StreetView WLAN: Hamburg verhängt 145.000 Euro Bußgeld

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Mehr als 3 Jahre nachdem Google eingestehen musste, unerlaubt WLAN-Daten mit StreetView-Fahrzeugen gesammelt zu haben, wurde das Unternehmen nun auch in Deutschland zu einer Strafzahlung verurteilt: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte verhängte ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro gegen den Internetkonzern.


Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Google bereits vor 3 Jahren aufgenommen und diese dann aber im November vergangenen Jahres ergebnislos eingestellt. Daraufhin startete der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Google und konnte dieses nun erfolgreich abschließen und das Unternehmen zur Strafzahlung verdonnern.

Es hätte Google sicherlich schlimmer treffen können und die 145.000 Euro Strafe dürften nicht einmal annähernd den 3jährigen Ermittlungsaufwand decken – aber dem Datenschutzbeauftragten sind die Hände gebunden. Auch in den USA kam Google mit einer Zahlung von 25.000 Dollar an die FTC mit einem (hell)-blauen Auge davon – lediglich die 7 Millionen Dollar Strafe in 38 US-Bundesstaaten dürften leicht am Kontostand gekratzt haben.

Laut Caspar war die Datensammlung der StreetView-Fahrzeuge eine der größte Datenschutzverletzungen überhaupt, gleichzeitig lobte er aber auch Googles Kooperation in diesem Fall. Laut einem neuen EU-Gesetzesentwurf könnten die Strafen in Zukunft empfindlich höher liegen – nämlich bei bis zu 2% des Jahresumsatzes des Unternehmens, und das wären für 2012 1 Milliarde Dollar(50 Milliarden Dollar).

[heise]




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comment 4 Kommentare zum Thema "StreetView WLAN: Hamburg verhängt 145.000 Euro Bußgeld"

  • „eine der größte Datenschutzverletzungen überhaupt“ Also bitte. In welcher Zeit hat der seinen Abschluss gemacht? Wenn ich ohne verschlüsseltes Wlan unterwegs bin, sollte ich auch damit rechnen, dass jeder mitlesen kann. Ich hefte meine persönlichen Briefe ja auch nicht an die Haustüre und zeige dann jeden an, der sie liest. *Kopf schüttel*

    • “ hefte meine persönlichen Briefe ja auch nicht an die Haustüre und zeige dann jeden an, der sie liest. *Kopf schüttel“

      Das ist ein falsches Beispiel.

      Der Brief liegt auf dem Tisch im Wohnzimmer.
      Die Haustür ist nur nicht abgeschlossen.

      Google ist somit eingebrochen.

  • viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass ein kommerzielles Unternehmen ohne Zustimmung von tausenden oder hunderttausenden sogar den Internetverkehr ausgelesen hat, selbst wenn es nur 10 Sekunden war… eine Straftat.

    Hoffe die Daten müssen veröffentlicht werden, so dass jeder Betroffene die Möglichkeit zur Klage erhält.

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