Docs & Spreadsheets-AGB: Google rudert zurück

Docs and Spreadsheets
Vor 3 Tagen wurden in den Text & Tabelle-AGBs einige Absätze entdeckt, die darauf hingedeutet haben dass Google die eingestellten Dokumente auch anderweitig nutzen und sogar veröffentlichen kann – denn all die eingegebenen Daten „gehören“ Google. Auf Anfrage von golem.de hat Google jetzt aber zurückgerudert und die ganze Sache klar gestellt.

Man hatte nie die Absicht die Inhalte der Dokumente dritten zugänglich zu machen oder gar der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Rechte an allen eingestellten Dokumenten bleiben weiterhin beim User der sie eingegeben hat. Bei den einzelnen Aussagen dürfte es sich um sehr grobe Übersetzungsfehler handeln, denn in den amerikanischen AGB sind keinerlei Passagen zu finden die auf eine Verwendung durch dritte schließen lassen.

Antwort von Google:

Google wird kein Dokument in Google Text & Tabellen anders verwenden als es der Anwender freigegeben hat.

Da fragt man sich doch ob Google sich keine vernünftigen und zuverlässigen Notare leisten kann… Nächstes mal wird man wohl mehr als 1x über die AGBs drüber sehen 😉

[golem]




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket

comment 3 Kommentare zum Thema "Docs & Spreadsheets-AGB: Google rudert zurück"

  • Hättest du mal die AGBs angeklickt, hättest du das lesen können:

    Zitat:
    Abschnitt 11.1 der Nutzungsbedingungen für Google Text & Tabellen wird vollständig ersetzt durch:

    „Sie behalten das Urheberrecht und alle anderen bereits vorhandenen Rechte an dem Inhalt, den Sie auf dem oder über den Service einreichen, einstellen oder anzeigen. Durch das Einreichen, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine weltweit gültige, kostenlose und nicht-ausschließliche Lizenz an der Vervielfältigung, Anpassung, Änderung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Distribution von Inhalten, den Sie auf dem oder über den Service einreichen, einstellen oder anzeigen. Diese Lizenz dient ausschließlich dazu, Google in die Lage zu versetzen, Ihnen den Service gemäß den Datenschutzbestimmungen zur Verfügung zu stellen.“

  • @ Pascal: Ich hab GESTERN in der AGB gelesen und dort stand immer noch, dass Google das Recht hat, den Inhalt Dritten zugänglich zu machen, falls man mit diesen einen Vertrag hat.

    Zitat:
    11.2 You agree that this licence includes a right for Google to make such Content available to other companies, organisations or individuals with whom Google has relationships for the provision of syndicated services, and to use such Content in connection with the provision of those services.

Kommentare sind geschlossen.