USA zugreifen dürfen – wenn überhaupt – hat ein Amtsgericht in Philadelphia nun eine völlig andere Sichtweise darauf.

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Ein Amtsgericht in Philadelphia hat nun entschieden, dass Google die Daten von Nutzern auch dann herausgeben muss, wenn diese auf Servern im Ausland gespeichert sind. Das Urteil bezieht sich auf die E-Mails von Nutzern, und nach der bisherigen Rechtssprechung hat Google in der Vergangenheit nur Daten von Nutzern an das FBI herausgegeben, die sich auf US-Servern befinden. Doch das reicht dem FBI nun nicht mehr, und so hat man erfolgreich geklagt und in der ersten Instanz gewonnen.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass nichts gegen eine Übermittlung der Daten in die USA spricht. Zwar könnte diese eine Verletzung der Privatsphäre des Nutzers darstellen, aber diese Verletzung würde in den USA stattfinden und dann wieder von dem Gesetz gedeckt sein. Das ganze ist etwas kompliziert und es geht nicht klar hervor, ob nur E-Mails von US-Nutzern oder auch von Bürgern anderer Staaten betroffen sind. Vermutlich sind von dem aktuellen Urteil nur US-Bürger betroffen.



Google hat angekündigt in Berufung zu gehen und wird diese Entscheidung wohl nicht lange auf sich sitzen lassen. Da ein Gericht im vergangenen Jahr noch anders geurteilt und den Zugriff auf die Daten der Server außerhalb der USA untersagt hat, dürften die Chancen dafür sehr gut stehen. Allein Google erhält pro Jahr etwa 25.000 Anfragen von US-Behörden zur Herausgabe von Daten, und bei anderen großen IT-Unternehmen dürfte es nicht anders aussehen.

In einem Statement hat Google erklärt, dass man Daten aus technischen Gründen weltweit auf den Servern verteilt und es in einigen Fällen gar nicht ganz klar ist, wo die Daten gerade gespeichert sind. Diesen Trick wird man vermutlich anwenden um eben KEINE DATEN herausgeben zu müssen, denn so kann man immer wieder mal behaupten, dass sich die angeforderten E-Mails gar nicht in den USA befinden und damit dem Zugriff der Behörden entzogen sind.

[Spiegel Online]




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comment 1 Kommentare zum Thema "US-Urteil: Google muss dem FBI Zugriff auf im Ausland gespeicherten E-Mails gewähren"

  • Wenn die Wertigkeit der Gerichte in den USA ähnlich der deutschen sind, ist ein Amtsgerichtsurteil soviel Wert wie ein Sandkorn in der Wüste. Am Amtsgericht sind hauptsächlich die minderwertigsten Richter zu finden(es gibt sehr wenige Ausnahmen!). Es empfiehlt sich grade bei Mündlichkeits-Prinzip-Prozessen(hauptsächlich Strafrecht) mal zu zu schauen! Das ist oft wie ein Kaspertheater, in dem Klüngelei(hauptsächlich zwischen Anwälten der Wirtschaft und Richtern oder Staatsanwälten und Richtern) normal ist und immer wieder nach „gut dünken“ oder Sympathie entschieden wird. Eigentlich eine absurde Situation aber in Deutschland Realität.

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