Self Driving Car: Deutschland will rechtliche Grundlagen für autonome Fahrzeuge schaffen

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Während Google vor einigen Jahren noch für das Self Driving Car-Projekt belächelt worden ist, findet in der Auto-Industrie mittlerweile ein Wettrüsten statt und jeder Hersteller will ganz vorne mit dabei sein. Zeit also, dass auch die Politik mitzieht und endlich gesetzliche Grundlagen für selbstfahrende Fahrzeuge schafft. In Deutschland dürfte nun alles ganz schnell gehen und innerhalb eines Jahres die Rahmenbedingungen geschaffen werden.


Die Hersteller unterbieten sich mittlerweile selbst mit ihren Zeitplänen und wollen die ersten vollautonomen Fahrzeuge nun nicht mehr 2020 sondern schon 2019 auf die Straße bringen – und spätestens zu Anfang des nächsten Jahrzehnts dürften alle Hersteller ihre Modelle anbieten. Doch all die Forschung und Entwicklung nützt nichts, wenn die Gesetze solche Fahrzeuge verbieten bzw. stets die Bedienung durch den Fahrer voraussetzen.

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Noch in diesem Monat möchte Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen Entwurf für das Straßenverkehrsgesetz vorsehen, in dem die selbstfahrenden Fahrzeuge bedacht und auch legalisiert werden. Ende Juli soll es dafür eine Ressortabstimmung geben und das Gesetz auf den Weg gebracht werden. Noch in dieser Legislaturperiode – also praktisch innerhalb eines Jahres – soll das neue Gesetz dann beschlossen und die Straßen für autonome Fahrzeuge geöffnet werden.

Über die genauen Inhalte des Gesetzes ist noch nichts bekannt, aber einige Punkte sind bereits durchgesickert: So heißt es im Paragrafen 1a, dass Fahrzeuge betrieben werden dürfen, die für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Situation die Kontrolle übernehmen. Außerdem ist die Rede davon, dass sich der Fahrzeugführer vom Verkehr und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf, wenn die automatisierten Fahrfunktionen aktiviert sind.

Entschärft wird das ganze aber wieder dadurch, dass der Fahrer „wahrnehmungsbereit“ sein muss und die Kontrolle über das Fahrzeug nach Aufforderung durch das automatische System übernehmen können muss. Außerdem soll zur Klärung von fraglichen Situationen oder Unfällen in jedem Fahrzeug eine Blackbox verpflichtend sein.



Über die offenen Details wie etwa die Dauer in Sekunden bis zur Übernahme durch den Fahrer oder die bestimmten Situationen und Haftungen sollen Gerichte bestimmen und dies soll nicht im Gesetz verankert werden. Wenn alles gut geht, dürften wir also schon im nächsten Jahr endgültig den Weg für diese Fahrzeuge frei machen. Damit übernimmt Deutschland – zumindest nach derzeitigem Stand – eine Vorreiterrolle und ist eines der ersten Länder mit einem solchen angepassten Gesetz.

Schon Ende des vergangenen Jahres hat man sich im Silicon Valley Gedanken gemacht und in Kalifornien einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der interessanterweise strenger ist als hierzulande: Auch dort heißt es dass ein Fahrer stets anwesend sein muss – sowohl geistig als auch körperlich. Erschwerend kommt aber hinzu dass der Fahrer für alle Unfälle verantwortlich gemacht wird, was zumindest im deutschen durchgesickerten Entwurf erst einmal nicht der Fall ist.

[heise]




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