Leistungsschutzrecht beschlossen: BDZV hält Googles Snippets für nicht zulässig

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Gestern hat der deutsche Bundestag wie erwartet das Leistungsschutzrecht beschlossen und damit einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen Google und den Zeitungsverlagen zumindest politisch beigelegt. Doch die mehr als schwammigen Formulierungen schaffen nun mehr Unklarheit als vor dem Gesetz.


Der Gesetzestext wurde in letzter Minute noch einmal stark entschärft und eine wichtige Ausnahmeregelung eingebaut: Diese besagt, dass „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei nutzbar sind nicht durch das Leistungsschutzrecht gedeckt sind. Nun kann man sich streiten wie lang ein „kleinster Textaussschnitt“ ist – und der BDZV eröffnet gleich nach der Urteilsverkündung die erste Runde.

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht Google nämlich sehr wohl von dem Gesetz betroffen und legt die Formulierung so aus, dass lediglich die Überschrift übernommen werden könne. Die derzeitige Länge der Google-Snippets gehe weit darüber hinaus und sei in der jetzigen Form nicht mehr gesetzeskonform.

Der Wille des Gesetzgebers, wie er auch heute in der Bundestagsdebatte ausgedrückt wurde, ist unverkennbar darauf gerichtet, kleinste Textausschnitte wie zum Beispiel Überschriften und einzelne Wörter, nicht vom Leistungsschutzrecht erfassen zu lassen; die längenmäßig darüber hinaus gehenden Auszüge jedoch schon. Die Äußerungen der Koalitionsvertreter in der Bundestagsdebatte dazu waren heute unmissverständlich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfassten Längen hinaus.

Die Aussagen wurden gegenüber Stefan Niggemeier getroffen, man darf aber davon ausgehen dass der BDZV sofort nach der Urteilsverkündung an Google herangetreten und ein löschen der Snippets bzw. den Kauf von entsprechenden Lizenzen gefordert hat. Da Google dies nach jahrelangem Kampf wohl kaum akzeptieren wird, dürfen sich Richter und Anwälte bereits jetzt schon freuen.

Politik verlagert das Problem vor Gericht
Die einfachste Lösung für Google wäre es nun, einfach die Snippets für die Medien und Verlage zu entfernen die einem Auszug nicht zustimmen. Wer nicht will, der hat schon. Auch der deutsche Aggregator Rivva stünde, je nach Auslegung, wohl wieder einmal vor dem Aus. Allerdings haben sich dort in den Kommentaren die Chefredakteure von SZ.de und WiWo.de gemeldet und eine Nutzung ihrer Snippets ausdrücklich erlaubt.

Es wäre interessant zu sehen, wenn Google in naher Zukunft eine Liste von Medien bzw. Online-Angeboten veröffentlicht die den Snippets nicht zustimmen. Diese würden dann künftig ohne Auszug und nur mit Titel in der Websuche und den Google News aufgeführt – auch hier wäre eine Veröffentlichung von durchschnittlichen Klickzahlen Mit/Ohne Snippet interessant.

Es scheint, dass die Politik das Problem einfach nur vom Tisch haben und in die Gerichtssäle verlagern wollte – und damit wird uns dieses Thema noch eine ganze Zeit lang beschäftigen. Eine offizielle Stellungnahme seitens Google zum LSR gibt es derzeit noch nicht.

[Stefan Niggemeier]




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comment 3 Kommentare zum Thema "Leistungsschutzrecht beschlossen: BDZV hält Googles Snippets für nicht zulässig"

  • Man nehme das ganze Gesocks auf dem Index und die Sache erledigt sich in wenigen Tage. Die kleinen Zeitungen und Verleger würde es freuen, denn die haben vom LSR eh keine Vorteile.

  • Warum löscht Google nicht einfach alle Verlage die hinter dem BDZV stehen sagen wir mal für 2 Wochen dann werden die höflich Fragen was Sie zahlen müssen um wieder in den Index zu kommen. 😉

Kommentare sind geschlossen.