Google muss 430.000 Euro Strafe bezahlen

Wegen Urheberrechtsverletzungen muss Google nun 430.000 Euro an Strafe bezahlen. Das entschied ein Pariser Berufungsgericht zugunsten der Urheber. Google soll Werke von drei Urhebern in der Suchmaschine verfügbar und bei Google Video zur Verfügung gestellt haben.

Es geht genau um drei Filme, deren Verbreitung Google geholfen haben soll. Zunächst handelt es sich um „Mondovino“ des bekannten Regisseurs Jonathan Nossiter und dann um zwei Dokumentationen, die hauptsächlich vom TV-Sender arte im Auftrag gegeben wurden. Google hatte die Werke im Suchindex und auch in Teilen bei Google Video. Nachdem die Urheber erstmals Beschwerden einlegten, löschte Google die Urheberrechtsverstöße umgehend. Dennoch gelang es den Nutzern wieder, in Google aufzutauchen, wonach die Urheber eine Klage anstrengten. Nach der Berufungsverhandlung stellten die Richter die Schuld von Google fest und verurteilten das Unternehmen auf 430.000 Euro (598,000$) Schadenersatz. Google gab bereits bekannt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Spannend wird es auch in Spanien, wo Google derzeit mit rund 80 Klagen rechnen muss. Hier geht es nicht nur um den Suchindex von Google, sondern auch um Fälle, wie AdSense und Street View. Spanien hat nun vor, die Fälle an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten, da die Fälle doch zu groß für die Spanischen Behörden wird. Googles Sprecher für Europäische Beziehungen Peter Barron begrüßte diese Entscheidung.

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comment 6 Kommentare zum Thema "Google muss 430.000 Euro Strafe bezahlen"

  • Äh ja, und inwiefern ist Google dran schuld, wenn Nutzer auf ihrer Plattform urheberrechtsgeschützte Videos hochladen?

    • Es ist immer das selbe: Google soll löschen und dafür sorgen, dass nicht wieder so etwas vorkommt. Aber: Google will das nicht (wäre Zensur logischer Weise) und Google will auch keine Daten raus geben (was gut so ist). Also ist Google dran. Same wie bei YouTube.

  • Ich frag mich in wie fern so hohe Geldsummen gerechtfertigt sind… Nur weil Google Geld hat oder wie? Wenn sowas auf einer Seite von mir passieren würde glaube ich kaum, dass solche Geldforderungen auftreten würden…

    Die sind nur auf Geld aus. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht.

    • Naja, erstmal muss man feststellen, dass der Verfasser des Beitrags munter Strafe und Schadenersatz durcheinander würfelt. 😀 Passiert.

      Im deutschen Recht kann es pro Handlung bis zu 250.000€ Bußgeld PRO ‚Tat‘ hageln.

      Dazu kommt Schadenersatz, etwa zB wegen entgangenem Gewinn. Gut, dass es die ‚View-Counter‘ gibt. Ein feines Indiz. Dann pi mal Daumen * Leigebühr / Kaufpreis, und schon hat man diesen.

      Aus urheberrechtlicher Sicht ist das, was bei Google passiert (Google Bildersuche – caching auf Googles Servern, Youtube, Google Video, und pi pa pau), alles nicht so rechtens. Google hat die Kampfkasse und kann es sich leisten Reformen im Urheberrecht anzustreben und diese Materie ans 21 Jhd. anzupassen. Aber das dauert.

  • Um welche Arte Filme ging es genau? Das bliebt leider unklar. IMO, sollte Arte z.b. die FIlme in seiner Mediathek bereitstellen – und das nicht nur 7 Tage. Warum sollte dies zeitllich begrenzt sein? – Mir fällt kein Grund ein. Nunja und Arte bekommt das nicht auf die Reihe, ok, dann tauchen die Infos halt woanders auf. Und wenn nicht bei Google, dann auf Tracker Seiten, die ihren Rechtssitz auf den Cayman Islands haben. Fakt ist, der Inhalt wurde bezahlt, vermutlich sogar mit Geldern aus dem Fonds der ÖR, aber die Inhalte sind nicht verfügbar. Eine unhaltbare Situation.

    Das trifft natürlich auf diesen albernen Wein-Film nicht zu. Die wollen einfach nur Kohle.

Kommentare sind geschlossen.